Immer für Sie erreichbar – in Hamburg unter 040 593503 83 und in Köln unter 0221 771 917 0.
Anwalt Behandlungsfehler Köln
Erfahrene Spezialisten im Arzthaftungsrecht an Ihrer Seite - für Aufklärung, Anerkennung und angemessene Entschädigung
Zeitnahe Ersteinschätzung
Ihres Falles
Spezialisiert auf Arzthaftung und Geburtsschäden seit 1996
Ausgezeichnet als TOP-Kanzlei 2019-2024
Behandlungsfehler: Ihr Recht im Fokus
Fühlen Sie sich nach einer medizinischen Behandlung im Stich gelassen? Quälen Sie Zweifel, ob bei Ihrer Behandlung oder der Geburt Ihres Kindes alles richtig gelaufen ist?
Wir verstehen Ihre Sorgen und Ängste. Als spezialisierte Anwälte für Arzthaftungsrecht in Köln stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefem Verständnis für Ihre Situation kämpfen wir für Ihre Rechte. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich beizustehen, um gemeinsam Klarheit zu schaffen und für einen gerechten Ausgleich zu sorgen.
Unsere Leistungen im Überblick
Arzthaftungsrecht
Geburtsschadensrecht
Aufklärungsfehler
Behandlungsfehler
Befunderhebungsfehler
Diagnosefehler
Gutachtenerstellung
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Was unsere Mandant:innen bewegt
Unsere Leistungen
Arzthaftungsrecht
Im Bereich des Arzthaftungsrechts sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir prüfen akribisch, ob bei Ihrer Behandlung Fehler passiert sind und ob diese für Ihre gesundheitlichen Schäden verantwortlich sind. Unser Expertenteam analysiert Ihre medizinischen Unterlagen, holt bei Bedarf Sachverständigengutachten ein und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess - von der ersten Beweissicherung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen.
Geburtsschadensrecht
Geburtsschäden können das Leben eines Kindes und seiner Familie für immer verändern. Als Spezialisten im Geburtsschadensrecht setzen wir uns mit besonderem Nachdruck für die Rechte von Eltern und Kindern ein. Wir untersuchen sorgfältig die Schwangerschaft, den Geburtsverlauf und die neonatologische Behandlung, identifizieren mögliche Fehler und kämpfen für eine Entschädigung, die die langfristige Versorgung und Förderung Ihres Kindes sicherstellt. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch zukünftige Betreuungs- und Therapiebedürfnisse, Umbaukosten etc..
Aufklärung von Behandlungsfehlern
Die Aufklärung von Behandlungsfehlern erfordert medizinisches Fachwissen und juristische Expertise. Unser interdisziplinäres Team aus spezialisierten Anwälten und medizinischen Beratern geht jedem Verdacht akribisch nach. Wir analysieren Krankenakten, befragen bei Bedarf Ärzte und Pflegekräfte und ziehen unabhängige Gutachter hinzu. Unser Ziel ist es, lückenlos aufzuklären, was bei Ihrer Behandlung geschehen ist und ob Fehler vermeidbar gewesen wären.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche lassen wir nichts unversucht. Wir ermitteln präzise die Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzes, einschließlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Kosten für zukünftige Behandlungen oder Pflege. Mit Nachdruck verhandeln wir mit Versicherungen und Haftpflichtträgern und scheuen uns nicht, Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche finanzielle Kompensation zu erreichen.
Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?
Erstgespräch
In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie uns Ihren Fall. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und geben eine erste Einschätzung.
Fallanalyse und Strategie
Wir prüfen Ihre Unterlagen, holen bei Bedarf Gutachten ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorgehensweise.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck - sei es in Verhandlungen oder vor Gericht - und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Brocks Medizinrecht ist eine renommierte Medizinrechtsboutique, die seit 1996 mit Überzeugung und Leidenschaft tätig ist. Unsere Kanzlei hat sich bewusst für eine absolute Spezialisierung entschieden, um Mandantinnen und Mandanten in den komplexen Bereichen Arzthaftung und Geburtsschäden bestmöglich zu unterstützen.
Um diese Ziele zu erreichen, haben sich der Kanzleigründer Rechtsanwalt Uwe Brocks und seine beiden Söhne, Rechtsanwalt Dr. Johannes Brocks und Rechtsanwalt Anselm Brocks als Anwaltsteam zusammengeschlossen. Diese einzigartige Konstellation ermöglicht es uns, jahrzehntelange Erfahrung mit frischen Perspektiven zu verbinden und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu sein.
Wir legen großen Wert darauf, direkte Ansprechpartner für unsere Mandanten zu sein. Diese persönliche Betreuung, gepaart mit unserer fachlichen Expertise, bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Unser Anwaltsteam wird durch engagierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und ein erfahrenes Office-Team unterstützt, um eine umfassende und effiziente Bearbeitung Ihres Falles zu gewährleisten.
Die Konzentration auf Arzthaftung und Geburtsschäden erlaubt es uns, in diesen sensiblen Rechtsbereichen Spitzenleistungen zu erbringen. Wir verstehen die rechtlichen und medizinischen Feinheiten dieser Fachgebiete und setzen dieses Wissen gezielt für unsere Mandanten ein.
Bei Brocks Medizinrecht erhalten Sie nicht nur erstklassige juristische Vertretung, sondern auch das Verständnis und die Unterstützung, die Sie in einer oft belastenden Situation benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und dabei stets ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Ein Behandlungsfehler kann vermutet werden, wenn unerwartete Komplikationen auftreten oder sich Ihr Gesundheitszustand unerwartet verschlechtert. Die genaue Feststellung erfordert jedoch eine fachkundige Prüfung, die wir für Sie übernehmen.
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir raten, möglichst zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu versäumen. Die Rechtsprechung ist bei der Verjährung von Behandlungsfehlern großzügig, sodass dennoch häufig nach drei Jahren noch keine Verjährung eingetreten ist. Das können wir gemeinsam mit Ihnen prüfen.
Wir arbeiten auf Basis der gesetzlichen Gebühren. In vielen Fällen können wir eine Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen erreichen oder Prozesskostenhilfe beantragen. Im Erstgespräch klären wir die Kostenfrage transparent mit Ihnen.
Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. Einfachere Fälle können außergerichtlich binnen weniger Monate gelöst werden, komplexe Gerichtsverfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir setzen uns für eine möglichst zügige Bearbeitung ein.
In vielen Fällen können wir eine außergerichtliche Einigung erzielen. Sollte es zum Prozess kommen, bereiten wir uns sorgfältig mit Ihnen vor und stehen Ihnen zur Seite.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, bleiben dabei aber stets professionell und sachlich. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen – sei es durch Verhandlungen oder vor Gericht.
Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, bevor wir rechtliche Schritte einleiten. Sollte es dennoch zu einer Abweisung kommen, besprechen wir mit Ihnen die Optionen für ein Rechtsmittel oder alternative Lösungswege.
Ja, auch bei länger zurückliegenden Fällen können wir oft noch tätig werden. Wichtig ist, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Wir prüfen dies gerne für Sie.
Im Erstgespräch hören wir Ihnen zu, stellen gezielte Fragen zu Ihrem Fall und geben eine erste Einschätzung. Wir erklären Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte und besprechen das weitere Vorgehen.
Unsere ausschließliche Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht, jahrelange Erfahrung und nachweisliche Erfolge machen uns zu echten Experten auf diesem Gebiet. Wir kombinieren fachliche Exzellenz mit persönlicher Betreuung und kämpferischem Einsatz für unsere Mandanten.