Pflegemehr­bedarf

Besondere, behinderte Kinder benötigen eine größere Aufmerksamkeit als gesunde Kinder. Die Pflege eines solches Kindes ist meistens ein Vollzeitjob. Die zeitliche Differenz zwischen der Pflege und Erziehung „gesunder“ Kinder und der Pflege und Erziehung besonderer Kinder, kann von der Gegenseite als sog. Pflegemehrbedarfsschaden ersetzt werden.

Pro Stunde wird je nach Gericht und konkreter Pflegeleistung ein Stundensatz bezahlt. Im Geburtsschadensrecht spielt diese Schadensposition eine große Rolle. Oft übersteigt der im Laufe der Zeit entstehende Pflegemehrbedarfsschadensersatz die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs erheblich.

Die Höhe des Pflegemehrbedarfs wird in der Regel durch ein sog. Pflegemehrbedarfsgutachten ermittelt. Dazu werden ausgebildete Gutachter:innen beauftragt, um zu beurteilen, wie hoch der zeitliche Pflegemehrbedarf ist.

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