Die Geburt eines Kindes gehört zu den emotionalsten und prägendsten Momenten im Leben einer Mutter und ihrer Familie. Doch nicht immer verläuft die Geburt komplikationslos. Viele unserer Mandantinnen berichten von schwierigen Situationen im Kreißsaal, die bleibende körperliche und seelische Spuren hinterlassen haben. Ein besonders häufiges Thema in unserer Beratung ist der Kristeller-Handgriff – eine umstrittene Methode, die in manchen Fällen zu schweren Geburtsschäden führen kann.
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht und in der Vertretung von Eltern nach Geburtsschäden wissen wir, welche weitreichenden Folgen die fehlerhafte Anwendung dieses Handgriffs haben kann – für Mutter und Kind.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken der Kristeller-Handgriff birgt, welche typischen Behandlungsfehler dabei auftreten und wann Ärzte oder Hebammen haftbar gemacht werden können. Zudem zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Ansprüche Ihnen als Betroffene zustehen und wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Der Kristeller-Handgriff – was Sie wissen sollten
Der Kristeller-Handgriff ist ein geburtshilfliches Verfahren, bei dem von außen Druck auf den oberen Teil der Gebärmutter (Fundus) ausgeübt wird, um das Kind schneller durch den Geburtskanal zu leiten. Ursprünglich wurde diese Technik entwickelt, um bei einem Geburtsstillstand oder einer erschwerten Austreibungsphase die natürliche Geburt zu unterstützen und zu beschleunigen. Benannt wurde der Handgriff nach dem deutschen Gynäkologen Samuel Kristeller, der ihn im 19. Jahrhundert erstmals beschrieben hat.
Laut medizinischen Leitlinien darf nur bei einer aktiven Wehe und in sehr spezifischen Situationen „kristellert“ werden. Doch immer wieder berichten Mütter, dass bei ihnen der Kristeller-Handgriff unangekündigt, ohne ausreichende Indikation oder unter Anwendung erheblicher körperlicher Gewalt durchgeführt wurde.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und auch deutsche medizinische Fachgesellschaften sehen das Kristellern kritisch – zu groß ist das Risiko für Mutter und Kind, wenn der Handgriff nicht mit größter Sorgfalt und Zurückhaltung eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass es bislang keinen wissenschaftlich belastbaren Nachweis dafür gibt, dass dieses geburtshilfliche Manöver die Geburt tatsächlich signifikant beschleunigt. Viele Expertinnen und Experten kritisieren, dass die potenziellen Risiken und Schäden für Mutter und Kind in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem möglichen Nutzen stehen.
Psychische Folgen des Kristellerns
Viele Frauen schildern, dass sie den Kristeller-Handgriff als übergriffig oder sogar gewaltsam empfunden haben. Der Moment, in dem plötzlich jemand mit aller Kraft auf den Bauch drückt, während man sich soweieso bereits in einer verletzlichen Situation befindet, wird oft als traumatisch beschrieben.
Nicht selten berichten Frauen von psychischen Langzeitfolgen wie:
- Ängste oder Panikattacken,
- posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS),
- Schwierigkeiten, eine Bindung zum Kind aufzubauen
- oder das Meiden weiterer Schwangerschaften aus Angst vor einer Wiederholung.
Die gesellschaftliche und fachliche Diskussion über den Kristeller-Handgriff hält an: Während manche Kliniken weiterhin auf diese Technik setzen, fordern andere ein vollständiges Verbot.
Juristisch ist dabei klar, dass die Anwendung nicht ohne Einwilligung, nicht ohne ausreichende medizinische Gründe und niemals gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter erfolgen darf.
Häufige Behandlungsfehler – wenn aus vermeintlicher Unterstützung ein Risiko wird
Der Kristeller-Handgriff kann eine Reihe schwerwiegender Komplikationen nach sich ziehen. Gerade wenn er unsachgemäß oder mit zu hohem Druck ausgeführt wird, sind sowohl Mütter als auch Neugeborene erheblichen Risiken ausgesetzt.
Für die Mutter:
Zunächst treten häufig Rissverletzungen auf, wie etwa Dammrisse oder Vaginalrisse, die durch den erhöhten Druck beim Kristellern begünstigt werden können. Diese Verletzungen sind zwar medizinisch oft gut behandelbar, können aber starke Schmerzen, verlängerte Heilungsphasen und in manchen Fällen bleibende Beeinträchtigungen wie Narben oder Empfindungsstörungen zur Folge haben.
Ein schwerwiegender Schaden ist hingegen die Uterusruptur, also ein Riss der Gebärmutterwand, der durch den starken Druck verursacht werden kann. Dies kann zu lebensbedrohlichen inneren Blutungen führen und im schlimmsten Fall eine Notoperation oder sogar die Entfernung der Gebärmutter erforderlich machen.
Auch Beckenbodenverletzungen sind eine mögliche Folge, wenn der enorme Druck den empfindlichen Muskel- und Bindegewebsapparat überdehnt. Langfristig kann dies zu Inkontinenz oder einer Beckenbodensenkung führen, die das alltägliche Leben der Frau stark beeinträchtigt.
Für das Kind:
Das Kind ist im Geburtskanal durch den erhöhten äußeren Druck ebenfalls Gefahren ausgesetzt. Schädel-Hirn-Traumata können entstehen, wenn der Druck auf den Kopf oder die Schultern zu stark ist, was das Risiko für Hirnblutungen oder Schädelknochenfrakturen erhöht.
Zusätzlich besteht bei unsachgemäßer Ausführung das Risiko von Rippenbrüchen und von Sauerstoffmangel, wenn die Blutzufuhr durch den erhöhten Druck beeinträchtigt wird. Dieser Sauerstoffmangel kann, wenn er länger anhält, schwere neurologische Folgeschäden wie eine Cerebralparese nach sich ziehen. Dieses Risiko besteht insbesondere auch dann, wenn es zu einer Uterusruptur kommt.
Ein besonders risikoreiches Szenario ist die Schulterdystokie. Bei dieser bleiben die Schultern des Kindes nach dem Austritt des Kopfes im Becken der Mutter hängen. In solchen Fällen ist der Kristeller-Handgriff kontraindiziert, da er die Situation verschlimmern und schwere Schäden verursachen würde (z.B. eine Plexusparese). Stattdessen muss bei einer Schulterdystokie ein spezieller, entlastender Handgriff (wie z.B. der McRoberts-Handgriff) angewendet oder ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden, um das Kind sicher und ohne zusätzliche Risiken zu entbinden.
Arzthaftung: Wann liegt ein Fehler vor?
Nicht jede Anwendung des Kristeller-Handgriffs stellt automatisch einen Behandlungsfehler dar. Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Fehlverhalten eines Arztes oder einer Hebamme vorliegt, ist, ob gegen medizinische Standards verstoßen wurde. Dabei lassen sich folgende Unterscheidungen treffen:
- Einfacher Behandlungsfehler: Ein einfacher Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte medizinische Standards und allgemein anerkannte ärztliche Sorgfaltspflichten verstoßen wird. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Handgriff ohne eine medizinisch gerechtfertigte Indikation angewendet wurde.
- Grober Behandlungsfehler: Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der behandelnden Person ein objektiv nicht nachvollziehbarer Verstoß gegen elementare medizinische Standards unterläuft. Dies könnte der Fall sein, wenn massiv Druck auf den Bauch der Gebärenden ausgeübt wurde oder wenn eine klare Kontraindikation für den Kristeller-Handgriff vorlag (z.B. bei einer Schulterdystokie).
- Aufklärungsfehler: Der Kristeller-Handgriff darf grundsätzlich nur nach einer umfassenden Aufklärung über die damit verbundenen Risiken und über mögliche Alternativen (wie etwa einen Kaiserschnitt) sowie nach ausdrücklicher Einwilligung der Mutter angewendet werden. Fehlt diese Aufklärung oder die Zustimmung, liegt ein Aufklärungsfehler vor.
In zahlreichen medizinrechtlichen Fällen ist insbesondere die mangelnde Aufklärung ein zentraler Punkt: Viele Mütter wussten weder, dass der Kristeller-Handgriff angewendet wurde, noch, welche Gefahren damit verbunden sind.
Arzt oder Hebamme – wer haftet?
Im Kreißsaal tragen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Hebammen Verantwortung. Grundsätzlich dürfen Hebammen den Kristeller-Handgriff nur in Absprache mit einem Arzt ausführen. Ein eigenmächtiger Einsatz durch die Hebamme kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ärztinnen und Ärzte wiederum haften, wenn sie den Handgriff ohne Rücksicht auf geltende Leitlinien anordnen oder selbst durchführen, obwohl klar ist, dass dadurch Mutter und Kind gefährdet werden.
Gerade bei schwierigen Geburtsverläufen kommt es im Kreißsaal immer wieder zu Abstimmungsproblemen zwischen den beteiligten Fachkräften. In der Hektik einer als kritisch empfundenen Situation kann es vorkommen, dass der Kristeller-Handgriff vorschnell zur vermeintlichen Beschleunigung der Geburt eingesetzt wird, ohne dass dabei alle Risiken ausreichend abgewogen oder abgestimmt wurden. Solche Situationen bergen ein erhöhtes Risiko für geburtshilfliche Fehler. In vielen Geburtsschaden-Fällen spielen daher auch Probleme bei der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Kreißsaal für den Ausgang des Verfahrens eine große Rolle.
Welche Entschädigung steht Betroffenen zu?
Wenn durch einen fehlerhaften Kristeller-Handgriff gesundheitliche Schäden entstehen, haben Betroffene verschiedene Ansprüche:
- Schmerzensgeld: Je nach Schwere der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können hier hohe Beträge in Betracht kommen.
- Ersatz von Behandlungskosten: Hierzu zählen medizinische Folgekosten, Reha-Maßnahmen oder auch psychotherapeutische Unterstützung.
- Erwerbsschäden und Haushaltsführungsschäden, wenn ein Familienmitglied aufgrund der Folgen des Geburtsschadens eingeschränkt ist.
- Rente oder Pflegegeld: Bei schweren bleibenden Schäden des Kindes (z.B. dauerhafte Lähmungen) oder der Mutter (z.B. dauerhafte Arbeitsunfähigkeit infolge einer schwerwiegenden Inkontinenz) können auch Renten- oder Pflegeleistungen notwendig werden, um den langfristigen Versorgungsbedarf zu sichern.
Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass nicht nur die finanziellen Belastungen kompensiert werden, sondern auch die persönliche Anerkennung des erlittenen Unrechts im Rahmen der Entschädigung angemessen berücksichtigt wird.
Wie sollten Betroffene vorgehen?
Wenn Sie oder Ihr Kind aufgrund eines Kristeller-Handgriffs einen Geburtsschaden erlitten haben, ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern. Dazu gehören:
- das vollständige Geburtsprotokoll,
- ärztliche Berichte und
- wenn möglich, auch Aussagen von Zeugen (z.B. Partner, Eltern).
Nehmen Sie sich zudem die Zeit, das Erlebte zu dokumentieren – auch die psychischen Auswirkungen spielen in vielen Verfahren eine wichtige Rolle.
In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie von Anfang an dabei, alle notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung zu gehen.
Fazit – Wir sind an Ihrer Seite
Wir wissen aus vielen Gesprächen mit betroffenen Müttern, dass der Kristeller-Handgriff oft nicht nur körperliche, sondern auch tiefe seelische Spuren hinterlässt. Was im Kreißsaal passiert ist, lässt sich nicht ungeschehen machen – aber Sie haben das Recht, die Verantwortung für erlittene Schäden zu klären und eine faire Entschädigung zu erhalten.
Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei mit langjähriger Erfahrung und großem Einfühlungsvermögen zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Geschichte, prüfen Ihre Ansprüche gründlich und kämpfen engagiert für Ihr Recht.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – für ein erstes, unverbindliches Gespräch. Gemeinsam gehen wir den nächsten Schritt.