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Was uns auszeichnet

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Wir geben alles für Sie

Dass unsere Arbeit ausgezeichnet wird, spornt uns an und erfüllt uns mit Stolz und Dankbarkeit. Aber unser Einsatz endet nicht mit unserer anwaltlichen Tätigkeit. Auch darüber hinaus setzen wir uns für Patient:innen, Eltern geburtsgeschädigter Kinder und Hinterbliebene ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden.

Weitere Auszeichnungen

Das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche wählten Uwe Brocks im Jahr 2024 zum sechsten Mal in Folge zum TOP-Anwalt für Patient:innen sowie Eltern geburtsgeschädigter Kinder. Die gesamte Kanzlei ist ebenfalls zum sechsten Mal in Folge zur TOP-Kanzlei 2024 gewählt worden.

Uwe Brocks ist 2023 von der WirtschaftsWoche als Legal All-Star bei Behandlungsfehlern auf Geschädigtenseite gewählt worden. Er ist damit einer der beiden renommiertesten Arzthaftungsrechtler bundesweit.

Außerdem wurde Uwe Brocks 2023 das fünfte Mal hintereinander vom Research Institut des Handelsblatts und der WirtschaftsWoche zum TOP-Anwalt im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt.

Dieses Jahr ist auch Dr. Johannes Brocks als einer der renommiertesten Anwälte in Deutschland geführt.

Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht ist 2023 ebenfalls zum fünften Mal in Folge von der WirtschaftsWoche als TOP-Kanzlei ausgezeichnet worden.

Das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche wählten Uwe Brocks im Jahr 2021 zum dritten Mal in Folge zum TOP-Anwalt für Patient:innen sowie Eltern geburtsgeschädigter Kinder.

Auch im Jahr 2021 ist die Kanzlei BROCKS Medizinrecht zu den führenden Kanzleien im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden. Zu diesem Ergebnis kamen die WirtschaftsWoche und das Handelsblatt.

TOP-Anwalt im Medizinrecht 2020. Uwe Brocks ist nach 2019 vom Handelsblatt Research Institut erneut zu einem der führenden Anwälte im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden.

Neben Uwe Brocks ist die gesamte Kanzlei BROCKS Medizinrecht im Jahr 2020 erneut als TOP-Kanzlei ausgezeichnet worden.

Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht konnte sich mit wenigen anderen Kanzleien gegen alle in Deutschland niedergelassenen Kanzleien im Medizinrecht durchsetzen. Im Jahr 2019 ist sie zur TOP-Kanzlei im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden. Die Auswertung erfolgte über das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche.

Rechtsanwalt Uwe Brocks ist 2019 zu einem der führenden Medizinrechtler in Deutschland und als TOP-Anwalt gewählt worden.

Unser Engagement

Unser Einsatz endet nicht mit unserer anwaltlichen Tätigkeit. Auch darüber hinaus setzen wir uns für Patient:innen, Eltern geburtsgeschädigter Kinder und Hinterbliebene ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden.

So sind all unsere Anwälte Mitglieder im Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und in der Bundesinteressengemeinschaft Geburtsgeschädigter e.V. aktiv.

Darüber hinaus engagiert sich Dr. Johannes Brocks im Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. und im Plexuskinder e.V.

Uwe Brocks ist außerdem Mitglied im:

  • Patienten-Initiative e.V.
  • Vertrauensanwalt des DCCV e.V.
  • Vorstand des Medizinrechtsanwälte e.V. (2015 – 2018)
  • Hamburgischer Anwaltsverein
Was unsere Mandant:innen bewegt

Astrid St.

»Vielen Dank für die professionelle, freundliche und erfolgreiche Zusammenarbeit — besonders habe ich die stetige Erreichbarkeit und die fachliche Betreuung geschätzt.«
Walter B.
»Ein wirklich engagierter Rechtsanwalt der sich für seine Mandanten einsetzt und auch fachlich überzeugt.«
Familie K.

»Herr Brocks ist ein sehr erfahrener Fachspezialist. Die Arbeit mit seinem Unternehmen war immer auf hoher Leistung. Medizinisch ist er sehr gut aufgestellt und hat uns bestens beraten. Vielen Dank dafür.«

Anja K.

»Top Anwalt! Exzellente Kompetenz, absolut empfehlenswerte Kanzlei.«

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