Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil gesprochen, doch die Enttäuschung bleibt. Wenn Patientinnen oder Patienten nach einem medizinischen Behandlungsfehler in erster Instanz nicht zu ihrem Recht kommen, stellt sich die Frage, ob sich eine Berufung lohnt und ob jetzt der richtige Moment für einen Anwaltswechsel ist.
In vielen Fällen lautet die Antwort: Ja. Denn in der Berufung kann noch einiges bewegt werden. Die Berufungsinstanz ist ein hochspezialisiertes Verfahren und bietet oft echte juristische Chancen. Gerade der Wechsel zu einer erfahrenen Medizinrechtskanzlei kann neue Perspektiven eröffnen. Ein frischer Blick auf den Fall, verbunden mit der fachlichen Tiefe und Prozesserfahrung eines neuen Anwalts, erhöht häufig die Erfolgsaussichten erheblich.
Was bedeutet Berufung und was ist anders als in der ersten Instanz?
Die Berufung ist kein neuer Prozess, sondern eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung der ersten Instanz, die inhaltlich und rechtlich angegriffen werden kann, wenn auch nicht uneingeschränkt. Das Gericht in der Berufung prüft nicht einfach alles noch einmal, sondern konzentriert sich auf das, was an der erstinstanzlichen Entscheidung rechtlich problematisch erscheint. Neue Tatsachen können zwar unter engen Voraussetzungen eingebracht werden, der eigentliche Fokus liegt auf der rechtlichen Aufarbeitung des bisherigen Verfahrens. Deshalb ist es so wichtig, dass die Argumentation in der Berufung nicht einfach wiederholt, sondern juristisch gezielt weiterentwickelt wird.
In der Berufung kommt es darauf an:
- Fehler in der Urteilsbegründung gezielt zu rügen
- die Beweiswürdigung juristisch zu hinterfragen
- medizinische Gutachten neu zu interpretieren
- und die Argumentation punktgenau auf die Berufungsgerichte auszurichten.
Das setzt nicht nur Erfahrung im Medizinrecht voraus, sondern auch profundes Wissen im Berufungsrecht.
Ein neuer Anwalt: keine zusätzlichen Kosten, aber neue Chancen
Wenn Sie mit Ihrer bisherigen anwaltlichen Vertretung unzufrieden waren oder neuen Wind für erforderlich halten, ist die Berufung der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel. Der juristische Weg wird in der Berufungsinstanz rechtlich neu bewertet. Das eröffnet nicht nur inhaltliche, sondern auch strategische Möglichkeiten.
Ein Anwaltswechsel bedeutet in der Regel keine doppelten Anwaltskosten, da das Verfahren vor dem Berufungsgericht als eigenständiger Verfahrensabschnitt gilt. Der neue Anwalt oder die neue Kanzlei rechnet nur für ihre Tätigkeit in der zweiten Instanz ab. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese die entstehenden Kosten auch dann übernehmen, wenn ein neuer Anwalt eingeschaltet wird. Der Grundsatz, dass eine Rechtsschutzversicherung nur die Kosten eines Anwalts trägt, gilt bei einem Wechsel zur Berufung nicht.
Wichtig: Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die Versicherung im Rahmen ihrer Bedingungen und nach Prüfung der Erfolgsaussichten. In aller Regel ist ein Wechsel aber möglich, ohne dass dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Darum würden wir uns für Sie kümmern.
Der entscheidende Vorteil einer Berufung: Ein erfahrener, auf Arzthaftung und Medizinrecht spezialisierter Berufungsanwalt kann mit einem frischen Blick auf den Fall Schwächen des bisherigen Vorgehens erkennen, gezielt aufarbeiten und neue rechtliche Schwerpunkte setzen. So steigen die Chancen, doch noch zu einer gerechten Entschädigung für erlittene Behandlungsfehler zu kommen.

Berufung ist juristische Feinarbeit – wir wissen, worauf es ankommt
Die Berufung eröffnet gerade im Medizinrecht neue Möglichkeiten, etwa bei der juristischen Aufarbeitung von Fehlern in der ersten Instanz, der Würdigung von Beweismitteln oder bei der Frage, wer was darlegen und beweisen muss. Denn im Zivilprozess trifft die sogenannte Darlegungslast grundsätzlich die Partei, die sich auf bestimmte Tatsachen beruft. Sie muss diese nachvollziehbar schildern. Wer zusätzlich die Beweislast trägt, muss nachweisen, dass die behaupteten Tatsachen auch zutreffen. In der Berufungsinstanz lassen sich hier häufig neue Ansatzpunkte entwickeln, z.B. wenn ein medizinisches Gutachten fehlerhaft bewertet wurde oder die rechtliche Gewichtung einzelner Aspekte unzutreffend war.
Bei BROCKS Medizinrecht betreuen wir Berufungsverfahren in einem eigenen Dezernat mit Fokus, Erfahrung und Fachkenntnis. Unsere Berufungsverfahren werden von Uwe Brocks und Dr. Johannes Brocks gemeinsam verantwortet, zwei Fachanwälten mit viel Erfahrung in einer Vielzahl komplexer Fälle. Unser spezialisiertes Berufungsdezernat bietet unseren Mandantinnen und Mandanten ein Maximum an juristischer Tiefe, medizinrechtlicher Erfahrung und einem strategisch durchdachten, zielgerichteten Vorgehen.
Die Berufungsfrist ist eine Notfrist – schnelles Handeln ist entscheidend
Ein weiterer Grund für schnelles Handeln: Die Berufungsfrist ist eine gesetzliche Notfrist. Das bedeutet, dass die Berufungsfrist nicht verlängert werden kann. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Fristen nicht verpassen. In unserer spezialisierten Kanzlei stellen wir daher sicher, dass immer ein Ansprechpartner aus dem Berufungsdezernat erreichbar ist, auch kurzfristig und bei Eilfällen.
Wichtig zu wissen: Die Berufungsfrist beträgt nur einen Monat ab Zustellung des Urteils! Sie ist eine gesetzliche Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Wer Berufung einlegen will, muss dies innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils tun. Auch die Begründung ist fristgebunden und muss innerhalb von zwei Monaten beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Diese Frist kann jedoch verlängert werden.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit einem neuen, spezialisierten Anwaltsteam in die Berufung zu gehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine fundierte juristische Einschätzung mit dem Ziel, Ihre Aussicht auf eine faire Entschädigung in einem weiteren Verfahren deutlich zu verbessern. Zögern Sie daher nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Lassen Sie sich frühzeitig zu den Erfolgsaussichten Ihrer Berufung beraten. Je schneller Sie handeln, desto besser können wir Ihre Chancen wahren.
Rechtsschutzversicherung frühzeitig informieren
Auch Ihre Rechtsschutzversicherung sollte schnellstmöglich in den Berufungsprozess eingebunden werden, da deren Zustimmung zur Kostenübernahme Voraussetzung für die anwaltliche Tätigkeit ist.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung oder unterstützen Sie dabei, den Deckungsschutz schnell und reibungslos zu sichern. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit und können sicher sein, dass alle formalen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, prüfen wir auch in diesem Fall gemeinsam mit Ihnen, ob eine Berufung sinnvoll und tragbar ist. So kann etwa durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe oder ein abgestuftes Vorgehen eine finanzielle Lösung gefunden werden, die Ihren individuellen Möglichkeiten entspricht. Wir beraten Sie offen zu den Erfolgsaussichten einer Berufung sowie den bestehenden Kostenrisiken.
Erfolgsaussichten einer Berufung – eine realistische Einschätzung
Die zweite Instanz bietet eine wertvolle Möglichkeit zur juristischen Nachschärfung, besonders wenn:
- zentrale rechtliche Aspekte übersehen wurden,
- das Gericht medizinische Gutachten einseitig gewürdigt hat,
- Beweise nicht ausreichend gewürdigt wurden,
- falsche Tatsachen zugrunde gelegt wurden
- oder die Darlegungs- und Beweislast fehlerhaft verteilt wurde.
Oft lässt sich in der zweiten Instanz eine stärkere rechtliche Argumentation aufbauen. Gerade bei komplexen Arzthaftungsklagen mit schwierigen medizinischen Sachverhalten – z. B. bei groben Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder unsauberen Gutachten – kann ein versierter Berufungsanwalt entscheidende neue Akzente setzen und das Verfahren noch zugunsten seiner Mandanten wenden.
Berufung – Ihre zweite Chance auf Gerechtigkeit
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Fall bisher nicht mit der nötigen Klarheit oder Konsequenz vertreten wurde oder einfach eine weitere Expertise eingeholt werden soll, sollten Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken! Die Berufungsinstanz ist zwar kein Selbstläufer, aber sie ist Ihre Möglichkeit, mit einem neuen Blick und einem erfahrenen Team doch noch zu Ihrem Recht zu kommen.
BROCKS Medizinrecht steht Ihnen im Berufungsverfahren mit Fachwissen, hohem Engagement und Erfahrung aus einer Vielzahl von Arzthaftungsverfahren zur Seite. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie sich Ihr Fall rechtlich neu bewerten lässt und wie sich Ihre Chancen gezielt verbessern lassen.
Nutzen Sie diese Chance. Kontaktieren Sie uns für eine ehrliche und fundierte Einschätzung.