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Rechtsansprüche bei Geburtsschaden durch Behandlungsfehler

Geburtsschaden Cerebralparese –
Fachanwälte für Medizinrecht

Auszeichnung der Wirtschaftswoche als TOP Kanzlei im Medizinrecht 2026

Wird bei einem Kind eine Cerebralparese oder ein hypoxischer Hirnschaden festgestellt, beginnt für die Eltern eine Zeit voller Fragen. Neben der medizinischen Versorgung steht häufig bald auch der Gedanke im Raum, ob die Schädigung möglicherweise im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der neonatologischen Versorgung nach der Entbindung steht. Nicht selten fallen im Arztbericht Begriffe wie Sauerstoffmangel, pathologisches CTG, Azidose, hypoxischer Hirnschaden, Hypothermiebehandlung und der Verdacht entsteht, dass etwas nicht optimal verlaufen ist. Denn es ist nicht normal, wenn ein Kind schwer geschädigt zur Welt kommt.

Nicht jede Cerebralparese ist vermeidbar. Es gibt Konstellationen, in denen die Ursachen außerhalb des ärztlichen Einflussbereichs liegen. In anderen Fällen kann jedoch ein behandlungsfehlerbedingter Geburtsschaden vorliegen, etwa wenn Warnzeichen nicht rechtzeitig erkannt oder notwendige Maßnahmen verzögert eingeleitet wurden. Ob ein solcher Zusammenhang besteht, lässt sich nur durch eine sorgfältige medizinische und rechtliche Prüfung klären.

Als im Geburtsschadensrecht spezialisierte Kanzlei prüfen wir strukturiert und detailtief, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler bestehen und welche rechtlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben können. Denn Cerebralparese bedeutet ein Leben mit besonderem Bedarf. Dieser Bedarf muss gesichert sein — nicht nur heute, sondern für immer. Voraussetzung für die rechtliche Geltendmachung von Ansprüchen ist stets die vollständige Auswertung der Behandlungsunterlagen, des Mutterpasses, U-Hefts, Partogramms und der CTG-Streifen. Ziel ist eine verlässliche Einschätzung als Grundlage für weitere Entscheidungen und für die Absicherung Ihres Kindes.

Eltern, die zu uns kommen, kämpfen nicht für sich. Sie kämpfen dafür, dass ihr Kind ein Leben führen kann, das so gut ist wie möglich. Wir wissen, was auf dem Spiel steht und kämpfen mit und für Sie.

Cerebralparese oder hypoxisch-ischämische Enzephalopathie: medizinische Hintergründe

Die Cerebralparese (häufig auch „infantile Zerebralparese“ oder „CP“ genannt) ist eine bleibende Störung infolge einer frühkindlichen Schädigung des Gehirns. Sie ist häufig Folge einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie (HIE), also eines hypoxischen Hirnschadens (Sauerstoffunterversorgung des Hirngewebes). Im Mittelpunkt stehen geistige und motorische Einschränkungen; je nach Ausprägung können Sprache, Wahrnehmung oder kognitive Entwicklung betroffen sein. Das Erscheinungsbild reicht von leichten Beeinträchtigungen bis zu schweren körperlichen Einschränkungen mit dauerhaftem und umfangreichen Unterstützungsbedarf.

Im geburtshilflichen Kontext steht häufig die Frage im Raum, ob es unter der Geburt zu einer relevanten Sauerstoffunterversorgung des Kindes gekommen ist. Der Zustand des ungeborenen Kindes wird mittels CTG überwacht. Zeigen sich dort auffällige Herztonmuster, ist regelmäßig eine weiterführende Abklärung durch eine Fetalblutanalyse erforderlich, um einen möglichen Sauerstoffmangel zu beurteilen.

Bestätigen sich Hinweise auf eine Unterversorgung, liegt ein geburtshilflicher Notfall vor, der eine umgehende Entbindung – etwa durch Kaiserschnitt oder vaginal-operative Maßnahmen – erforderlich macht. Erfolgt weder die gebotene Abklärung noch die rechtzeitige Entbindung, kann eine hypoxisch bedingte Hirnschädigung mit der Folge einer Cerebralparese eintreten. In solchen Konstellationen kommt ein Behandlungsfehler in Betracht. Bestehen Anhaltspunkte, steht die Sauerstoffunterversorgung aber noch nicht fest, sind die werdenden Eltern in der Regel über die Sectio als Alternative aufzuklären. Geschieht dies nicht, liegt ein Aufklärungsfehler vor.

Mädchen mit Cerebralparese mit seiner Mutter

Leben mit Cerebralparese

Motorik bei CP

MOTORIK

Entwicklungsstörung

ENTWICKLUNG

langfristige Folgen

LANGFRISTIGE FOLGEN

Wann kommt Arzthaftung bei Geburtsschäden in Betracht?

Im Zusammenhang mit einer Cerebralparese wird insbesondere geprüft, ob es während der Geburt Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes gab und wie hierauf reagiert wurde. Relevante Konstellationen können etwa sein:

Auffällige CTG-Befunde

Zeigten die Herztonaufzeichnungen des Kindes Hinweise auf eine Unterversorgung, stellt sich die Frage, ob diese korrekt bewertet und rechtzeitig berücksichtigt wurden.

Verzögerte Entscheidung zur Sectio

War eine operative Entbindung medizinisch geboten, kann eine verspätete Durchführung haftungsrechtlich bedeutsam sein, wenn hierdurch wertvolle Zeit verloren ging.

Unzureichende Reaktion auf akute Komplikationen

Treten unter der Geburt Notlagen auf, kommt es entscheidend darauf an, ob die erforderlichen Maßnahmen umgehend eingeleitet wurden.

Lücken oder Widersprüche in der Dokumentation

Die Geburtsdokumentation spielt eine zentrale Rolle. Unvollständige oder widersprüchliche Einträge können im Einzelfall rechtliche Bedeutung erlangen.

Ob eine dieser Konstellationen tatsächlich einen Behandlungsfehler darstellt, lässt sich stets nur anhand des konkreten Verlaufs beurteilen. Maßgeblich ist, ob das ärztliche Vorgehen dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard entsprach.

Wann kommt ein Behandlungsfehler unter der Geburt in Betracht?

Eine Cerebralparese entsteht nicht „plötzlich“. Häufig stellt sich rückblickend die Frage, an welchem Punkt im Verlauf von Schwangerschaft, Geburt oder Erstversorgung vermeidbare Fehler geschehen sind. Die rechtliche Prüfung folgt deshalb dem zeitlichen Ablauf.

01

Schwangerschaft

Am Anfang steht die Risikoerkennung

Während der Schwangerschaft werden regelmäßig Befunde erhoben, Risiken bewertet und Empfehlungen zur Geburtsplanung ausgesprochen.

Wird eine Risikosituation nicht erkannt oder nicht ernst genug genommen, kann dies die Grundlage für spätere Komplikationen legen.

Typische Fragestellungen:

In dieser Phase geht es häufig darum, ob Gefahren bereits im Vorfeld hätten minimiert werden können.

02

Geburtsklinik / Geburtshaus

Entscheidungen unter Zeitdruck

Kommt es unter der Geburt zu Auffälligkeiten, verdichtet sich die Situation oft innerhalb kurzer Zeit. Herztonveränderungen, Stillstand des Geburtsfortschritts oder andere Warnzeichen erfordern eine klare medizinische Entscheidung.

Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen dann Fragen wie:

Hier entscheidet sich häufig, ob eine akute Gefährdung rechtzeitig erkannt und beherrscht wurde.

03

Neonatologie

Die ersten Minuten nach der Geburt

Auch nach der Entbindung kann die Situation kritisch bleiben. Eine unzureichende Sauerstoffversorgung muss sofort erkannt und behandelt werden.

In dieser Phase stellt sich unter anderem die Frage:

Hier geht es darum, ob alle medizinisch gebotenen Maßnahmen ergriffen wurden, um Folgeschäden zu verhindern oder zu begrenzen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Cerebralparese

Liegt einer Cerebralparese ein haftungsrechtlich relevanter Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zugrunde, stellt sich die Frage nach dem Umfang der finanziellen Ansprüche. Im Mittelpunkt steht der Ausgleich für das erlittene Leid des Kindes sowie die Frage, wie seine weitere Lebensgestaltung bestmöglich abgesichert werden kann. Es geht nicht primär um Geld, sondern darum, dass Ihr Kind das Leben haben kann, das es verdient.

Durch Therapien, Pflege, Hilfsmittel und organisatorische Einschränkungen im Berufsleben entstehen häufig erhebliche wirtschaftliche Belastungen für die Familie. Entsprechend sind Ansprüche zu prüfen, die sowohl die immateriellen Beeinträchtigungen berücksichtigen als auch eine verlässliche Absicherung über den gesamten Lebensverlauf hinweg ermöglichen.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Maßgeblich sind Art und Schwere der Einschränkungen sowie deren Dauer. Bei schweren neurologischen Schäden können erhebliche Beträge in Betracht kommen, da die Beeinträchtigung das gesamte Leben betrifft. Je nach Schwere sind in der Rechtsprechung inzwischen Schmerzensgelder von € 800.000 bis € 1.0 Mio. anerkannt worden.


Schadensersatz

Schadensersatz

Der Schadensersatz deckt sämtliche entstehenden materiellen Schäden ab. Hierzu zählen insbesondere Therapie- und Behandlungskosten, Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten sowie gegebenenfalls Verdienstausfälle der Eltern. Entscheidend ist die vollständige Erfassung aller gegenwärtigen und absehbaren Belastungen.


Zukunftsschäden

Zukunftsschäden

Bei einer Cerebralparese stehen häufig langfristige oder lebenslange Unterstützungsbedarfe im Raum. Dazu gehören Pflegekosten, Assistenzleistungen oder entgangene Erwerbsmöglichkeiten im Erwachsenenalter. Ziel ist eine wirtschaftliche Absicherung, die den gesamten Lebensverlauf berücksichtigt. Ihr Kind muss auch abgesichert sein, wenn Sie nicht mehr unterstützen können.

Bobath-Behandlung bei einem Baby mit Cerebralparese
Zahl 4

Begriffe aus dem Arztbericht zur Cerebralparese – verständlich erklärt

In Arztbriefen und Entlassungsberichten finden sich häufig medizinische Fachbegriffe, die für Eltern schwer einzuordnen sind. Einige dieser Begriffe weisen darauf hin, dass es unter der Geburt zu Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern gekommen sein kann:

Bewertungssystem zur Einschätzung des Zustands des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt. Niedrige Werte können auf Anpassungsstörungen hinweisen.

Untersuchung des Nabelschnurarterien-Bluts nach der Geburt des Kindes. Sie dient der Beurteilung, wie die Sauerstoffversorgung des Kindes war. Liegt der Wert nach der Geburt (nicht unter der Geburt) bei unter 7,0 oder knapp drüber, beweist dies eine Sauerstoffunterversorgung unter der Geburt. Typischerweise ist der Base Excess (BE) noch stark im Minusbereich und der Laktatwert erhöht.

Untersuchung des pH-Wertes im Blut des ungeborenen Kindes bei auffälligem CTG. Sie dient der Beurteilung, ob ein relevanter Sauerstoffmangel vorliegt. Die Untersuchung findet bei einem ungeborenen Kind statt. Der pH-Wert ist hier deutlich früher pathologisch als bei einer Blutgasanalyse nach der Geburt. Denn das Kind hat noch weiteren Geburtsstress vor sich. Bei einem pH-Wert unter 7,25 ist der Wert auffällig, bei einem Wert von unter 7,2 muss eine zeitnahe Geburtsbeendigung durch Sectio oder vaginal-operative Entbindung erfolgen. Der Wert sinkt bei einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes, weil das Kind auf einen metabolischen Stoffwechsel wechselt und das Blut hierdurch übersäuert.

Bei einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes wird in der Regel für 72 Stunden eine Herunterkühlung des Kindes durchgeführt, um ein Untergang von Hirngewebe zu verhindert oder zu reduzieren. Wenn eine solche Behandlung durchgeführt wird, spricht dies deutlich für eine erkannte Unterversorgung unter der Geburt.

Beschreibt eine Hirnschädigung infolge von Sauerstoffmangel und Durchblutungsstörungen. Je nach Ausprägung kann sie mit späteren motorischen Einschränkungen verbunden sein.

Ein auffälliges Herztonmuster des Kindes während der Geburt. Je nach Befund kann es eine weiterführende Abklärung oder eine beschleunigte Entbindung erforderlich machen.

Bezeichnet eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt. Der Begriff weist auf eine mögliche Gefährdungssituation hin, sagt jedoch für sich genommen noch nichts über deren Ursache aus.

Eine im MRT erkennbare Schädigung bestimmter Hirnregionen, die mit frühkindlichen Durchblutungsstörungen in Verbindung gebracht wird.

Formen der Cerebralparese, bei denen bestimmte Körperregionen motorisch eingeschränkt sind. Die Begriffe beschreiben das klinische Erscheinungsbild, nicht die Ursache.

Physiotherapeutische Behandlungsmethoden, die häufig bei Säuglingen und Kindern mit neurologischen Bewegungsstörungen eingesetzt werden. Beide Konzepte zielen darauf ab, motorische Fähigkeiten zu fördern und ungünstige Bewegungsmuster zu korrigieren. Der Hinweis auf solche Therapien sagt jedoch nichts über die Ursache der zugrunde liegenden Erkrankung aus.

BROCKS MEDIZINRECHT: Ihre Ansprechpartner bei Cerebralparese und Geburtsschäden

Dr. Johannes Brocks

Dr. Johannes Brocks
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialist für Geburtsschäden

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Petra Marschewski

Petra Marschewski
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialistin für Geburtsschäden

RA Uwe Brocks

Uwe Brocks
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Gründer der Kanzlei Brocks Medizinrecht

Als Eltern hören Sie nie auf, für Ihr Kind zu kämpfen. Wir auch nicht.

Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht steht seit mehr als 25 Jahren für spezialisierte rechtliche Beratung im Geburtsschadensrecht. Wir vertreten ausschließlich die Interessen von Patientinnen, Patienten und ihren Familien nach Behandlungsfehlern. In dieser Zeit haben wir uns eine außerordentliche Spezialisierung im Bereich Geburtsschäden und einen überregionalen Ruf als fachlich versierte, durchsetzungsstarke und zugleich einfühlsame Patientenanwälte erarbeitet. Wir machen nicht AUCH Geburtsschäden. Wir haben uns darauf spezialisiert. Das unterscheidet uns von vielen Kanzleien.

Unser Anspruch ist es, Familien zu unterstützen, die nach Behandlungsfehlern mit oft übermächtigen Gegnern konfrontiert sind. Dabei verbinden wir fachliche Expertise mit persönlichem Engagement: Wir hören zu, klären gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten und setzen uns konsequent für den Ausgleich körperlicher, finanzieller und materieller Folgen ein.

Dr. Johannes Brocks – Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Johannes Brocks ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört zu den anerkannten Experten im Bereich Geburtsschadensrecht in Deutschland. Er ist spezialisiert auf die rechtliche Aufarbeitung komplexer medizinischer Behandlungsverläufe und die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. wiederholt als „TOP Anwalt im Medizinrecht“ durch namhafte Branchenauszeichnungen (WirtschaftsWoche, Handelsblatt, Stern, Focus, FAZ). Parallel engagiert er sich in Fachkreisen und Verbänden zum Thema Patientenschutz in der Geburtshilfe.

Darüber hinaus veröffentlicht Dr. Johannes Brocks regelmäßig in führenden medizinrechtlichen und arzthaftungsrechtlichen Fachzeitschriften wie Medizinrecht (MedR), GesundheitsRecht (GesR) und weiteren renommierten Publikationen. Seine Beiträge befassen sich insbesondere mit haftungsrechtlichen Fragen rund um Geburtsschäden, Aufklärungspflichten in der Geburtshilfe, Beweis- und Dokumentationsfragen im Arzthaftungsprozess sowie mit strukturellen Problemen wie Personalmangel oder Krankenhausinsolvenzen und deren Auswirkungen auf geschädigte Kinder und ihre Familien. Seine Veröffentlichungen finden in der fachjuristischen Diskussion große Beachtung und leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Geburtsschadensrechts.

Petra Marschewski – Fachanwältin für Medizinrecht

Als erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht betreut Petra Marschewski ebenfalls unser Dezernat Geburtsschäden mit über 20 Jahren Praxiserfahrung. Sie bringt eine langjährige Spezialisierung im Arzthaftungsrecht mit und begleitet insbesondere Mandate im Bereich geburtlicher Schadensfälle. Frau Marschewski ist in relevanten Fachorganisationen aktiv und verfügt über tiefgehendes Wissen, das sie in die Bearbeitung komplexer Anspruchslagen einbringt.

Uwe Brocks – Fachanwalt für Medizinrecht

Uwe Brocks ist Fachanwalt für Medizinrecht und einer der profiliertesten Arzthaftungsrechtler in Deutschland. Seine Expertise auf dem Gebiet der Arzthaftung wurde vielfach anerkannt: Er wurde mehrfach als „TOP Anwalt im Medizinrecht“ ausgezeichnet, darunter wiederholt durch die WirtschaftsWoche, das F.A.Z. Institut und den Focus, und zählt zu den wenigen Rechtsanwälten, die 2023 von der WirtschaftsWoche als „Legal All-Star“ im Behandlungsfehlerrecht gewürdigt wurden. Parallel zu seiner anwaltlichen Tätigkeit setzt sich Uwe Brocks aktiv für die Stärkung von Patientenrechten ein und ist in relevanten Verbänden wie „Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.“, als Vertrauensanwalt des DCCV e.V. und in der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter aktiv. Sein Engagement erstreckt sich zudem auf die Ausbildung von Sachverständigen und die Mitwirkung in medizinrechtlichen Organisationen.

Jetzt anwaltliche Beratung anfordern

Unser Team arbeitet für Sie bundesweit über persönliche oder digitale Mandatsbetreuung. Mit umfassender Erfahrung, regelmäßig bestätigter Expertise und einer klaren Ausrichtung auf Arzthaftung und Geburtsschäden stehen wir Ihnen von der ersten Prüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei allen Fragen zur Seite.

Ihr Kind ist von Cerebralparese betroffen und Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Wenden Sie sich an Brocks Medizinrecht – wir setzen uns mit Erfahrung und Nachdruck für die Rechte Ihres Kindes und die berechtigten Interessen Ihrer Familie ein.

Empfehlungen von Kolleg:innen

Die Cerebralparese ist eine dauerhafte Störung der Bewegungs- und Muskelkontrolle infolge einer Schädigung des kindlichen Gehirns. Diese kann verschiedene Ursachen haben. In manchen Fällen steht sie mit Komplikationen während der Geburt in Zusammenhang, etwa bei Sauerstoffmangel. Werden medizinische Standards nicht eingehalten, kann ein Geburtsschaden vorliegen.

Nicht jede Cerebralparese beruht auf einem medizinischen Fehler. Ein solcher kommt jedoch in Betracht, wenn Risiken während der Geburt nicht ausreichend überwacht oder notwendige Maßnahmen zu spät ergriffen wurden. Hinweise können etwa auffällige CTG-Streifen oder Anzeichen von Sauerstoffmangel sein. Ob ein Fehler vorliegt, muss anhand der Behandlungsunterlagen geprüft werden.

Wenn eine Cerebralparese auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. Dazu gehören insbesondere Schmerzensgeld sowie Ersatz für Pflege-, Therapie- und Betreuungskosten. Da viele Betroffene dauerhaft Unterstützung benötigen, spielen auch langfristige finanzielle Ansprüche eine wichtige Rolle.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Schwere der Beeinträchtigungen, der Umfang der dauerhaften Einschränkungen und die Auswirkungen auf das gesamte Leben des Kindes. Bei schweren Geburtsschäden mit erheblichen neurologischen Folgen können deutsche Gerichte Schmerzensgeldbeträge in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zusprechen. In besonders gravierenden Fällen wurden Beträge von bis zu etwa 800.000 € bis rund 1 Million € erreicht. Eine genaue Einschätzung ist jedoch erst nach Prüfung der medizinischen und rechtlichen Umstände möglich.

Medizinische Gutachten sind zentral, um die Ursachen einer Cerebralparese zu klären. Sachverständige prüfen, ob während der Geburt medizinische Standards eingehalten wurden und ob ein möglicher Fehler die Hirnschädigung verursacht hat. Diese Einschätzungen sind häufig entscheidend für außergerichtliche Verhandlungen oder ein Gerichtsverfahren.

Nicht jeder Fall endet vor Gericht. Häufig werden Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte oder des Krankenhauses geltend gemacht. Ein Gerichtsverfahren wird meist erst erforderlich, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder medizinische Fragen gerichtlich geklärt werden müssen.

Die Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen Kosten. Wenn keine Versicherung besteht, kann zunächst geprüft werden, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Kosten entstehen könnten. Gerade bei schweren Geburtsschäden geht es häufig um erhebliche Schadenssummen.

Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Stunden bearbeitet. Wir melden uns meistens noch am selben Tag bei Ihnen.

Die Kanzlei Brocks hat Standorte in Hamburg und Köln. Die Beratung und Vertretung erfolgt jedoch bundesweit. Familien aus ganz Deutschland werden regelmäßig betreut. Gespräche können telefonisch, per Video oder anhand übermittelter Unterlagen erfolgen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies wünschen. Dafür entstehen auch keine höheren Kosten.

Für eine erste Einschätzung sind vor allem medizinische Unterlagen rund um Schwangerschaft und Geburt wichtig. Dazu gehören etwa Mutterpass, CTG-Aufzeichnungen, Geburtsberichte und Arztbriefe. Diese Dokumente ermöglichen eine erste Bewertung möglicher Behandlungsfehler.

Eine anwaltliche Beratung kann sinnvoll sein, wenn der Verdacht besteht, dass die Cerebralparese mit Komplikationen während der Geburt zusammenhängen könnte. Eine frühe Prüfung hilft, Unterlagen zu sichern und medizinische Fragen gezielt aufarbeiten zu lassen.