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Arzthaftung bei Fehlern in der Schwangerschaftsbetreuung
Dr. Johannes Brocks
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
Arzthaftung bei Fehlern in der Schwangerschaftsbetreuung
Eine gewissenhafte Schwangerschaftsbetreuung ist wichtig, um die Gesundheit von Schwangeren zu gewährleisten, etwaige Fehlentwicklungen des ungeborenen Kindes zu erkennen und diesen Entwicklungen zum Wohle von Mutter und Kind entgegenwirken zu können.
Jedoch kann es bereits in der Schwangerschaftsbetreuung dazu kommen, dass Ärzte oder Hebammen die Schwangere nicht „nach den Regeln der Kunst“ betreuen – mit Folgen, die weitreichend für Mutter und Kind sein können. Im Rahmen dieses Artikels werden wir uns auf ärztliche Versäumnisse konzentrieren. Diese können vor allem in Zusammenhang mit Risikoschwangerschaften, Erkrankungen wie der Präeklampsie, der Eklampsie, dem HELLP-Syndrom oder einer intrauterinen Wachstumsretradierung auftreten. Kommt es in der Schwangerschaftsbetreuung zu Fehlern von Ärzten, können Fehlbehandlungen oder unterbliebene Behandlungen Grundlage für Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen sein.
Die Mutterschafts-Richtlinie: Der Maßstab für eine korrekte Behandlung
Die Schwangerschaftsbetreuung soll dazu beitragen, dass Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt optimal medizinisch versorgt sind, Auffälligkeiten frühzeitig entdeckt und bei Komplikationen rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Was das exakt bedeutet, bleibt dabei nicht jedem Arzt / jeder Ärztin bzw. jeder Hebamme selbst überlassen: Die Mutterschafts-Richtlinie regelt die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herausgegeben, einem Gremium, das vom Gesetzgeber beauftragt wurde, Vorgaben für ärztliche Leistungen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten festzulegen. Die Mutterschaftsrichtlinie regelt detailliert, welche Maßnahmen, Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung durchgeführt werden müssen. Die Richtlinie bildet auch die Grundlage für die im Mutterpass dokumentierten Untersuchungen und Beratungen.
Standarduntersuchungen und -beratungen: Was gehört zur Grundversorgung?
Die Mutterschafts-Richtlinie geht exakt darauf ein, welche Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maßnahmen während der Schwangerschaft erfolgen sollen. Die empfohlene Beratung und Untersuchungen erstrecken sich u.a. auf diese Themen:
- Risiken eine HIV-Infektion
- Impfung gegen Influenza
- Mundgesundheit für Mutter und Kind
- Ernährungsmedizinische Empfehlungen
- Umfang der Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft
- Empfehlungen für nachfolgende Untersuchungen
- Möglichkeiten einer humangenetischen Untersuchung / Beratung
- Anbieten eines Ultraschallscreening mittels B-Mode-Verfahren und ggf. weiterführende sonografische Diagnostik
- Screening zur Schwangerschaftsdiabetes
- Vorstellung der Schwangeren bei einer Geburtsklinik durch Arzt / Ärztin
Eine sorgfältige Dokumentation aller durchgeführten Untersuchungen und Beratungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinie. Sie dient nicht nur als Nachweis für die erbrachten Leistungen, sondern ermöglicht auch eine lückenlose Überwachung des Schwangerschaftsverlaufs und eine optimale Koordination der verschiedenen an der Betreuung beteiligten Personen.
Risikoschwangerschaft: Spezifische Anforderungen an die Betreuung
Neben den Vorgaben und Empfehlungen für normal verlaufenden Schwangerschaften enthält die Mutterschafts-Richtlinie auch Regelungen zum Thema „Risikoschwangerschaften“. Denn die Bewertung einer Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft spielt eine wesentliche Rolle. Sie hat nicht nur Auswirkungen auf die Engmaschigkeit und Art der Untersuchungen, sondern sie ist auch maßgeblich dafür, welcher Ort für eine Geburt geeignet ist oder nicht. Sind Risiken bekannt – z.B. Vorerkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen oder ein höheres Alter der Mutter – darf die Entbindung nach dem medizinischen Facharztstandard nur in entsprechend ausgestatteten Einrichtungen erfolgen. Kommt es hier zu einer Fehleinschätzung und in der Folge zu gesundheitlichen Folgen für Mutter und/oder Kind, weil es zu Komplikationen unter der Geburt kommt, kann das Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche auslösen.
Schwangerschaftskomplikationen im Fokus: Bluthochdruck als Risikofaktor
Die Mutterschafts-Richtlinie legt großen Wert auf die frühzeitige Erkennung und adäquate Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie) in der Schwangerschaft, um Mutter und Kind bestmöglich zu schützen, da zu hoher Blutdruck mit einer Reihe teils gravierender Komplikationen einhergehen kann. So gehört zu jeder Vorsorgeuntersuchung eine Blutdruckmessung und eine Untersuchung des Urins auf erhöhte Eiweißwerte, die ein Hinweis auf Hypertonie sein können.
Werden bei einer routinemäßigen Untersuchungen Auffälligkeiten festgestellt, sind weitere diagnostische Maßnahmen erforderlich. Dazu können beispielsweise eine 24-Stunden-Blutdruckmessung, eine Ultraschalluntersuchung zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung oder eine Doppler-Sonographie zur Überprüfung der Durchblutung der Plazenta gehören. Bei Bedarf wird ein Arzt eine medikamentöse Behandlung einleiten, um den Blutdruck der Schwangeren zu senken und das Risiko von Komplikationen zu verringern.
Zu den Krankheitsbildern, die im Zusammenhang mit Bluthochdruck auftreten können, gehören:
- Präeklampsie: Eine Schwangerschaftskomplikation, die durch hohen Blutdruck, Eiweiß im Urin und Wassereinlagerungen an Händen, Füßen oder im Gesicht gekennzeichnet ist. Sie äußert sich auch durch Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit, Erbrechen und Oberbauchschmerzen
- Eklampsie: Dies ist die schwerste Form der Präeklampsie, die mit Krampfanfällen oder gar Bewusstlosigkeit einhergehen kann. Sie kann zu Hirnschäden, Leber- oder Nierenversagen bei der Mutter führen und im schlimmsten Fall in einem totalen Organversagen und somit dem Tod der Mutter resultieren. Für das Kind kann eine Eklampsie zu Sauerstoffmangel und dadurch verursachte Behinderungen sowie zu einer Waschtumsretardierung führen. Aufgrund der lebensbedrohlichen Situation für die Mutter ist oft eine vorzeitige Entbindung des Kindes erforderlich. Frühgeborene haben wiederum ein erhöhtes Risiko für verschiedene gesundheitliche Probleme, wie z. B. Atemprobleme, Hirnblutungen und Entwicklungsstörungen. Die Eklampsie kann auch zu einer Totgeburt führen.
- HELLP-Syndrom: Dies ist eine seltene, aber sehr gefährliche Komplikation, die oft im Zusammenhang mit Präeklampsie auftritt und mit Leberfunktionsstörungen und Blutgerinnungsstörungen einhergeht. In der Regel ist eine Entbindung des Kindes erforderlich, unabhängig vom Schwangerschaftsalter.
Diese Erkrankungen bzw. Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf lassen sich bei den nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen grundsätzlich gut erkennen – eine rechtzeitige Behandlung oder ein rechtzeitiges „Gegensteuern“ sind dann angezeigt, um Schäden bei Mutter und/oder Kind zu verhindern. Bleiben entsprechende Kontrollen von Seiten der Ärzte aus oder werden keine angemessenen Maßnahmen bei Vorliegen von Bluthochdruck ergriffen, kann sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.
Intrauterine Wachstumsretardierung (IUWR): Wenn das Kind nicht ausreichend wächst
Während der Schwangerschaftsbetreuung ist auch die Untersuchungen in Hinblick auf intrauterine Wachstumsretradierung (IUWR)von größter Bedeutung. Denn bleibt diese Fehlentwicklungen oder Erkrankungen unentdeckt und unbehandelt, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Bei einer Intrauterinen Wachstumsretradierung wächst das Kind nicht ausreichend, was ein Hinweis auf eine unzureichende Versorgung ist. Die IUWR führt unbehandelt nicht selten zu Totgeburten und birgt auch nach der Geburt ein erhöhtes Letalitätsrisiko. Schäden am zentralen Nervensystem, neurologische Defizite etc. können ebenfalls Folge einer IUWR sein.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird daher gezielt der Wachstumsstand des ungeborenen Kindes durch Abtasten des Fundusstandes und im Rahmen von drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen ermittelt. Wird eine intrauterine Wachstumsretardierung diagnostiziert, sind dringend weitere Maßnahmen erforderlich, um die Versorgung des Kindes zu optimieren und Komplikationen vorzubeugen. So wird durch weitreichende weitere Untersuchungen nach den möglichen Ursachen für die IUWR gesucht, um ggf. eine Behandlung der ursächlichen Grunderkrankung der Mutter einleiten zu können. Darüber hinaus wird die Schwangere engmaschig kontrolliert und beraten.
Die intrauterine Wachstumsretardierung kann also eine ernste Komplikation darstellen. Wird die Diagnose nicht richtig oder nicht früh genug gestellt oder keine adäquate Behandlung eingeleitet, kann dies schwerwiegende Risiken für Mutter und Kind bergen und einen Fall von Arzthaftung begründen.
Fehlerhafte Schwangerschaftsbetreuung: Ihre Rechte als Patientin
Unterbleiben notwendige Behandlung oder werden medizinische Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet, kann das auch im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung rechtliche Folgen haben. Denn
- unterbleiben während der Schwangerschaftsbetreuung notwendige medizinische Maßnahmen (z.B. engmaschige(re) Überwachung oder Kaiserschnitt ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche) oder
- missachtet ein Arzt die Notwendigkeiten, die mit einer Risikoschwangerschaft verbunden ist und
- führt das zu gesundheitlichen Schäden bei Mutter und / oder Kind,
sind Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld gegen den behandelnden Gynäkologen / die behandelnde Gynäkologin möglich.
Haben Sie Fragen oder den Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Die Geburt eines Kindes sollte ein freudiges Ereignis sein. Wenn jedoch Fehler in der Schwangerschaftsbetreuung die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und zu wahren.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Patientinnen und Familien in Fällen von fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung. Wir wissen, wie belastend eine solche Situation sein kann und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen. In einem Erstgespräch prüfen wir Ihre Ansprüche und erläutern Ihnen die möglichen Schritte. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Sie und Ihr Kind die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
So setzen wir uns bei Geburtsschäden für Sie ein
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Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt
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In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
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