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Wirbelsäulen-OP und Arzthaftung – Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
ANSELM Brocks
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
Wirbelsäulen-OP und Arzthaftung – Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Eine Wirbelsäulen-OP kann für viele Patienten eine Chance auf Schmerzfreiheit, Besserung vorhandener Symptome und mehr Lebensqualität sein – sie birgt aber auch Risiken. Während einige Eingriffe medizinisch unumgänglich sind, können Fehler bei der Indikationsstellung, unzureichende Aufklärung, Behandlungsfehler in der Nachsorge oder eine verspätete Notfallbehandlung schwerwiegende Folgen haben.
In diesem Beitrag informieren wir über Risiken einer Wirbelsäulen-OP, mögliche Komplikationen, fehlerhafte Behandlung sowie Nachsorge.
Welche Risiken sind mit einer Wirbelsäulen-OP verbunden?
Die Wirbelsäule ist ein zentraler Bestandteil des menschlichen Bewegungsapparates. Dabei schützt die Wirbelsäule vor allem das Rückenmark, das innerhalb der Wirbelsäule verläuft. Das Rückenmark ist eine der wichtigsten Strukturen des menschlichen Körpers, da es für die Steuerung von Bewegungen, Empfindungen und Reflexen von entscheidender Bedeutung ist.
Eine Verletzung oder Erkrankung der Wirbelsäule kann daher schwerwiegende Folgen haben. Das können bleibende Lähmungen sein (die je nach Höhe der Verletzung in der Wirbelsäule unterschiedlich stark ausfallen können), aber auch Nervenschäden oder Muskelschwächen.
Ist z.B. der Wirbelkanal eingeengt, kann das Rückenmark geschädigt werden, was sich etwa in Lähmungserscheinungen, Gangstörungen oder Spastiken äußern kann. Operativ kann der Wirbelkanal von der Verengung befreit werden, was teilweise zu einer Besserung der Symptome führt. In vielen Fällen ist daher eine Operation notwendig, um eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen oder bleibende Schäden zu verhindern.
Wird eine Wirbelsäulenoperation unsachgemäß durchgeführt – etwa durch eine ungeeignete chirurgische Technik oder die Verletzung von Nerven – kann dies sogar zu einer Verschlimmerung der Beschwerden oder zu neuen Symptomen führen. Eine Wirbelsäulen-OP ist daher immer mit erheblichen Risiken verbunden und sollte nur dann durchgeführt werden, wenn konservative Behandlungsmöglichkeiten (z.B. Physiotherapie, Schmerztherapie oder minimal-invasive Eingriffe) ausgeschöpft sind. Die Frage, wann eine Operation tatsächlich indiziert und notwendig ist, führt häufig zu juristischen Auseinandersetzungen.
Risiken und Herausforderungen bei Wirbelsäulenoperationen
Operationen an der Wirbelsäule und insbesondere am Wirbelkanal sind hochkomplexe Eingriffe, die eine präzise Diagnose, Planung und Durchführung der Operation erfordern. Schon kleine Operationsfehler oder Verzögerungen können schwerwiegende Folgen wie irreversible Nervenschäden oder Querschnittslähmungen nach sich ziehen.
Typische Fehler können beispielsweise sein:
- Fehler bei der OP-Indikation: Durch fehlende oder unzureichende Diagnostik kann ein Arzt zu einer Fehleinschätzung über die Schwere des vorliegenden Wirbelsäulenschadens kommen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die bildgebenden Verfahren, durch die Schädigung sichtbar gemacht wurde, nicht hinreichend war (etwa Verzicht auf CT/MRT) oder falsch interpretiert wurde. Dies kann zu einer falschen Diagnose und einer ungeeigneten OP-Empfehlung führen.
- Mangelnde Aufklärung: Der Patient muss über mögliche alternative oder konservative Behandlungsmöglichkeiten sowie Erfolgsaussichten oder Risiken der Operation aufgeklärt werden. Wird der Patient über diese Aspekte nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt, liegt ein Aufklärungsfehler vor und es stellt sich die Frage, ob die Operation überhaupt zu Recht durchgeführt wurde.
- Zeitliche Verzögerungen bei Notfällen: Wird ein Patient beispielsweise mit neurologischen Ausfällen (z.B. Inkontinenz oder Muskelschwäche) als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert, müssen die behandelnden Ärzte schnell reagieren. Im Akutfall zählt jede Minute. Kommt es zu Verzögerungen, etwa weil die Situation falsch eingeschätzt wird, kann es gerade bei Wirbelsäulenverletzungen zu irreversiblen Schäden kommen.
- Postoperative Komplikationen: Auch wenn eine Operation korrekt durchgeführt wurde, kann es im Nachhinein zu Problemen wie Nachblutungen oder Rezidiven kommen. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt oder wird nicht adäquat auf die Symptome reagiert, können dauerhafte Einschränkungen die Folge sein.
Wann ist eine Wirbelsäulen-OP wirklich notwendig?
Ist eine Operation an der Wirbelsäule geplant, stellt sich die Frage, ob die Operation dringend notwendig ist oder ob eine Behandlung mit nicht-invasiven Alternativen – also Methoden, die ohne Operation auskommen – möglich und erfolgversprechend ist. Dies können z.B. Physiotherapie, Chiropraktik oder eine medikamentöse Therapie sein.
Die Entscheidung für eine Operation an der Wirbelsäule ist daher immer ein sensibler Prozess, der auf einer fundierten medizinischen Abwägung und Aufklärung beruhen sollte. Eine Fehlentscheidung oder eine Entscheidung auf falscher Grundlage kann schwerwiegende gesundheitliche und juristische Folgen haben – sei es durch eine zu frühe, unnötige oder zu späte Operation.
Relative oder absolute Indikationsstellung
Wer Probleme mit dem Rücken oder der Wirbelsäule hat, wünscht sich eine schnelle Linderung. Viele Patienten sehen daher in einer Operation die beste Lösung, da sie sie von ihrem Leidensdruck schnellstmöglich befreit. Doch der vermeintlich „einfache“ Weg ist hier nicht unbedingt der beste.
Im Zusammenhang mit Operationen sprechen Ärzte häufig von Indikationen. Die Indikation ist nichts anderes als der Grund für eine Operation. Es geht also darum, ob eine bestimmte Maßnahme bei einer Erkrankung oder einem Krankheitsbild angewendet werden kann und geeignet ist. Dabei ist zwischen relativen und absoluten Indikationen zu unterscheiden.
Relative Indikation
Bei einer relativen Indikation ist der Eingriff nicht dringlich und es gibt in der Regel auch konservative Ansätze, die noch erfolgversprechend sein können. Gerade bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule oder bei einem Bandscheibenvorfall ist eine Operation meist nicht sofort notwendig. In vielen Fällen kann zunächst mit konservativen Maßnahmen eine Besserung erzielt werden. Da in diesen Fällen die Operation nicht dringend notwendig ist, sondern andere Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, liegt nur eine relative Indikation vor.
In diesem Fall muss der Arzt bei der Aufklärung darauf hinweisen, dass die Operation medizinisch nicht dringlich notwendig ist und alternative Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Eine Operation ohne medizinische Notwendigkeit kann als Behandlungsfehler gewertet werden. Darüber hinaus sind Ärzte immer verpflichtet, vor einer Operation alle konservativen Alternativen zu prüfen und den Patienten darüber aufzuklären. Wird dies unterlassen, liegt ein Aufklärungsfehler vor.
Absolute Indikation
Demgegenüber gibt es aber auch Krankheitsbilder der Wirbelsäule, die eine sofortige und dringende Behandlung erfordern. Bei einer hochgradigen Verengung des Wirbelkanals (hochgradige Spinalkanalstenose) mit Ausfall von Körperfunktionen oder neurologischen Ausfällen muss in der Regel sofort und ohne konservativen Behandlungsversuch operiert werden. Insbesondere neurologische Ausfälle weisen auf eine akute Bedrohung des Rückenmarks hin. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, da jede Verzögerung zu irreversiblen Nervenschäden und bleibenden Einschränkungen führen kann.
Mögliche Arzthaftungsfragen ergeben sich in solchen Fällen eher aus einem nicht mit der gebotenen Eile durchgeführten Eingriff. Wird ein Patient mit neurologischen Symptomen als Notfall aufgenommen und muss stundenlang warten, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen. Außerdem können Symptome fehlinterpretiert werden, so dass eine weitere Diagnostik oder Bildgebung unterbleibt und letztlich zu spät gehandelt wird. Zu spätes Handeln bedeutet oft bleibende Schäden.
Welche Komplikationen können nach einer Wirbelsäulen-OP auftreten?
Auch nach einer technisch einwandfrei durchgeführten Operation können Komplikationen auftreten. Diese sind nicht unbedingt als Behandlungsfehler zu werten – obwohl es auch hier Ausnahmen gibt – sondern können schicksalhaft sein. Entscheidend ist jedoch, dass der Behandler oder Operateur sie rechtzeitig erkennt und entsprechende Maßnahmen einleitet.
Wenn z.B. ein Patient nach einer Wirbelsäulen-OP seine Beine nicht mehr bewegen kann, sollten die Ärzte sofort handeln und z.B. eine Bildgebung veranlassen und die Ursache der Lähmung behandeln. Je länger jedoch mit einer Reaktion oder der Suche nach der Ursache gewartet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich die Funktionseinbußen und Lähmungen nicht mehr zurückbilden.
Ärzte sind verpflichtet, Patienten nach der Operation engmaschig zu überwachen und bei Anzeichen von Komplikationen sofort zu handeln. Wird eine notwendige Nachbehandlung, Diagnostik oder Revisionsoperation verzögert, kann dies einen haftungsrelevanten Behandlungsfehler darstellen.
Typische postoperative Komplikationen
Im Operationsgebiet kann es zu Nachblutungen kommen. Ein solcher Bluterguss kann das Rückenmark oder Nerven komprimieren und dadurch neurologische Ausfälle, Schmerzen und Lähmungen verursachen. In den meisten Fällen muss das Hämatom notfallmäßig entfernt werden.
Es kann zu einem Bandscheibenrezidiv (erneuter Bandscheibenvorfall an derselben Stelle) kommen. Auch dies kann zu erneuten Schmerzen und Nervenreizungen führen. Dies können schicksalhafte Rückfälle sein, aber auch eine fehlerhafte Operationstechnik kann eine Rolle spielen.
Es kann zu Infektionen der Wunde oder der Wirbelsäule kommen. Dies führt meist zu Fieber, starken Schmerzen oder Eiterbildung an der Wunde. Eine Revisions-Operation sowie eine Antibiotika-Therapie können notwendig werden.
Nach einer Wirbelsäulenversteifung kann es zu einer mangelnden Stabilität kommen. Hier sind häufig Pseudarthrosen oder Schraubenlockerungen die Ursache für Schmerzen und Funktionseinschränkungen. Auch hier muss manchmal mit einer erneuten Operation reagiert werden, um die Implantate wieder zu fixieren oder auszutauschen.
Mögliche Schmerzensgeldzahlungen nach Wirbelsäulenoperationen
Wenn eine fehlerhafte Wirbelsäulen-OP oder eine verspätete Behandlung zu dauerhaften Gesundheitsschäden führt, können Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Schwere der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, die langfristigen Auswirkungen auf das Leben des Patienten sowie das Ausmaß des ärztlichen Fehlverhaltens.
Besonders gravierend sind Fälle, in denen sich das Leben, wie es der Patient vor der Operation kannte, dramatisch verändert. Das kann der Fall sein, wenn eine zu spät erkannte Komplikation oder eine verzögerte Operation zu bleibenden Nervenschäden, Lähmungen oder Inkontinenz führt. In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche solcher Fälle, in denen Patienten hohe Schmerzensgelder zugesprochen wurden. So können z.B. bei einer durch Behandlungsfehler verursachten Querschnittslähmung Schadensersatz von bis zu 500.000 Euro und mehr erstritten werden.
Auch dauerhafte Lähmungen einzelner Gliedmaßen oder chronische Schmerzen mit massiven Einschränkungen im Alltag kommen für Schmerzensgelder im sechsstelligen Bereich in Betracht. Neben dem Schmerzensgeld können Betroffene auch Schadensersatz für Verdienstausfall, Pflegekosten und notwendige Haushaltshilfen geltend machen, da Lebensqualität und Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sein können.
Fazit
Für betroffene Patientinnen und Patienten ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern, Krankenunterlagen anzufordern und sich vor allem juristisch beraten zu lassen. Gerade im Bereich der Arzthaftung sind bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, neben juristischen auch medizinische Aspekte zu berücksichtigen. Für den Patienten selbst ist es kaum zu leisten, entsprechende Nachweise zu erbringen. Betroffene sollten sich daher an eine spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht wenden, die mit den rechtlichen und medizinischen Aspekten von Behandlungsfehlern vertraut ist.
Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sollten sich Betroffene an einen Spezialisten wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzt. Gerade bei bleibenden Schäden sind die finanziellen und gesundheitlichen Folgen gravierend – eine juristische Aufarbeitung kann zumindest helfen, die eigene Zukunft bestmöglich abzusichern und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Wir lassen Sie nicht mit den Folgen einer fehlerhaften Wirbelsäulen-OP allein und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einer Wirbelsäulen-OP durchzusetzen – kontaktieren Sie uns jetzt!
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