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Schmerzensgeld bei Geburtsschäden
Uwe Brocks
Rechtsanwalt
Schmerzensgeld bei Geburtsschäden
Wichtig! Schmerzensgeld ist nur ein Teil der Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden bestehen können. Hinzu kann außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz z. B. wegen Pflegemehrbedarf, Verdienstausfällen etc. kommen. Diese Themen behandeln wir in einem weiteren Beitrag.
Wann gibt es Schmerzensgeld bei Geburtsschäden?
- falsche Diagnosen,
- nicht korrekt angewendete Geburtstechniken (Saugglocke, Zange etc.),
- falsche oder überholte Medikation (wie z. B. Cytotec) oder
- ein zu langes Warten auf einen Not-Kaiserschnitt
Was ist maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs?
- die Schwere der Verletzung,
- das konkrete Leid von Mutter und/oder Kind,
- Dauer, Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch Mutter und/oder Kind und der
- Grad des Verschuldens der behandelnden Person.
Als Experten für Geburtsschäden kümmern wir uns mit dem notwendigen Fach- und Sachwissen zusammen mit medizinischen Gutachtern darum, dass auch in Ihrem Fall angemessen hohe Schmerzensgeldansprüche bezahlt werden. Sprechen Sie uns gerne an!
Wie viel Schmerzensgeld bekommt die Mutter bei Geburtsschäden?
- nicht fachgerechter Einsatz einer Geburtszange oder einer Saugglocke,
- schlecht ausgeführtes Geburtsmanöver (z.B. Kristeller-Handgriff),
- Scheidenrisse,
- dauerhafte Schmerzen im Beckenboden,
- Rippenverletzungen,
- Harn- oder Stuhl-Inkontinenz
Als Spezialisten für Geburtsschäden und Schmerzensgeldansprüche analysieren wir mit Unterstützung medizinsicher Fachleute jeden einzelnen Fall sehr genau, um den maximal erzielbaren Schmerzensgeldbetrag für Sie als Mutter durchsetzen zu können. Sprechen Sie uns gerne an!
Wie viel Schmerzensgeld bekommt ein Kind bei Geburtsschäden?
- Entwicklungsverzögerungen,
- autistischen Züge im Verhalten oder
- Einschränkungen in der Beweglichkeit.
Wenden Sie sich an Experten für Geburtsschäden & Schmerzensgeld
So setzen wir uns bei Geburtsschäden für Sie ein
Möglicher ablauf
Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt
Dabei entsteht ein Geburtsschaden
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
Wir prüfen die medizinische und juristische Situation
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht
Ziel ist ein gerechter Ausgleich
Was unsere Mandant:innen bewegt