Cerebral­parese

Eine (infantile) Cerebralparese meint eine Hirnschädigung, die vor, während oder nach der Geburt entstanden ist.

Im Geburtsschadensrecht spielt die Cerebralparese eine erhebliche Rolle. Oft steht der Vorwurf im Raum, dass sie durch einen Behandlungsfehler entstanden ist. Und der Vorwurf ist nicht selten begründet. Denn die Cerebralparese entsteht typischerweise durch einen Sauerstoffmangel während der Geburt. Dieser Sauerstoffmangel führt zu einem Absterben von Nervenzellen, wodurch es zu der Hirnschädigung und damit der Cerebralparese kommt.

Eine Sauerstoffunterversorgung des ungeborenen Kindes unter der Geburt kann heute gut vorhergesehen und entsprechend darauf reagiert werden. Anhand der CTG-Streifen kann beurteilt werden, ob die kindlichen Herztöne auffällig sind. Wenn das der Fall ist, lässt sich anhand einer Fetalblutanalyse (früher Mikroblutuntersuchung) der Säuregehalt im Blut des ungeborenen Kindes ermitteln. Der Säuregehalt, der mit dem pH-Wert bestimmt wird, gibt konkret Auskunft über einen möglichen Sauerstoffmangel beim Kind. Mit einem kleinen Schnitt in die Kopfhaut des ungeborenen Kindes werden dafür ein paar Tropfen Blut gewonnen.

Gibt es Anzeichen für einen Sauerstoffmangel des Kindes, liegt ein geburtshilflicher Notfall vor, der eine sofortige Entbindung durch einen Kaiserschnitt oder eine vaginal-operative Entbindung (Saugglocke oder Zange) erforderlich macht. Geschieht dies nicht, kann es zu einer Cerebralparese und weiteren Schädigungen kommen.

Ein Behandlungsfehler liegt in diesem Zusammenhang immer dann vor, wenn entweder auf das pathologische CTG nicht mit einer Fetalblutanalyse reagiert wurde oder auf die Fetalblutanalyse nicht richtig durch eine sofortige Entbindung reagiert wurde.

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