Immer für Sie da. Aus Hamburg und Essen – in Norddeutschland und NRW.
Kontakt:
040 593 503 83
und
0201 890 7200
Um Sie bestmöglich zu beraten und zu vertreten arbeiten wir in jedem Fall und ausnahmslos mit unseren eigenen Beratungsärzt:innen zusammen. Diese sind alle anerkannte und unumstrittene Experten.
Nahezu täglich haben wir fachärztliche Beratung in unserer Kanzlei. Dabei geht es um die Fachärzt:innen folgender Gebiete:
- Chirurgie,
- Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Radiologie,
- Anästhesiologie,
- Intensivmedizin und Notfallmedizin,
- Innere Medizin,
- Augenheilkunde,
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.

Die Konsequenzen von Behandlungsfehlern reichen von Schmerzen, über Folgeerkrankungen und langwierige Folgebehandlungen, bis zur Pflegebedürftigkeit bzw. vollständiger oder teilweiser Berufsunfähigkeit.
Auch wenn wir die Folgen leider nicht rückgängig machen können, so prüfen wir gerne für Sie deren Ursprung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Der Verlust eines Familienmitglieds, eines engen Freunds oder einer engen Freundin ist immer mit einer starken Trauer verbunden. Und lässt uns noch fassungsloser zurück, wenn die Ursache ein Behandlungsfehler war.
Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob der Tod Ihres geliebten Menschen vermeidbar gewesen wäre, sind wir als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht für Sie da. War der Tod vermeidbar, setzen wir die Schadensersatzansprüche für Sie durch.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
Möglicher ablauf
Sie werden von Ärzt:innen behandelt
Dabei entsteht ein Schaden
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
Wir prüfen die medizinische und juristische Situation
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht
Ziel ist ein gerechter Ausgleich
Die meistgestellten Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht
IM ARZTHAFTUNGSRECHT?
Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer in den Sachverhalt einzusteigen. Dazu gehören zum Beispiel eine Vollmacht und eine …
Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer …
MUSS IMMER EIN LANGJÄHRIGES GERICHTSVERFAHREN DURCHGEFÜHRT WERDEN?
Nein! Wir versuchen in jedem Fall ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gerichtsverfahren sind langwierig und emotional teilweise …
Die wichtigsten Arzthaftungs-Themen kurz erklärt
Was ist ein Behandlungsfehler? Eine fehlerhafte Behandlung liegt im Arzthaftungsrecht vor, wenn der Behandelnde den
Ein Aufklärungsfehler oder Aufklärungsmangel liegt dann vor, wenn Sie vor einer medizinischen Maßnahme, in der
Haben Sie durch eine fehlerhafte Behandlung gesundheitliche Schäden erlitten, so ergibt sich nach den Grundsätzen
Ein Behandlungsfehler ist im Arzthaftungsrecht als grober Behandlungsfehler zu bewerten, wenn eindeutig gegen grundlegende, bewährte
Querschnittslähmungen Sie geschehen meistens dann, wenn im Halsbereich operiert wird und aufgrund einer unzureichenden Durchführung
Ein Schlichtungsverfahren hat für Sie den Vorteil, dass es für Sie grundsätzlich kostenfrei ist. Sie
Was bedeutet Verjährung? Aus Gründen der Rechtsicherheit unterliegen Ansprüche regelmäßig der Verjährung. Das bedeutet, dass
Was unsere Mandant:innen bewegt