Grober Behandlungs­fehler unter der Geburt

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler, die einen Geburtsschaden zur Folge haben, können einfach oder grob sein. Die Unterscheidung spielt eine wichtige Rolle, da sie sich auf die Frage der Beweislast auswirkt – also, wer in einem Prozess vor Gericht was beweisen muss.

Ein Behandlungsfehler ist als grober Behandlungsfehler zu bewerten, wenn eindeutig gegen grundlegende, bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde.

Der BGH formuliert es so: „Grob ist ein Fehler dann, wenn er aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf.“

Was folgt aus einen groben Behandlungs­fehlers?

Dadurch wird die Beweislast zu Ihren Gunsten umgekehrt. Im Regelfall muss das Kind oder die Mutter in einem Arzthaftungsprozess beweisen, dass ein Fehler bei der Behandlung vorliegt und gerade wegen dieses Fehlers ein bestimmter Schaden eingetreten ist (sog. Kausalität). Das Gericht muss überzeugt werden, dass der Eintritt des konkreten Schadens bei richtiger Behandlung gänzlich unwahrscheinlich gewesen wäre. Das lässt sich teilweise nur sehr schwierig beweisen.

Bei groben Behandlungsfehlern muss der Patient oder die Patientin nicht mehr die Kausalität des Fehlers für den Schaden beweisen. Stattdessen wird die Ursächlichkeit vermutet. Heißt: Der Fehler muss den Schaden nur herbeiführen können, er muss aber nicht eine wahrscheinliche oder naheliegende Konsequenz sein.

Kann ein grober Behandlungsfehler bewiesen werden, lassen sich Schadensersatzansprüche in fast allen Fällen durchsetzen.

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