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Schmerzensgeld bei Geburtsschäden

Uwe Brocks

Rechtsanwalt

Inhalts­verzeichnis

Schmerzensgeld bei Geburtsschäden

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie als Mutter selbst oder als Eltern für Ihr Kind Schmerzensgeld von Verantwortlichen wegen Geburtsschäden verlangen können und in welcher Höhe.
 
Wenn Sie Fragen zum Thema Schmerzensgeld Mutter oder Schmerzensgeld Kind wegen Geburtsschäden haben, weil Sie selbst von einer Fehlbehandlung unter der Geburt betroffen sind, sprechen Sie uns gerne direkt an.

Wichtig! Schmerzensgeld ist nur ein Teil der Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden bestehen können. Hinzu kann außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz z. B. wegen Pflegemehrbedarf, Verdienstausfällen etc. kommen. Diese Themen behandeln wir in einem weiteren Beitrag. 

Wann gibt es Schmerzensgeld bei Geburtsschäden?

Zunächst stellt sich die Frage, was Geburtsschäden sind. Unter Geburtsschäden versteht man die Folgen von Fehlbehandlungen, zu denen es unter einer Geburt kommt – unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Geburt handelt oder z. B. einen Kaiserschnitt (Sectio).
 
Grundsätzlich kann ein Schmerzensgeldanspruch durch alle Arten von Geburtsschäden entstehen, also wann immer Mutter oder Kind vor, während oder kurz nach der Geburt gesundheitlich geschädigt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Verhalten eines Arztes, einer Krankenschwester oder z. B. der Hebamme zu gesundheitlichen Schäden bei Mutter oder Kind führt. Unter anderem können
 
 
  • falsche Diagnosen,
  • nicht korrekt angewendete Geburtstechniken (Saugglocke, Zange etc.),
  • falsche oder überholte Medikation (wie z. B. Cytotec) oder
  • ein zu langes Warten auf einen Not-Kaiserschnitt
 
zu gesundheitlichen Schäden bei Mutter und/oder dem Kind führen und damit die Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch sein. Auch das Unterlassen eines Kaiserschnitts oder ein Geburtstrauma bei der Mutter durch Gewaltanwendung können Fälle eines „Geburtsschadens“ sein und einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Was ist maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs?

Für die Höhe des Schmerzensgelds bei Geburtsschäden geben Schmerzensgeldtabellen einen Anhaltspunkt. Diese Tabellen ersetzen allerdings nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls, um einen individuellen Schmerzensgeldanspruch im konkreten Fall festlegen zu können.
 
Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind für die Beurteilung der Höhe des Schmerzensgeldes bzw. die Berechnung des konkreten Schmerzensgeldanspruchs bei Geburtsschäden im Wesentlichen folgende Kriterien relevant: 
 
  • die Schwere der Verletzung,
  • das konkrete Leid von Mutter und/oder Kind,
  • Dauer, Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch Mutter und/oder Kind und der
  • Grad des Verschuldens der behandelnden Person.
Die Art des Behandlungsfehlers, die Art und Schwere der gesundheitlichen Schäden sowie die Folgen für Mutter und Kind bestimmen damit, wie hoch ein Anspruch auf Schmerzensgeld ausfällt.

Als Experten für Geburtsschäden kümmern wir uns mit dem notwendigen Fach- und Sachwissen zusammen mit medizinischen Gutachtern darum, dass auch in Ihrem Fall angemessen hohe Schmerzensgeldansprüche bezahlt werden. Sprechen Sie uns gerne an!

Wie viel Schmerzensgeld bekommt die Mutter bei Geburtsschäden?

Geburtsschäden bei einer Mutter können sehr unterschiedlich ausfallen und sowohl körperlicher als auch psychischer Art sein. Weil gesundheitliche Folgen von Fehlbehandlungen im Zusammenhang mit einer Geburt sehr unterschiedlich sein können, fallen auch Schmerzensgeldansprüche einer Mutter wegen Geburtsschäden sehr unterschiedlich aus.
 
Zu den typischen Fällen von körperlichen Geburtsschäden bei der Mutter zählen u.a.
 
  • nicht fachgerechter Einsatz einer Geburtszange oder einer Saugglocke,
  • schlecht ausgeführtes Geburtsmanöver (z.B. Kristeller-Handgriff),
die jeweils zu erheblichen Verletzungen bei der Mutter führen können, also u.a.
 
  • Scheidenrisse,
  • dauerhafte Schmerzen im Beckenboden,
  • Rippenverletzungen,
  • Harn- oder Stuhl-Inkontinenz
zur Folge haben können. Psychisch leiden betroffene Mütter (zusätzlich) oft an Traumata oder Depressionen.
 
Auch wenn Schmerzensgeldansprüche je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen, lässt sich doch festhalten, dass sie bei einer Mutter wegen eines Geburtsschadens in der Regel zwischen 25.000 € und 100.000 € liegen.
 
Natürlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Geburtsschadens auch deutlich höher ausfallen: So wurden etwa für die nicht notwendige Entfernung der Gebärmutter nach einer Geburt Schmerzensgelder bis zu 110.000 € gezahlt. Eine Mutter konnte nach einer Zangengeburt für ihre schweren Beckenbodenschäden, die zu Inkontinenz und Schädigungen im Darmbereich führten, außergerichtlich ein Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich erzielen. In diesem Fall hatte ein nicht autorisierter Arzt fehlerhaft eine PDA gesetzt – mit entsprechend schwerwiegenden Folgen.

Als Spezialisten für Geburtsschäden und Schmerzensgeldansprüche analysieren wir mit Unterstützung medizinsicher Fachleute jeden einzelnen Fall sehr genau, um den maximal erzielbaren Schmerzensgeldbetrag für Sie als Mutter durchsetzen zu können. Sprechen Sie uns gerne an!

Wie viel Schmerzensgeld bekommt ein Kind bei Geburtsschäden?

Die Geburtsschäden bei Kindern sind – auch rechtlich – oft komplexer und zugleich umfangreicher als bei der Mutter. Dabei sind viele kindliche Geburtsschäden direkt nach der Entbindung absehbar. Andere Folgen einer Fehlbehandlung im Zusammenhang mit der Geburt zeigen sich erst im Laufe der Zeit.
 
Das gilt vor allem für
 
  • Entwicklungsverzögerungen,
  • autistischen Züge im Verhalten oder
  • Einschränkungen in der Beweglichkeit.
Gerade von der Mutter als gewaltsam empfundene Geburtsmanöver mit Zange und Saugglocke führen bei Kindern nicht selten zu physischen Geburtsschäden.
 
Die häufigsten Geburtsschäden bei Kindern sind folgende:
 
Plexusparese: Hier können ein „falscher Handgriff“ im Zusammenhang mit einer Schulterdystokie einer Hebamme oder eines Arztes während des Geburtsvorgangs oder schlicht ein unterlassener, aber notwendiger Kaiserschnitt zu schweren Schäden geführt haben. Kinder mit einer Plexusparese (Verletzungen des Armvenengeflechts) als Folge sind teils dauerhaft gelähmt oder leiden unter massiven Bewegungseinschränkungen. Das macht häufig umfangreiche Physiotherapie oder sogar Nerventransplantationen notwendig. Werden diese Schäden als Geburtsschaden anerkannt, steht den Kindern durchaus ein Schmerzensgeldanspruch zwischen 50.000 € und 100.00 € zu. Hinzu kommen auch hier die materiellen Schäden.
 
Infantile Cerebralparese: Hier kommt es zu einem Sauerstoffmangel unter der Geburt. Durch Sauerstoffunterversorgung wird das Gehirn des Kindes schwer geschädigt. Kinder mit einer Cerebralparese leiden häufig unter starken Entwicklungsverzögerungen, sind nicht selten gelähmt, leiden an Epilepsien und kognitiven Störungen oder anderen schweren gesundheitlichen Folgen (Blindheit, keine selbstständige Nahrungsaufnahme, Autismus). Häufig sind Kinder dauerhaft unselbstständig und der Leidensdruck der gesamten Familie ist hoch, etwa weil Kinder intensiv gepflegt und/oder über eine Sonde ernährt werden müssen. 
 
Hinweis: Grünes Fruchtwasser kann ein typisches Zeichen für eine Sauerstoffunterversorgung sein. Gleiches gilt auch dann, wenn das Kind reanimationspflichtig ist. Wird nach der Geburt eine Hypothermiebehandlung eingeleitet, deutet auch das darauf hin, dass das Neugeborene einen Sauerstoffmangel erlitten hat.
 
Die Rechtsprechung erkennt das an: Je nach Schwere des Geburtsschadens (Pflegestufe und Grad der Behinderung (GdB)) und Art des Behandlungsfehlers sind Schmerzensgelder zwischen 300.000 € und 1 Millionen € vorstellbar. Gerade in Fällen einer infantilen Cerebralparese durch einen Behandlungsfehler sind in der Regel Schmerzensgeldzahlungen von mindestens 800.000 € möglich.
 
In einem Fall, in dem es im Zusammenhang mit der Geburt gleich zu mehreren Behandlungsfehlern gekommen war, sprach ein Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € zu (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Urteil vom 05.09.2024, Az.: 1 U 95/23). 

Wenden Sie sich an Experten für Geburtsschäden & Schmerzensgeld

Schmerzensgeldansprüche für Mütter und Kinder als Folge von Fehlbehandlungen im Zusammenhang mit einer Geburt können das erlittene Leid nicht ungeschehen machen. Geldzahlungen können nur versuchen, für erfahrenes Unrecht zu entschädigen und Familien den Umgang mit Geburtsschäden und ihre Auswirkungen zu erleichtern.  
 
In unserer Kanzlei haben wir uns seit Jahren – teilweise seit Jahrzehnten – darauf spezialisiert, die Rechte von Müttern und Kindern wegen Geburtsschäden wahrzunehmen und Schmerzensgeldansprüche deutschlandweit durchzusetzen.
 
Als Experten auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten Köln und Hamburg und in ganz Deutschland zur Verfügung, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen eines Geburtsschadens geltend zu machen.
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