Die Implantation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenks (Knie-TEP/Hüft-TEP) zählt zu den häufigsten Eingriffen in der Orthopädie. Oft entscheiden sich Patienten erst nach jahrelangem Leidensweg mit erheblichen Schmerzen und massiven Einschränkungen der Mobilität zu einer solchen Operation. Ein künstliches Gelenk verspricht hier meist eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität. Wenn dann jedoch bei der Implantation oder Nachbehandlung Fehler passieren, entstehen oftmals neue Schmerzen oder anderweitig schwerwiegende gesundheitliche Probleme. Für Betroffene kann dies nicht nur körperlich, sondern auch psychisch und sozial sehr belastend sein.
Als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht haben wir zahlreiche Patienten nach fehlgeschlagenen Knie- und Hüft-TEP-Operationen betreut. Wir wissen, wie belastend diese Situation für Betroffene sein kann. In diesem Artikel möchten wir daher wichtige Informationen und Hilfestellungen geben, etwa welche Risiken bei Knie- bzw. Hüft-TEP-Operationen bestehen, was typische Fehlerquellen dafür sind und welche Rechte Ihnen bei einer fehlerhaften Knie-TEP oder Hüft-TEP zustehen.
Wann ist eine Knie-TEP oder Hüft-TEP sinnvoll?
In der Regel werden künstliche Knie- oder Hüftgelenke (Totalendoprothesen, kurz TEP) implantiert, wenn konservative Behandlungen wie Physiotherapie, Schmerzmittel oder Gelenkspritzen keine ausreichende Linderung mehr bieten.
Typische Indikationen sind:
- Coxarthrose (Hüftarthrose): Starker Gelenkverschleiß, der zu Knorpelabbau und starken Schmerzen führt.
- Femurkopfnekrose: Absterben des Knochengewebes am Hüftkopf durch Durchblutungsstörungen.
- Schenkelhalsfraktur: Knochenbruch im Bereich des Oberschenkelhalses, häufig bei älteren Patienten nach einem Sturz.
- Gonarthrose (Kniearthrose): Verschleiß des Kniegelenks mit starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
- Rheumatoide Arthritis: Entzündliche Erkrankung, die zu dauerhafter Gelenkschädigung führen kann.
Entscheidend für die Indikation einer TEP sind dauerhafte Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sowie eindeutige Veränderungen in bildgebenden Verfahren wie dem Röntgenbild, die etwa auf Knochen-auf-Knochen-Kontakt hindeuten.
Mögliche Risiken einer TEP-Operation
Nach einer Hüft-TEP besteht ein erhöhtes Risiko einer Prothesenluxation (Ausrenkung), bei der sich der künstliche Gelenkkopf aus der Gelenkpfanne löst. Dies kann plötzliche starke Schmerzen verursachen und eine rasche, oft notfallmäßige medizinische Behandlung erforderlich machen. Eine weitere häufige Komplikation ist eine Beinlängendifferenz, also ein Unterschied in der Beinlänge nach der Operation, der zu einer veränderten Statik, Haltungsschäden und Rückenschmerzen führen kann.
Bei einer Knie-TEP sind spezifische Risiken beispielsweise eine Instabilität des Gelenks, die durch eine ungenaue Ausrichtung oder ungenügende Balance der umgebenden Bänder entstehen kann. Auch können Probleme mit der Kniescheibe (Patella) auftreten, sie kann schmerzen oder herausspringen. Zudem besteht das Risiko einer dauerhaften Bewegungseinschränkung, die zu einer eingeschränkten Lebensqualität führen kann.
Langfristig gesehen sind Komplikationen wie die aseptische Lockerung durch Abriebpartikel nicht selten. Hierbei lösen sich winzige Partikel des Implantatmaterials und führen dazu, dass der Knochen um die Prothese herum angegriffen wird, wodurch die Prothese sich lockert. Ebenso sind periprothetische Frakturen möglich, das sind Knochenbrüche im Bereich der implantierten Prothese, die besonders bei Patienten mit geschwächtem Knochen (z. B. bei Osteoporose) auftreten können und oft weitere operative Maßnahmen notwendig machen.
Welche Fehler können rund um eine Knie-TEP-OP oder Hüft-TEP-OP passieren?
Leider sind Fehler bei Knie- oder Hüft-TEP-Operationen keine Seltenheit. Dabei kann ein falsch eingesetztes künstliches Gelenk für Patienten erhebliche Folgen haben. Fehler können sowohl vor, während als auch nach der Operation auftreten.
Fehler vor der Operation
Ein häufiger Fehler ist bereits eine falsche oder übereilte Operationsindikation. Eine Implantation eines Hüft-TEPs oder Knie-TEPs darf nicht leichtfertig durchgeführt werden. Sind die Voraussetzungen für den Eingriff nicht gegeben oder wurde beispielsweise eine konservative Behandlung nicht ausgeschöpft, könnte darin ein Behandlungsfehler liegen.
Noch häufiger kommt es allerdings zu Aufklärungsfehlern. Patienten müssen umfassend über die Risiken einer Operation informiert werden. Dazu gehören nicht nur allgemeine Risiken wie Infektionen oder Lockerungen der Prothese, sondern auch individuelle Risiken, die sich aus der persönlichen Situation des Patienten ergeben, etwa aufgrund von Vorerkrankungen.
Zudem müssen Patienten zwingend über alternative Behandlungsmethoden wie konservative Therapieoptionen oder die Möglichkeit einer Teilprothese (Teil-TEP) im Vergleich zur Vollprothese (Total-TEP) aufgeklärt werden. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß, besteht ein klarer Aufklärungsfehler, der haftungsrelevant sein kann.
Fehler während der Operation
Während des Eingriffs können zahlreiche Fehler passieren, die dramatische Folgen für die Patienten haben können. Häufige intraoperative Fehler bei Knie- oder Hüft-TEP sind etwa:
- Fehlplatzierung oder fehlerhafte Ausrichtung der Prothese (können zu Instabilität, Luxationen, frühzeitigem Verschleiß führen)
- Schädigung von Nerven oder Gefäßen, z. B. des Ischiasnervs (Hüft-TEP) oder des Nervus peroneus (Knie-TEP)
- Hygienefehler mit Infektionsfolge
- Ungeeignete Implantate oder falsche Größenauswahl, insbesondere bei Osteoporosepatienten.
Wichtig dabei ist, dass ein Fehler während der OP oft Folgefehler nach sich zieht, die erneute Eingriffe erforderlich machen („Kaskadenfehler“). Beispielsweise führt eine falsch platzierte Prothese meist zu einer frühzeitigen Lockerung oder Instabilität, was weitere Operationen unumgänglich macht. Gerade diese Folgefehler haben juristisch große Relevanz.
Fehler bei der Nachbehandlung
Auch nach der Hüft-TEP- bzw. Knie-TEP-Operation können Fehler auftreten. Dazu zählen beispielsweise eine unterlassene Thromboseprophylaxe, verzögerte oder verpasste Diagnosen bei Komplikationen wie Infektionen oder periprothetischen Frakturen sowie fehlerhafte Schmerz- oder Mobilisationsbehandlungen.
Gerade eine unzureichende Mobilisation nach dem Eingriff oder eine falsch interpretierte Diagnostik (z.B. Röntgenbilder oder Infektionswerte) führt oft dazu, dass vermeidbare Komplikationen auftreten oder erst verspätet erkannt werden.
Fallbeispiel aus der Praxis
In einem konkreten Fall wurde bei einer knapp 80-jährigen Patientin etwa 15 Jahre nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks eine erhebliche Lockerung der Prothese festgestellt, die mit starken Schmerzen verbunden war. Daraufhin wurde eine Revisionsoperation, also ein Austausch des gelockerten Implantats, durchgeführt. Im Anschluss an diesen Eingriff stellte man jedoch eine hochgradige Einschränkung der Fußhebung fest, verursacht durch eine irreversible Schädigung des Nervus ischiadicus, der nahe des Operationsgebiets verläuft und unter anderem für die Fußhebung verantwortlich ist.
Obwohl das operative Vorgehen fachärztlich einwandfrei war und ein Behandlungsfehler im eigentlichen Sinne nicht nachgewiesen werden konnte, lag dennoch ein entscheidender Fehler vor: Die Patientin wurde vor dem Eingriff nicht ausreichend über ihr individuell erhöhtes Risiko eines Nervenschadens aufgeklärt. Dieses erhöhte Risiko ergab sich aus der Tatsache, dass es sich um einen Revisionseingriff handelte, bei dem erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Nervenschäden besteht.
Da die Behandlerseite nicht nachweisen konnte, dass eine entsprechende individuelle Aufklärung erfolgt war, begründete sich die Haftung auf diesen Aufklärungsfehler. Weil jedoch gleichzeitig eine starke medizinische Notwendigkeit für den Eingriff bestand, war fraglich, ob die Patientin überhaupt eine andere Entscheidung getroffen hätte. Aus diesem Grund kam es schließlich zu einem für die Patientin sehr vorteilhaften Vergleich.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es oftmals schwierig ist, direkte Behandlungsfehler während der Operation nachzuweisen. Viel häufiger entscheiden Aufklärungsfehler über den Ausgang eines Arzthaftungsverfahrens, insbesondere dann, wenn individuelle Risiken des Patienten nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Ihre Rechte als Patient nach fehlerhafter TEP-Operation
Geschädigte eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers bei einer Knie-TEP- oder Hüft-TEP-Operation haben Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Schadenersatz umfasst beispielsweise den Ersatz zusätzlicher Behandlungskosten, Kosten für Heilmittel oder notwendige Hilfsmittel sowie Verdienstausfall, der Ihnen durch den Fehler entstanden ist.
Schmerzensgeld dient hingegen dazu, den Ihnen entstandenen immateriellen Schaden, also körperliche Schmerzen und seelische Belastungen, auszugleichen. Die Höhe von Schmerzensgeldbeträgen variiert stark und wird stets individuell anhand der spezifischen Umstände des jeweiligen Falls bemessen.
Fazit: Professionelle Unterstützung ist entscheidend
Gerade weil Haftungsfälle bei Knie- oder Hüft-TEP oft komplex sind, ist es wichtig, sich an Experten zu wenden, die sowohl medizinisch als auch juristisch fundierte Erfahrung besitzen. Unsere Kanzlei begleitet seit vielen Jahren erfolgreich Patienten in solchen komplexen medizinrechtlichen Verfahren. Zögern Sie daher nicht, sich beraten zu lassen – wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und besprechen gemeinsam mit Ihnen das beste Vorgehen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Knie-TEP oder Hüft-TEP Fehler gemacht wurden, kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls.