Wir setzen uns für Ihr Recht nach einem Behandungsfehler ein
Ziel medizinischer Behandlungen ist es, den Gesundheitszustand einer Person zu verbessern.
Und doch haben verzögerte oder falsche Diagnosen, Medikationsfehler, chirurgische Fehler oder Infektionen und unzureichende Nachsorge immer wieder gravierende medizinische Folgen mit teils lebenslangen Auswirkungen wie z. B. chronischen Schmerzen, Lähmungen, schweren psychischen Belastungen oder dauerhaften körperlichen Behinderungen. In schwerwiegenden Fällen können Behandlungsfehler tödlich enden.
In dieser Situation unterstützen wir Sie – als Patient bzw. Patientin oder Hinterbliebene!
Wir beraten Sie zu Ihren Rechtsfragen. Wir klären Ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche und die Erfolgsaussichten für außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld effektiv (außer)gerichtlich durch. Damit Sie für Ihre Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden.
Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit anerkannten und unumstrittenen Medizinern zusammen, u. a. in folgenden Fachbereichen:
- Chirurgie,
- Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Neurologie,
- Neurochirurgie,
- Radiologie,
- Anästhesiologie,
- Intensivmedizin und Notfallmedizin,
- Innere Medizin,
- Augenheilkunde,
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.

Arzthaftungsrecht für Patientinnen und Patienten
Die Konsequenzen von Behandlungsfehlern reichen von Schmerzen über Folgeerkrankungen und langwierige Folgebehandlungen bis zur Pflegebedürftigkeit bzw. vollständiger oder teilweiser Berufsunfähigkeit.
Auch wenn wir die Folgen leider nicht rückgängig machen können, so prüfen wir gerne für Sie deren Ursprung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Arzthaftung durchgesetzt werden.

Ihre Ansprüche als Patient bzw. Patientin bei Behandlungsfehlern
Wir möchten, dass Sie in diesen Fällen bestmöglich vertreten werden. Dafür setzen wir uns als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht mit jahrzehntelanger Expertise bei Behandlungsfehlern ein.
Ein offener und ehrlicher Austausch mit Ihnen ist dabei sehr wichtig. Nicht jede Verschlechterung der Gesundheit nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Es ist immer zu unterscheiden zwischen schicksalhaftem Verlauf und Unterschreitung des Facharztstandards: Bei einem schicksalhaften Verlauf tritt ein bestimmtes Risiko ein. Die Arzthaftung greift hier nur dann, wenn der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist und Sie über dieses Risiko vor der Behandlung nicht ausreichend informiert wurden. Dies begründet dann einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Behandlungsfehler – oder eben Unterschreitung des Facharztstandards – führt meistens zum Ersatz des daraus folgenden Schadens.
Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.
Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.
Arzthaftungsrecht für Hinterbliebene
Der Tod eines Familienmitglieds, eines engen Freundes bzw. einer engen Freundin ist immer ein herber Verlust. Ist der Grund für den persönlichen Verlust ein Behandlungsfehler, lässt das Hinterbliebene in der Regel vollkommen fassungslos zurück.
Haben Sie den Verdacht, dass der Tod eines geliebten Menschen auf einem Behandlungsfehler beruht, klären wir für Sie die rechtlichen Möglichkeiten und setzen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche für Sie durch.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Hinterbliebene
Ein offener und ehrlicher Austausch ist dabei sehr wichtig. Denn nicht jeder Tod nach einer Behandlung begründet einen Fall von Arzthaftung und führt zu Schadensersatzansprüchen. Wenn ein mögliches Risiko tatsächlich eintritt, spricht man von einem schicksalhaften Verlauf. Und das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch haben. Außer es wurde über das Risiko nicht oder nicht vollständig aufgeklärt. Wird allerdings der Facharztstandard unterschritten, also tatsächlich ein Fehler in der Behandlung gemacht, steht Ihnen meistens Schadensersatz zu.
Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.
Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung und somit eine mögliche Arzthaftung bestehen, beraten wir Sie gern dabei, welche Möglichkeiten Sie nun haben und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
Sie werden von Ärzt:innen behandelt
Dabei entsteht ein Schaden
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
Wir prüfen die medizinische und juristische Situation
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht
Die meistgestellten Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht
Wie arbeiten wir für Sie – im Arzthaftungsrecht
Nachdem wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich über die Behandlung, Ihre Beeinträchtigungen und Ihre Vermutung über den Behandlungsfehler gesprochen haben, benötigen wir von Ihnen noch Unterlagen, um genauer in den Sachverhalt einzusteigen. Dazu gehören zum Beispiel eine Vollmacht und eine …
Für wen arbeiten wir?
Von Anfang an sind wir Ihre Kanzlei für Arzthaftungsrecht und vertreten somit nur die Geschädigtenseite – niemals Ärzt:innen, Krankenhäuser oder Haftpflichtversicherungen.
Das bedeutet: Wir klären die Anspruchslage für Patient:innen, die aufgrund einer fehlerhaften Behandlung schwer geschädigt wurden. Außerdem vertreten wir Hinterbliebene und nahe Angehörige verstorbener Patient:innen …