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Immer für Sie erreichbar – in Hamburg unter 040 593503 83 und in Köln unter 0221 771 917 0.

Arzthaftung

Ziel medizinischer Behandlungen ist es, den Gesundheitszustand einer Person zu verbessern.

Und doch haben verzögerte oder falsche Diagnosen, Medikationsfehler, chirurgische Fehler oder Infektionen und unzureichende Nachsorge immer wieder gravierende medizinische Folgen mit teils lebenslangen Auswirkungen wie z. B. chronischen Schmerzen, Lähmungen, schweren psychischen Belastungen oder dauerhaften körperlichen Behinderungen. In schwerwiegenden Fällen können Behandlungsfehler tödlich enden.

In dieser Situation unterstützen wir Sie – als Patient bzw. Patientin oder Hinterbliebene!

Wir beraten Sie zu Ihren Rechtsfragen. Wir klären Ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche und die Erfolgsaussichten für außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld effektiv (außer)gerichtlich durch. Damit Sie für Ihre Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden.

Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit anerkannten und unumstrittenen Medizinern zusammen, u. a. in folgenden Fachbereichen:

  • Chirurgie,
  • Orthopädie und Unfallchirurgie,
  • Neurologie,
  • Neurochirurgie,
  • Radiologie,
  • Anästhesiologie,
  • Intensivmedizin und Notfallmedizin,
  • Innere Medizin,
  • Augenheilkunde,
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.​
WiWo TOPKanzlei Medizinrecht 2023 BROCKS Medizinrecht

Die Konsequenzen von Behandlungsfehlern reichen von Schmerzen über Folgeerkrankungen und langwierige Folgebehandlungen bis zur Pflegebedürftigkeit bzw. vollständiger oder teilweiser Berufsunfähigkeit.

Auch wenn wir die Folgen leider nicht rückgängig machen können, so prüfen wir gerne für Sie deren Ursprung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Ihre Ansprüche als Patient bzw. Patientin bei Behandlungsfehlern

Wenn Ärzt:innen bei Behandlungen Fehler machen, haben die nicht selten schwere, teils lebenslange Folgen – sowohl gesundheitlicher als auch finanzieller Art. Diese Folgen reichen von Schmerzen, über Erkrankungen und langwierige Behandlungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit.

 

Wir möchten, dass Sie in diesen Fällen bestmöglich vertreten werden. Dafür setzen wir uns als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht mit jahrzehntelanger Expertise bei Behandlungsfehlern ein.

 

Ein offener und ehrlicher Austausch mit Ihnen ist dabei sehr wichtig. Nicht jede Verschlechterung der Gesundheit nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Es ist immer zu unterscheiden zwischen schicksalhaftem Verlauf und Unterschreitung des Facharztstandards: Bei einem schicksalhaften Verlauf tritt ein bestimmtes Risiko ein. Das führt nur dann zum Schadensersatz, wenn über das Risiko vor der Behandlung nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Ein Behandlungsfehler – oder eben Unterschreitung des Facharztstandards – führt meistens zum Ersatz des daraus folgenden Schadens.

 

Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.

 

Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Der Tod eines Familienmitglieds, eines engen Freundes bzw. einer engen Freundin ist immer ein herber Verlust. Ist der Grund für den persönlichen Verlust ein Behandlungsfehler, lässt das Hinterbliebene in der Regel vollkommen fassungslos zurück.

Haben Sie den Verdacht, dass der Tod eines geliebten Menschen auf einem Behandlungsfehler beruht, klären wir für Sie die rechtlichen Möglichkeiten und setzen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche für Sie durch.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Hinterbliebene

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt das oft Fragen. Besonders, wenn der Tod während einer ärztlichen Behandlung eintritt. Wir setzen uns mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung dafür ein, dass Sie Klarheit bekommen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und unterstützen Sie dabei gegebenenfalls einen angemessenen Ausgleich zu erhalten.

 

Ein offener und ehrlicher Austausch ist dabei sehr wichtig. Denn nicht jeder Tod nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen.

Wenn ein mögliches Risiko tatsächlich eintritt, spricht man von einem schicksalhaften Verlauf. Und das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch haben. Außer es wurde über das Risiko nicht oder nicht vollständig aufgeklärt.

 

Wird allerdings der Facharztstandard unterschritten, also tatsächlich ein Fehler in der Behandlung gemacht, steht Ihnen meistens Schadensersatz zu.

 

Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.

 

Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, beraten wir Sie gern dabei, welche Möglichkeiten Sie nun haben und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungs­recht

Möglicher ablauf

Sie werden von Ärzt:innen behandelt

Dabei entsteht ein Schaden

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

Die meistgestellten Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht

WIE ARBEITEN WIR FÜR SIE –
IM ARZTHAFTUNGSRECHT?

Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer in den Sachverhalt einzusteigen. Dazu gehören zum Beispiel eine Vollmacht und eine …

Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer …

MUSS IMMER EIN LANGJÄHRIGES GERICHTSVERFAHREN DURCHGEFÜHRT WERDEN?

Nein! Wir versuchen in jedem Fall ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gerichtsverfahren sind langwierig und emotional teilweise belastend. Aus diesem Grund …

Nein! Wir versuchen in jedem Fall ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gerichtsverfahren sind langwierig und emotional teilweise …

FÜR WEN ARBEITEN WIR?

Von Anfang an sind wir Ihre Kanzlei für Arzthaftungsrecht und vertreten somit nur die Geschädigtenseite – niemals Ärzt:innen, Krankenhäuser oder Haftpflichtversicherungen.

Das bedeutet: Wir klären die Anspruchslage für Patient:innen …

WIE LANGE MUSS ICH AUF EINEN TERMIN WARTEN?

Wenn Sie bei uns anrufen, werden Sie entweder direkt zu einem Anwalt durchgestellt oder Sie erhalten noch am selben Tage einen verbindlichen Telefontermin, zu dem Sie dann von einem unserer Anwälte zurückgerufen werden. Nur in seltenen Fällen …

Die wichtigsten Arzthaftungs-Themen kurz erklärt

Was ist ein Behandlungs­fehler? Eine fehlerhafte Behandlung liegt im Arzthaftungsrecht vor, wenn der Behandelnde den

Ein Aufklärungsfehler oder Aufklärungsmangel liegt dann vor, wenn Sie vor einer medizinischen Maßnahme, in der

Haben Sie durch eine fehlerhafte Behandlung gesundheitliche Schäden erlitten, so ergibt sich nach den Grundsätzen

Ein Behandlungsfehler ist im Arzthaftungsrecht als grober Behandlungsfehler zu bewerten, wenn eindeutig gegen grundlegende, bewährte

Querschnitts­lähmungen Sie geschehen meistens dann, wenn im Halsbereich operiert wird und aufgrund einer unzureichenden Durchführung

Ein Schlichtungsverfahren hat für Sie den Vorteil, dass es für Sie grundsätzlich kostenfrei ist. Sie

Was bedeutet Verjährung? Aus Gründen der Rechtsicherheit unterliegen Ansprüche regelmäßig der Verjährung. Das bedeutet, dass

Was unsere Mandant:innen bewegt

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