Hirnblutung übersehen: Mann mit Vernichtungskopfschmerz
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Hirnblutung übersehen: Behandlungsfehler bei Aneurysma und Subarachnoidalblutung

Wird eine Hirnblutung übersehen, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn Ärzte oder Rettungskräfte deutliche Warnzeichen wie einen plötzlichen Vernichtungskopfschmerz nicht ernst nehmen und auf eine Bildgebung verzichten. Gemeint ist die Blutung aus einem Aneurysma, nicht die Hirnblutung nach einem Sturz. Das Aneurysma selbst ist meist Schicksal, das Übersehen der Blutung ist es nicht. Hier lesen Sie, wann Klinik oder Hausarzt haften, wie Sie den Fehler nachweisen und welche Ansprüche bestehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Plötzlicher, stärkster Kopfschmerz ist bis zum Beweis des Gegenteils verdächtig auf eine Subarachnoidalblutung (SAB).
  • Fehlt die Bildgebung trotz solcher Symptome, liegt meist ein Befunderhebungsfehler vor.
  • Dann kehrt sich die Beweislast für die Folgen häufig zugunsten des Patienten um.
  • Ansprüche reichen von Schmerzensgeld über Pflegekosten bis zur Rente.

Was ist eine Hirnblutung aus einem Aneurysma und wann ist das Übersehen ein Behandlungsfehler?

Eine Hirnblutung aus einem Aneurysma ist eine Blutung aus einer Aussackung einer Hirnarterie. Sie bricht meist in den Raum zwischen Hirnhaut und Gehirn ein (Subarachnoidalblutung, kurz SAB). Sie ist eine besondere Form des Schlaganfalls. Oft geht der großen Blutung Tage oder Wochen vorher eine kleinere Warnblutung voraus, die sich nur als heftiger Kopfschmerz zeigt. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte diese Warnblutung bei typischen Symptomen nicht abklären, obwohl der anerkannte fachliche Standard nach § 630a Abs. 2 BGB eine Bildgebung verlangt.

Nach unserer Erfahrung liegt das Problem fast nie darin, dass Ärzte das Aneurysma verursacht haben, sondern darin, dass die Blutung übersehen wurde. Das Problem ist, dass die Blutung oder ihre Vorstufe nicht rechtzeitig erkannt oder danach unzureichend behandelt wurde. Betroffen sind nicht nur junge Menschen, sondern ebenso Patienten mittleren und höheren Alters.

Welche Warnzeichen müssen Ärzte erkennen?

Ärzte müssen bei plötzlich einsetzendem, stärkstem Kopfschmerz an eine Subarachnoidalblutung denken und sie mit einem CT ausschließen. Weitere Warnzeichen sind Übelkeit und Erbrechen, Nackensteife, Lichtempfindlichkeit, Bewusstseinsstörungen und neurologische Ausfälle wie Lähmungen oder Sprachstörungen. Die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein hat das im Rheinischen Ärzteblatt deutlich formuliert: Ein plötzlicher Kopfschmerz mit Übelkeit bei einer Patientin ohne Kopfschmerzvorgeschichte ist immer dringend verdächtig auf eine akute SAB. Wird die Blutung im CT bestätigt, muss eine Gefäßdarstellung folgen, um das Aneurysma zu finden und zu verschließen.

Welche Fehler passieren in der Praxis?

Der häufigste Fehler ist, dass trotz eindeutiger Warnzeichen keine oder erst verspätet eine Bildgebung erfolgt. Die Symptome werden als Spannungskopfschmerz, Migräne oder Wirbelsäulenproblem eingeordnet, der Patient erhält ein Schmerzmittel und wird entlassen.

In unserer Kanzlei sehen wir immer wieder dieselben Abläufe: Patienten mit Vernichtungskopfschmerz werden aus der Notaufnahme nach Hause geschickt. Eine beginnende Halbseitenlähmung oder neurologische Ausfälle werden auf die Halswirbelsäule geschoben. Der Hausarzt verschreibt Schmerztabletten, ohne der Ursache nachzugehen. Oder der Verdacht auf eine Hirnblutung besteht zwar, aber bis zum CT vergehen Stunden. Wir beobachten das bundesweit, in großen Kliniken mit überlaufenen Notaufnahmen ebenso wie in kleinen Häusern, die an den Hausarzt zurückverweisen. Die Folge ist dann häufig eine erneute, schwere Blutung mit bleibenden Schäden bis hin zur Schwerstbehinderung oder dem Tod. Und auch die Hausärzte selbst schicken leider immer wieder weg, obwohl eine Befunderhebung notwendig gewesen wäre.

Wie weisen Sie den Behandlungsfehler nach?

Der Behandlungsfehler bei einer übersehenen Hirnblutung ist in der Regel ein Befunderhebungsfehler, für den § 630h Abs. 5 BGB Beweiserleichterungen vorsieht. Erster Schritt ist die vollständige Einsicht in die Patientenakte nach § 630g BGB, und zwar bei jeder beteiligten Stelle: Hausarzt, Notaufnahme, Rettungsdienst und spätere Klinik. Entscheidend ist, welche Symptome dokumentiert sind und welche Untersuchungen daraufhin unterblieben. Manchmal werden auch WhatsApp-Chats mit Familienangehörigen über die Symptome sehr wichtig. Ist eine Untersuchung nicht dokumentiert, gilt nach § 630h Abs. 3 BGB die Vermutung, dass sie nicht stattgefunden hat.

Die Argumentation lautet häufig: Die vorliegenden Symptome wurden nicht ausreichend gewürdigt, deshalb wurde nicht oder zu spät Befund erhoben, insbesondere kein CT veranlasst. Ob ein Arzt auf den Verdacht einer Blutung hätte kommen müssen, ist die Kernfrage des Sachverständigengutachtens.

Warum ist der Befunderhebungsfehler bei einer übersehenen Hirnblutung so wichtig?

Der Befunderhebungsfehler ist der wichtigste Hebel, weil er die Beweislastumkehr für die Ursächlichkeit auslöst. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Hätte das unterlassene CT mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Blutung gezeigt und wäre die Nichtreaktion auf diesen Befund grob fehlerhaft gewesen, dreht sich das um. Die Beweislast kehrt sich insbesondere dann um, wenn schon das Unterlassen des CT selbst grob fehlerhaft war, etwa bei einem typischen Vernichtungskopfschmerz. Dann muss die Klinik beweisen, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Behandlung eingetreten wäre.

Nach unserer Einschätzung ist das in dieser Konstellation häufig der entscheidende Punkt: Die Grunderkrankung ist niemandem vorzuwerfen, die unterlassene Befunderhebung aber schon. Dadurch wird vermutet, dass bei richtiger Behandlung die Dauerschäden ausgeblieben wären.

Ärzte prüfen CT-Aufnahmen des Gehirns auf eine Hirnblutung

Welche Ansprüche haben Betroffene?

Betroffene einer übersehenen Hirnblutung haben Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB und auf Ersatz aller materiellen Schäden nach § 823 Abs. 1 BGB. Dazu gehören Verdienstausfall, Kosten für Pflege, Hilfsmittel und Umbauten sowie der Haushaltsführungsschaden. Bei dauerhaften Schäden kommt eine monatliche Rente nach § 843 BGB in Betracht. Stirbt der Patient, stehen den Angehörigen Hinterbliebenengeld und Unterhaltsansprüche zu.

Was sagt die Rechtsprechung?

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Klinik haftet, wenn sie eine Warnblutung wegen eines Befunderhebungsfehlers nicht erkennt und der Patient später eine erneute Blutung erleidet (OLG Hamm, Az. I-26 U 142/09, vom 09.11.2012). Ein 34-Jähriger war mit plötzlichen, heftigen Kopfschmerzen in die Klinik gekommen. Er wurde mit der Diagnose Spannungskopfschmerz und einem Schmerzmittel entlassen und erlitt 13 Tage später weitere Blutungen. Er wurde zum Pflegefall. Das Gericht sprach ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Die Entscheidung zeigt das Muster, das auch unsere Mandate prägt: Nicht die Blutung wird vorgeworfen, sondern das fehlende CT bei einem Symptom, das jeder Arzt kennen muss.

Welche Fehler sollten Betroffene vermeiden?

Der wichtigste Rat: Konfrontieren Sie die beteiligten Ärzte nicht ohne anwaltliche Begleitung mit Vorwürfen. Gespräche ohne Vorbereitung bringen selten verwertbare Aussagen, führen aber dazu, dass die Gegenseite früh ihre Haftpflichtversicherung einschaltet und die Linie festlegt.

Ein weiterer Irrtum, den wir in der Erstberatung hören: „Gegen die Ärzte kann man ohnehin nichts machen, die können nicht jeden mit Kopfschmerzen ins Krankenhaus schicken.“ Das stimmt nur zum Teil. Es gibt unterschiedlich schwere Kopfschmerzen, und es gibt Begleitsymptome, die beachtet werden müssen. Ärzte müssen im Zweifel den sichersten Weg gehen. Betroffene, die zu uns kommen, haben häufig von Anfang an das richtige Gefühl, nämlich dass sie zu Unrecht weggeschickt wurden.

Wann lohnt sich ein Anwalt, wenn eine Hirnblutung übersehen wurde?

Ein Anwalt lohnt sich, sobald Sie oder ein Angehöriger vor einer Hirnblutung mit Kopfschmerzen oder Ausfällen bei einem Arzt waren und ohne Bildgebung wieder gegangen sind. Diese Fälle hängen an medizinischen Details in den Akten mehrerer Behandler. Die Beweislastregeln entscheiden über den Ausgang. BROCKS Medizinrecht vertritt ausschließlich Patienten und Angehörige. Wenn bei Ihnen eine Hirnblutung übersehen wurde und Sie einen Behandlungsfehler vermuten, prüfen wir Ihren Fall in einer Ersteinschätzung.

Fazit: Hirnblutung übersehen als Behandlungsfehler

Eine übersehene Hirnblutung ist ein Behandlungsfehler, wenn Warnzeichen wie plötzlicher stärkster Kopfschmerz ohne CT abgetan werden. Das Aneurysma ist Schicksal, das fehlende CT nicht. Über den Befunderhebungsfehler nach § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB kehrt sich die Beweislast für die Folgen häufig um. Betroffene können Schmerzensgeld, Pflegekosten, Verdienstausfall und Rente verlangen. Der Nachweis gelingt über die Akten aller beteiligten Behandler.

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FAQ: Häufige Fragen zur übersehenen Hirnblutung

Nein. Das Aneurysma selbst entsteht meist ohne ärztliches Zutun und ist schicksalhaft. Ein Behandlungsfehler liegt erst vor, wenn die Blutung übersehen wurde, obwohl erkennbare Warnzeichen eine Abklärung verlangten, oder wenn eine erkannte Blutung zu spät behandelt wird.

Eine Warnblutung ist eine kleine Blutung aus dem Aneurysma, die der großen Subarachnoidalblutung Tage bis Wochen vorausgeht. Sie zeigt sich meist nur als plötzlicher, ungewohnt heftiger Kopfschmerz. Wird sie erkannt, kann das Aneurysma verschlossen werden, bevor die schwere Blutung eintritt.

In den ersten Stunden nach der Blutung zeigt ein CT des Kopfes die Blutung mit hoher Sicherheit. Mit jedem Tag danach sinkt jedoch seine Aussagekraft. Bleibt das CT unauffällig, der Verdacht aber bestehen, muss eine Untersuchung des Nervenwassers (Lumbalpunktion) folgen. Ein unterlassenes CT ist deshalb der typische Ausgangspunkt eines Befunderhebungsfehlers.

Ja. Auch der Hausarzt muss bei plötzlichem stärkstem Kopfschmerz oder neurologischen Ausfällen an eine Hirnblutung denken und den Patienten sofort in eine Klinik einweisen. Verschreibt er nur Schmerzmittel, ohne die Ursache abzuklären, kann das ein Befunderhebungsfehler sein.

Die Höhe hängt vor allem von den bleibenden Schäden ab. Bei schweren Dauerschäden bis zur Pflegebedürftigkeit liegen die Beträge typischerweise zwischen 150.000 € und 800.000 €. Hinzu kommen Pflegekosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls eine Rente, die das Schmerzensgeld oft deutlich übersteigen.

Ansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler und dem Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Dabei darf man nicht vorschnell von einer frühen Kenntnis ausgehen. Kenntnis vom Gesundheitsschaden allein genügt nicht. Es muss auch der konkrete Verdacht eines ärztlichen Fehlers bestehen.

Die Ansprüche des Verstorbenen auf Schmerzensgeld gehen auf die Erben über. Daneben haben nahe Angehörige einen eigenen Anspruch auf Hinterbliebenengeld, bei Unterhaltsabhängigkeit auf Ersatz des entgangenen Unterhalts und der Beerdigungskosten.

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