Rechtsanwälte für Arzthaftung, Brocks Medizinrecht
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Arzthaftung

Auszeichnung der Wirtschaftswoche als TOP Kanzlei im Medizinrecht 2026

Ziel medizinischer Behandlungen ist es, den Gesundheitszustand einer Person zu verbessern.

Und doch haben verzögerte oder falsche Diagnosen – etwa bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt –, Medikationsfehler, chirurgische Fehler wie z. B. Querschnittslähmung nach einer Wirbelsäulen-OP oder unzureichende Nachsorge immer wieder gravierende medizinische Folgen mit teils lebenslangen Auswirkungen wie z. B. chronischen Schmerzen, Lähmungen, Hirnschäden oder dauerhaften körperlichen Behinderungen. In schwerwiegenden Fällen können Behandlungsfehler tödlich enden.

In dieser Situation unterstützen wir Sie – als Patient bzw. Patientin oder Hinterbliebene.

Wir beraten Sie zu Ihren Rechtsfragen. Wir klären Ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche und die Erfolgsaussichten für außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld effektiv (außer)gerichtlich durch. Damit Sie für Ihre Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden.

Arzthaftungsrechtliche Expertise in allen medizinischen Fachbereichen

Innerhalb des Arzthaftungsrechts haben wir uns auf komplexe und schwere Schäden spezialisiert. Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit anerkannten und unumstrittenen Medizinern zusammen, u. a. in folgenden Fachbereichen:

sowie bei Fehlern in der Radiologie.

Arzthaftungsrecht für Patientinnen und Patienten

Die Konsequenzen von Behandlungsfehlern reichen von Schmerzen über Folgeerkrankungen und langwierige Folgebehandlungen bis zur Pflegebedürftigkeit bzw. vollständiger oder teilweiser Berufsunfähigkeit sowie erheblichen wirtschaftlichen Folgen, etwa durch Verdienstausfallschäden.

Auch wenn wir die Folgen leider nicht rückgängig machen können, so prüfen wir gerne für Sie deren Ursprung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Arzthaftung durchgesetzt werde

Matthias Teichner und Anselm Brocks, Rechtsanwälte / Fachanwälte für Medizinrecht in Hamburg

Ihre Ansprüche als Patient bzw. Patientin bei Behandlungsfehlern

Wenn Ärzt:innen bei Behandlungen Fehler machen, haben diese nicht selten schwere, teils lebenslange Folgen – sowohl gesundheitlicher als auch finanzieller Art. Diese Folgen reichen von Schmerzen über Erkrankungen und langwierige Behandlungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit.

Wir möchten, dass Sie in diesen Fällen bestmöglich vertreten werden. Dafür setzen wir uns als Rechtsanwälte bzw. Patientenanwälte im Arzthaftungsrecht mit jahrzehntelanger Expertise bei Behandlungsfehlern ein.

Abgrenzung zwischen Schicksal und Behandlungsfehler

Ein offener und ehrlicher Austausch mit Ihnen ist dabei sehr wichtig. Nicht jede Verschlechterung der Gesundheit nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Es ist immer zu unterscheiden zwischen schicksalhaftem Verlauf und Unterschreitung des Facharztstandards: Bei einem schicksalhaften Verlauf tritt ein bestimmtes Risiko ein. Die Arzthaftung greift hier nur dann, wenn der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist und Sie über dieses Risiko vor der Behandlung nicht ausreichend informiert wurden. Dies begründet dann einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Behandlungsfehler – oder eben Unterschreitung des Facharztstandards – führt meistens zum Ersatz des daraus folgenden Schadens.

Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen – auch im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Berufung in der Arzthaftung. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.

Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.

Uwe Brocks in seiner Hamburger Kanzlei für Arzthaftungsrecht

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Hinterbliebene

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt das oft Fragen. Besonders, wenn der Tod während einer ärztlichen Behandlung eintritt – etwa infolge schwerer Behandlungsfehler. In solchen Fällen, in denen ein Krankenhaus nach einem Todesfall verklagt werden kann, setzen wir uns mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung dafür ein, dass Sie Klarheit bekommen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und unterstützen Sie dabei, gegebenenfalls einen angemessenen Ausgleich zu erhalten.

Juristische Einordnung nach einem Todesfall

Ein offener und ehrlicher Austausch ist dabei sehr wichtig. Denn nicht jeder Tod nach einer Behandlung begründet einen Fall von Arzthaftung und führt zu Schadensersatzansprüchen. Wenn ein mögliches Risiko tatsächlich eintritt, spricht man von einem schicksalhaften Verlauf. Und das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch haben. Außer es wurde über das Risiko nicht oder nicht vollständig aufgeklärt. Wird allerdings der Facharztstandard unterschritten, also tatsächlich ein Fehler in der Behandlung gemacht, steht Ihnen meistens Schadensersatz zu.

Fachkundige Auswertung der Behandlungsdokumentation

Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.

Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung und somit eine mögliche Arzthaftung bestehen, beraten wir Sie gern, welche Möglichkeiten Sie nun haben und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.

Das Dezernat Arzthaftungsrecht bei BROCKS MEDIZINRECHT: Fundierte Expertise, langjährige Praxis und persönlicher Einsatz

Das Dezernat für Arzthaftungsrecht wird durch ein erfahrenes Team aus Spezialisten geleitet: Kanzleigründer Uwe Brocks (Fachanwalt für Medizinrecht), Anselm Brocks (Fachanwalt für Medizinrecht), Dr. Johannes Brocks (Fachanwalt für Medizinrecht) und Matthias Teichner (Of Counsel).

Unser Anwaltsteam fokussiert sich gezielt auf die Aufarbeitung komplexer Behandlungsfehler. Wir greifen dabei auf einen großen Erfahrungsschatz zurück, um die Ansprüche unserer Mandanten nach schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden konsequent durchzusetzen.

Unser Qualitätsanspruch spiegelt sich nicht zuletzt darin wider, dass unsere Kanzlei BROCKS MEDIZINRECHT ebenso wie unsere Anwälte Uwe Brocks, Dr. Johannes Brocks, Anselm Brocks und Matthias Teichner kontinuierlich als Top-Kanzlei bzw. Top-Anwalt im Medizinrecht ausgezeichnet werden. Diese Anerkennung basiert neben der hohen fachlichen Kompetenz vor allem auf unserem unermüdlichen Engagement für die Betroffenen und unserem Verantwortungsbewusstsein gegenüber Patientinnen, Patienten und Familien, deren Leben durch ärztliche Versäumnisse oft massiv beeinträchtigt wurde.

So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungs­recht

Sie werden von Ärzt:innen behandelt

Dabei entsteht ein Schaden

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

Termin vereinbaren

Die meistgestellten Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht

Wie arbeiten wir für Sie – im Arzthaftungsrecht

Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer in den Sachverhalt einzusteigen. Dazu gehören zum Beispiel eine Vollmacht und eine …

Muss immer ein langjähriges Gerichtsverfahren durchgeführt werden?

Nein! Wir versuchen in jedem Fall ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gerichtsverfahren sind langwierig und emotional teilweise belastend. Aus diesem Grund …

Für wen arbeiten wir?

Von Anfang an sind wir Ihre Kanzlei für Arzthaftungsrecht und vertreten somit nur die Geschädigtenseite – niemals Ärzt:innen, Krankenhäuser oder Haftpflichtversicherungen.

Das bedeutet: Wir klären die Anspruchslage für Patient:innen, die aufgrund einer fehlerhaften Behandlung schwer geschädigt wurden. Außerdem vertreten wir Hinterbliebene und nahe Angehörige verstorbener Patient:innen …

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Wenn Sie bei uns anrufen, werden Sie entweder direkt zu einem Anwalt durchgestellt oder Sie erhalten noch am selben Tage einen verbindlichen Telefontermin, zu dem Sie dann von einem unserer Anwälte zurückgerufen werden. Nur in seltenen Fällen …

Die wichtigsten Arzthaftungs-Themen kurz erklärt

Arzthaftungsrecht Beispiele

Eine Querschnittslähmung geschieht meistens dann, wenn im Halsbereich operiert wird und aufgrund einer unzureichenden Durchführung …

Grober Behandlungs­fehler

Ein Behandlungsfehler ist im Arzthaftungsrecht als grober Behandlungsfehler zu bewerten, wenn eindeutig gegen grundlegende, bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte … Weiterlesen

Schmerzens­geld

Haben Sie durch eine fehlerhafte Behandlung gesundheitliche Schäden erlitten, so ergibt sich nach den Grundsätzen des Arzthaftungsrechtes ein Anspruch auf … Weiterlesen

Aufklärungs­fehler

Ein Aufklärungsfehler oder Aufklärungsmangel liegt dann vor, wenn Sie vor einer medizinischen Maßnahme, in der Regel vor einer Operation, nicht … Weiterlesen

Behandlungs­fehler

Was ist ein Behandlungs­fehler? Ein Behandlungsfehler liegt im Arzthaftungsrecht vor, wenn der Behandelnde den gebotenen Behandlungsstandard unterschreitet. Gemeint sind in … Weiterlesen

Verjährung bei Ansprüchen nach Behandlungsfehlern und Geburtsschäden

Was bedeutet Verjährung? Aus Gründen der Rechtssicherheit unterliegen Ansprüche regelmäßig der Verjährung. Das bedeutet, dass sie nach Ablauf eines … Weiterlesen

Was unsere Mandant:innen bewegt

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