Schulter­dystokie und Plexus­parese

Schulterdystokie und Plexusparese werden oft in einen unmittelbaren Zusammenhang gesetzt. Das ist auch teilweise richtig. Denn die Schulterdystokie ist eine geburtshilfliche Notfallsituation, die zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Plexusparese führt.

Bei einer Schulterdystokie bleibt meist die vordere Schulter des Kindes im mütterlichen Becken hängen. In dieser Situation gibt es verschiedene Manöver und Abläufe, die jedem Geburtshelfenden bekannt sein müssen. Da der Kopf zu diesem Zeitpunkt bereits geboren ist, werden immer wieder Geburtshelfende dazu verleitet, am Kopf des Kindes zu ziehen und drehen, um das Kind auf diese Weise zu drehen und die Schulterdystokie zu lösen. Das ist strengstens verboten und ein grober Behandlungsfehler.

Kommt es dadurch zu einem Ausreißen der Nerven an der Halswirbelsäule, entstehen erhebliche Nervenschäden des Plexus brachialis. Es kommt zu Lähmungen des betroffenen Armes, einer Verkümmerung und einer Funktionsunfähigkeit. Viele dieser Plexusparesen beruhen auf geburtshilflichen Prozessen, meistens auf einer unsachgemäßen Manipulation des Kopfes bei einer Schulterdystokie.

Die Schulterdystokie kann auch zu anderen Schäden des Kindes führen. Durch die knöchernen Strukturen, in denen sich das Kind befindet, kann es z.B. zu einer Kompression, d.h. zu einem Druck auf die Nabelschnur kommen. Bleibt der Druck zu lange, kommt es zu einer Sauerstoffunterversorgung mit möglicherweise schweren Hirnschädigungen.

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