Damit Sie und Ihr Kind nach einer Fehlbehandlung abgesichert sind
Wenn bei der Geburt Fehler passieren, bringt das Familien oft an die Belastungsgrenze.
Während sich psychische Belastungen durch Behandlungsfehler bei der Geburt unmittelbar bemerkbar machen, lassen sich gesundheitliche und finanzielle Auswirkungen von Geburtsschäden – ob bei der Mutter oder beim Kind – häufig auch über längere Zeit nicht vollständig absehen. Damit bleibt oft auch die Frage danach, ob und in welchem Umfang Mutter und/oder Kind Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld haben, häufig über einen längeren Zeitraum offen. Das führt in einer an sich schwierigen Zeit zu zusätzlicher Belastung und Unsicherheit.
In dieser Situation unterstützen wir Sie!
Als Anwälte für Geburtsschäden mit jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich hören wir Ihnen zu, klären Ihre Ansprüche und Ihre Erfolgsaussichten, wenn es darum geht, Ansprüche geltend zu machen. Und natürlich machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld als Mutter genauso effektiv (außer)gerichtlich geltend wie die Ansprüche Ihres Kindes.
Bei all dem verfolgen wir nur ein Ziel: dass Sie und Ihr Kind finanziell abgesichert sind.

Geburtsschäden Kind
Ob Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel, Saugglocke, eine fehlerhafte Schwangerschaftsbetreuung oder Fehler in der Betreuung direkt nach der Geburt: Eltern kostet es viel Kraft, wenn sie mit einem Geburtsschaden bei ihrem Kind konfrontiert werden.
Damit lassen wir Sie nicht allein. Wir helfen Ihnen herauszufinden, was passiert ist, und setzen für Sie die Ansprüche Ihres Kindes auf Schadensersatz durch.

Welche Ansprüche haben Kinder wegen eines Geburtsschadens?
Die meisten Eltern kommen mit vielen Fragen zu uns: Warum ist mein Kind so schwer behindert? Bin ich während der Schwangerschaft und während der Geburt richtig behandelt worden? Wäre die Behinderung vermeidbar gewesen? Wie beweise ich einen Behandlungsfehler? Steht meinem Kind ein Schadensersatzanspruch zu und wie ist mein Kind finanziell abgesichert, wenn ich einmal nicht mehr bin?
Diese Fragen können wir gemeinsam mit Ihnen klären. Dazu werten wir die Behandlungsunterlagen aus der Schwangerschaftsbetreuung, während der Geburt (insbesondere Geburtsbericht) und die Unterlagen des Kindesarztes oder der Kindesärztin aus. Aus über 25 Jahren Erfahrung wissen wir genau, worauf zu achten ist und ob konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen. In Zusammenarbeit mit renommierten Professor:innen für Geburtshilfe und Gynäkologie klären wir im Anschluss, ob Schadensersatzansprüche bestehen oder nicht.
Uns ist bewusst, dass es nicht nur um hohe Schadensersatzansprüche, sondern vor allem auch um ein hoch emotionales Thema geht. Deshalb führen wir rechtliche Auseinandersetzungen nicht nur mit viel Engagement, sondern auch mit großem Einfühlungsvermögen.
Das Thema Geburtsschäden lag uns von Anfang an am Herzen. Es bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit. So sind wir mit allen Fragen zum Geburtsschadenrecht und jedem Behandlungsschritt vertraut und können auf einen breiten Erfahrungsschatz in der Betreuung von Geburtsschäden und ihren Folgen zurückgreifen. Dadurch können wir präzise beurteilen, ob der Vorwurf eines fehlerhaften Geburtsmanagements, einer fehlerhaften Schwangerschaftsbetreuung oder einer fehlerhaften neonatologischen Betreuung (nach der Geburt) gerechtfertigt ist.
Dabei scheint es oft schwierig, den materiellen Schaden genau einzuschätzen – je nach Fall kann er bis zum Kauf eines behindertengerechten Hauses reichen. Durch die Vielzahl der Verfahren, die wir bereits begleitet haben, stehen wir Ihnen aber auch bei umfangreichen Schadensberechnungen sicher zur Seite.
Aktuell haben wir gehäuft Verfahren zu Plexusschäden, nachdem Kinder mit der Schulter am mütterlichen Becken hängenbleiben, Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel, Cytotec/Misoprostol-Behandlung trotz individueller Risikofaktoren, unzureichende Aufklärung über die Vorteile eines Kaiserschnitts und fehlerhafte Auswertung des CTG.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie glauben, dass Ihr Kind durch einen Behandlungsfehler Schaden genommen hat. Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Schadensersatzansprüche zustehen, die seine oder ihre Zukunft finanziell sichern.
Geburtsschäden Mutter
Die Geburt sollte für jede Mutter unvergesslich sein – als positives Erlebnis allerdings, nicht weil es wegen fehlerhafter Betreuung oder Versorgung dazu kommt, dass die Mutter nach der Geburt unter dauerhaften Problemen wie Beckenbodenschäden oder Inkontinenz leidet.
Kommt bzw. kam es doch zu einer solchen Situation, unterstützen wie Sie dabei, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach der Geburt durchzusetzen.

Geburtsschäden bei Müttern: Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Gerade im Rahmen einer vaginalen Geburt kann es zu Geburtsverletzungen kommen, die weitreichende Konsequenzen für die Mutter mit sich bringen. Für den größten Teil dieser Verletzungen kann niemand etwas. Meist heilen sie schnell und unkompliziert wieder aus und bleiben nicht langfristig erhalten.
Doch es gibt auch Beschwerden, wie z.B. Inkontinenz, die häufig vermeidbar sind und auf einem Behandlungsfehler beruhen können – z.B. wenn bei Dammrissen die höhergradigen Rissverletzungen von den behandelnden Assistenzärzt:innen nicht erkannt und damit nicht richtig versorgt werden. Das kann zu lebenslanger Stuhlinkontinenz führen und Sie erheblich einschränken.
Wenn Sie glauben, dass Sie nicht richtig betreut wurden und dadurch Verletzungen und Schäden erlitten haben, prüfen wir gern, ob das der Fall ist und Schadensersatzansprüche wie z.B. Schmerzensgeld für Gebrutsschäden bestehen. Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Erstgespräch.
So setzen wir uns bei Geburtsschäden für Sie ein
Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt
Dabei entsteht ein Geburtsschaden
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
Wir prüfen die medizinische und juristische Situation
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht
Die meistgestellten Fragen zum Thema Geburtsschäden
Wie arbeiten wir für Sie – bei einem Geburtsschaden?
Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen oder die Ihres Kindes sowie Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch ein paar Unterlagen, um genauer in den Sachverhalt einzusteigen. Dazu gehören …
Welche Anwaltskosten entstehen mir?
Transparente Kostengestaltung ist für uns maßgeblich. Deshalb sprechen wir bereits von Anfang an genau darüber mit Ihnen.
Rechtsanwälte im Medizinrecht haben verschiedene Möglichkeiten, die Tätigkeit abzurechnen. Entweder wird nach den „gesetzlichen Gebühren“, d.h. nach dem …
Was muss ich tun, wenn ich glaube, dass ein Behandlungsfehler vorliegt?
In einem ersten Schritt ist es immer sinnvoll ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. So zeitnah und ausführlich wie möglich. Ein solches Gedächtnisprotokoll hilft dabei, das Erlebte festzuhalten, bevor die Erinnerungen verblassen …