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Behandlungsfehler bei Schlaganfall: Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Uwe Brocks

Rechtsanwalt

Inhalts­verzeichnis

Behandlungsfehler bei Schlaganfall: Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Schlaganfall ist einer der häufigsten medizinischen Notfälle. Er kann schwerwiegende und lebensverändernde Folgen haben. Bei einem Schlaganfall ist eine sofortige und korrekte medizinische Behandlung erforderlich, um bleibende Schäden oder gar einen tödlichen Verlauf zu verhindern. Doch was passiert, wenn Diagnostik oder Behandlung fehlerhaft oder verspätet erfolgen? Selbst in Kliniken mit einer Stroke-Unit – einer speziellen Abteilung für die Diagnostik und Behandlung von Schlaganfällen – kann es zu Versäumnissen und Fehlern kommen. Hier können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen. Erfahren Sie, was Sie als Betroffene oder Angehörige wissen müssen und wie Sie aktiv werden können, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Schlaganfall: Erscheinungsformen und Symptome

Für einen Schlaganfall, auch Apoplex genannt, ist charakteristisch, dass die Blutversorgung eines Teils des Gehirns unterbrochen wird. Ursächlich dafür kann ein Blutgerinnsel (ischämischer Schlaganfall) oder eine Blutung (hämorrhagischer Schlaganfall) sein. Der ischämische Schlaganfall ist die häufigste Form. Er entsteht meist durch eine Thrombose oder Embolie, die ein Blutgefäß im Gehirn blockiert. Die hämorrhagische Variante des Schlaganfalls resultiert aus dem Platzen eines Gefäßes. Das Ereignis führt zu einer Blutung im Gehirn.

Typische Symptome eines Schlaganfalls sind u.a.: 

  • unerklärliche, plötzlich auftretende Schwäche oder Lähmung, meist auf einer Körperseite,
  • Sprach- und Verständnisstörungen,
  • Sehstörungen auf einem oder beiden Augen,
  • Schwindel und Gleichgewichtsstörungen,
  • starke Kopfschmerzen ohne erkennbare Ursache.

Die Symptome kündigen sich typischerweise nicht an, sie treten plötzlich auf. Sofortige medizinische Hilfe ist notwendig. Hier zählt jede Minute!

Diagnostik beim Apoplex

Bei Verdacht auf einen Schlaganfall ist eine schnelle und präzise Diagnostik entscheidend, um die bestmögliche Behandlung einzuleiten und dauerhafte Schäden zu vermeiden. Der erste Schritt in der Diagnostik ist in der Regel die klinische Untersuchung, bei der Symptome wie plötzliche Schwäche oder Lähmung, Sprachstörungen und Sehstörungen überprüft werden. Anschließend erfolgt in der Regel eine bildgebende Diagnostik mittels Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), um zwischen einem ischämischen und einem hämorrhagischen Schlaganfall zu unterscheiden. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie die weitere Therapie bestimmt.

Während ein ischämischer Schlaganfall häufig mit einer Lysetherapie (Therapie zur Auflösung des Gerinnsels) behandelt wird, erfordert ein hämorrhagischer Schlaganfall andere therapeutische Ansätze wie etwa Gabe blutdrucksenkender Medikamente oder operative Eingriffe. Zusätzlich können weitere Untersuchungen wie Doppler-Ultraschall der Halsgefäße oder ein EKG durchgeführt werden, um tiefergehende Ursachen wie Gefäßverengungen oder Herzrhythmusstörungen zu identifizieren. Eine rasche und umfassende Diagnostik der Symptome ist essenziell, um die richtige Behandlungsstrategie festzulegen und das Risiko von Komplikationen zu reduzieren.

Behandlungsfehler: Wann haften Ärzte bei Schlaganfall?

Allgemein auf den Punkt gebracht haften Ärzte für Behandlungsfehler, wenn sie gegen medizinische Standards verstoßen und dadurch dem Patienten Schaden zufügen. Bei einem Schlaganfall können Fehler in verschiedenen Phasen der Diagnostik und Behandlung auftreten.

Fehlerhafte Diagnostik

Bei einem Schlaganfall ist eine schnelle und korrekte Diagnose entscheidend, um bleibende Schäden zu vermeiden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Fehler bei der Diagnostik begehen, die schwerwiegende Folgen für die Patienten haben können. Nicht selten werden Patienten nach Hause geschickt oder erst zu spät im Krankenhaus behandelt. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel:

  • Typische Symptome wie transitorische ischämische Attacken (TIA), Kopfschmerzen, Schwindel oder Sehstörungen werden nicht als mögliche Anzeichen eines Schlaganfalls erkannt.
  • Vorhandene, das Risiko für einen Apoplex steigernde Grunderkrankungen werden nicht abgefragt und/oder nicht ernst genug genommen. Zu diesen Erkrankungen gehören etwa Endokarditis oder Herzrhythmusstörungen (insbesondere Vorhofflimmern), Bluthochdruck und Diabetes.
  • Angemessene Maßnahmen der Diagnostik werden unterlassen oder verspätet durchgeführt.
  • Befunde werden fehlinterpretiert und die Behandlung wird daher verzögert.
  • Die Art des Schlaganfalls wird verkannt.

Fehlerhafte Therapie

Auch nach der Diagnose eines Schlaganfalls ist eine adäquate Therapie von entscheidender Bedeutung, um die Folgen des Schlaganfalls zu minimieren und das Risiko eines erneuten Schlaganfalls zu reduzieren. Auch hier können Fehler auftreten, die die Genesung des Patienten beeinträchtigen oder sogar zu weiteren Komplikationen führen können. Beispiele hierfür sind:

  • Lysetherapie bei Blutgerinnseln wird verspätet eingeleitet.
  • Eine notwendige Thrombektomie – eine mechanische Entfernung des Gerinnsels – erfolgt nicht oder zu spät.
  • Die Medikation ist fehlerhaft. Vornehmlich bei begleitendem Vorhofflimmern ist die richtige Medikation entscheidend, um das Risiko eines erneuten Schlaganfalls zu minimieren.
  • Grunderkrankungen werden fehlerhaft therapiert und bedingen den Schlaganfall mit.
  • In der Nachsorge wird mangelhaft medizinisch überwacht.

Diese Aufzählung möglicher Diagnostik- und Behandlungsfehler ist beispielhaft und nicht abschließend. Jeder Arzthaftungsfall und jeder potenzielle Behandlungsfehler ist individuell zu bewerten.

Mögliche Entschädigung bei Schlaganfall

Die möglichen Folgen eines Schlaganfalls variieren je nach Schweregrad und individuellem Fall. Zu den typischen Schlaganfallfolgen zählen:

  • Leichte Beeinträchtigungen wie leichte Lähmungen, Sprachstörungen oder Konzentrationsprobleme.
  • Mittelschwere Beeinträchtigungen wie Hemiparese, Aphasie oder kognitive Einschränkungen. Diese Folgen können die Selbstständigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.
  • Schwere Beeinträchtigungen umfassen schwere Lähmungen, globale Aphasie bis hin zur Pflegebedürftigkeit.

Beeinträchtigungen können auch bei sachgerechter Diagnostik und Behandlung des Schlaganfallereignisses auftreten. Daher ist es sehr wichtig, Schäden auf Fehler der Ärzte zurückführen zu können. Hier sind spezialisierte Anwälte für Medizinrecht gefragt, die gerichtlich oder außergerichtlich eine angemessenen Entschädigung für den Patienten erstreiten können. Der Gerichtsprozess soll und muss hier nicht immer der Königsweg sein.

Wichtig: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Der Arzt muss nachweisen, dass kein Fehler vorlag oder der Schaden auch ohne den Fehler entstanden wäre. Dies gilt insbesondere bei offensichtlichen Versäumnissen wie dem Verkennen von Symptomen, unterlassener Bildgebung oder einer verspäteten Lysetherapie.

Schadensersatzansprüche

Können Diagnostik- und Behandlungsfehler im Kontext mit einem Apoplex-Ereignis nachgewiesen werden, haftet der Arzt für alle dem Patienten daraus entstehenden Schäden. Zu den Schadenspositionen zählen unter anderem:

  • Heilbehandlungskosten, die etwa Medikamente, weitere Behandlungen und Rehamaßnahmen umfassen,
  • Pflegekosten, die durch ambulante oder stationäre Betreuung entstehen,
  • Folgekosten, die aus einer Beeinträchtigung resultieren wie etwa Umbau- und spezielle Rehamaßnahmen,
  • Vermögensschäden wie Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden durch Inanspruchnahme externer Hilfe, Rentenminderungen.

Schmerzensgeldanspruch

Bei einem Fehler in der Diagnostik und Behandlung eines Schlaganfalls kommt auch Schmerzensgeld in Betracht, welches einen Ausgleich für erlittenes Leid und entgangene Lebensqualität darstellt. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell bemessen. Dabei können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • Schwere der Beeinträchtigung: Die Art und das Ausmaß der körperlichen und psychischen Schäden, die durch den Behandlungsfehler verursacht wurden, sind mit entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs. Leichte Beeinträchtigungen führen in der Regel zu geringeren Entschädigungen als schwere Schäden.
  • Dauer der Beeinträchtigung: Temporäre Beschwerden werden anders bewertet als dauerhafte oder lebenslange Einschränkungen und Behinderungen.
  • Leidensdruck und Lebensqualität: Der subjektive Leidensdruck des Betroffenen und die Auswirkungen auf seine Lebensqualität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
  • Verschulden des Arztes: Bei gröbsten Behandlungsfehlern kann das Schmerzensgeld höher ausfallen als bei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen den medizinischen Standard.

In Deutschland existieren keine festen Beträge für die Bemessung von Schmerzensgeld. Jeder Fall wird individuell betrachtet. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bietet hier mit  bisher ergangenen Gerichtsurteilen Anhaltspunkte. Diese Urteile berücksichtigen die oben genannten Faktoren und können eine Orientierungshilfe für ähnlich gelagerte Fälle sein. So wurden in Fällen, in denen Patienten nach einem Schlaganfall aufgrund eines Behandlungsfehlers leichte bis mittelschwere Einschränkungen erlitten, Schmerzensgelder im fünfstelligen bis auch sechsstelligen Bereich zugesprochen. Bei schweren Beeinträchtigungen, wie einer vollständigen Pflegebedürftigkeit oder erheblichen kognitiven Einschränkungen, lagen die Beträge deutlich höher, oft im mittleren sechsstelligen Bereich oder darüber hinaus.

Die Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine komplexe Aufgabe, die unbedingt einem erfahrenen Anwalt für Medizinrecht anvertraut werden sollte. In unserer Kanzlei verfügen wir über das notwendige Wissen, um die Schwere der durch einen Behandlungsfehler verursachten Verletzungen und deren langfristigen Folgen korrekt bewerten und in einen angemessenen finanziellen Wert übersetzen zu können.

Was tun bei Verdacht auf eine Fehlbehandlung bei Schlaganfall ?

Bei einem Apoplex muss alles sehr schnell gehen. Betroffene selbst können aufgrund ihres Zustands kaum darauf achten, was um sie herum passiert. Deshalb gilt vor allem auch für Angehörige: Achten Sie auf ungewöhnliche Verzögerungen in der Behandlung. Bleiben Sie achtsam, wie die Ärzte auf die Symptome des Patienten reagieren.

Erhärtet sich später der Verdacht auf eine Fehlbehandlung: Sichern Sie Beweismittel. Sammeln Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen und notieren Sie sich Zeugen.

Mit einer frühzeitigen Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht gewährleisten Sie, dass Sie von Anfang an die richtige Strategie bei der Geltendmachung von möglichen Arzthaftungsansprüchen wählen. Nutzen Sie unbedingt die Vorteile anwaltlicher Vertretung! Die Expertise Ihrer Rechtsanwälte im Medizinrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu sichern.

Fazit

Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall können schwerwiegende Folgen haben – als Patient haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung hierfür! Es ist wichtig, Ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld möglichst zeitnah geltend zu machen. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Behandlungsfehlern rund um ein Schlaganfallereignis mit Erfahrung, Fachwissen und Empathie zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Verdacht auf Behandlungsfehler zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin!

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und setzt sich für die rechtlichen Interessen von Patienten und deren Angehörigen ein, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. Wir verstehen die Komplexität solcher Fälle und bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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