Brocks Medizinrecht – Medizinrechtsboutique aus Überzeugung seit 1996
Seit der Gründung unserer Kanzlei Brocks Medizinrecht haben wir uns bewusst für eine absolute Spezialisierung entschieden und dafür, immer direkte Ansprechpartner für Mandantinnen und Mandanten zu sein. Nur das ermöglicht aus unserer Sicht die professionelle und zugleich persönliche Beratung, die in den Bereichen Arzthaftung und Geburtsschäden notwendig ist.
So setzt sich das Anwalts-Team unserer Kanzlei inzwischen aus dem Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Uwe Brocks, und seinen beiden Söhnen, Rechtsanwalt Dr. Johannes Brocks und Rechtsanwalt Anselm Brocks zusammen. Ergänzt werden sie durch Rechtsanwältin Petra Marschewski und Rechtsanwalt Matthias Teichner, der als Of Counsel für Brocks Medizinrecht tätig ist. Unterstützt werden die Rechtsanwälte von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und einem erfahrenen Office-Team.
Die Leidenschaft für das, was wir tun und die Qualität unserer Arbeit spiegelt sich nicht zuletzt in den zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir erhalten haben.
Wir sind für Sie da
Was uns ausmacht
Dass unsere Arbeit ausgezeichnet wird, spornt uns an und erfüllt uns mit Stolz und Dankbarkeit. Aber unser Einsatz endet nicht mit unserer anwaltlichen Tätigkeit. Auch darüber hinaus setzt sich die Kanzlei Brocks Medizinrecht für Patient:innen, Eltern geburtsgeschädigter Kinder und Hinterbliebene ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden.
Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht wird von der WirtschaftsWoche auch 2025 – und somit das siebte Mal in Folge – zu einer der Top-Kanzleien im Medizinrecht ausgezeichnet.
Die WirtschaftsWoche zeichnet 2025 sowohl Uwe Brocks als auch Dr. Johannes Brocks als Top-Anwälte im Medizinrecht aus.
Der Focus zeichnete Uwe Brocks und Dr. Johannes Brocks 2024 als Top-Anwälte im Arzthaftungsrecht aus.
Der Stern und Statista haben die Kanzlei im Jahr 2024 zu der einzigen überregional führenden und von Anwälten besonders empfohlenen Kanzlei auf Patientenseite gezählt.
Das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche wählten Uwe Brocks im Jahr 2024 zum sechsten Mal in Folge zum TOP-Anwalt für Patient:innen sowie Eltern geburtsgeschädigter Kinder. Die gesamte Kanzlei ist ebenfalls zum sechsten Mal in Folge zur TOP-Kanzlei 2024 gewählt worden.
Uwe Brocks ist 2023 von der WirtschaftsWoche als Legal All-Star bei Behandlungsfehlern auf Geschädigtenseite gewählt worden. Er ist damit einer der beiden renommiertesten Arzthaftungsrechtler bundesweit.
Außerdem wurde Uwe Brocks 2023 das fünfte Mal hintereinander vom Research Institut des Handelsblatts und der WirtschaftsWoche zum TOP-Anwalt im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt.
Dieses Jahr ist auch Dr. Johannes Brocks als einer der renommiertesten Anwälte in Deutschland geführt.
Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht ist 2023 ebenfalls zum fünften Mal in Folge von der WirtschaftsWoche als TOP-Kanzlei ausgezeichnet worden.
Das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche wählten Uwe Brocks im Jahr 2021 zum dritten Mal in Folge zum TOP-Anwalt für Patient:innen sowie Eltern geburtsgeschädigter Kinder.
Auch im Jahr 2021 ist die Kanzlei BROCKS Medizinrecht zu den führenden Kanzleien im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden. Zu diesem Ergebnis kamen die WirtschaftsWoche und das Handelsblatt.
TOP-Anwalt im Medizinrecht 2020. Uwe Brocks ist nach 2019 vom Handelsblatt Research Institut erneut zu einem der führenden Anwälte im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden.
Neben Uwe Brocks ist die gesamte Kanzlei BROCKS Medizinrecht im Jahr 2020 erneut als TOP-Kanzlei ausgezeichnet worden.
Die Kanzlei BROCKS Medizinrecht konnte sich mit wenigen anderen Kanzleien gegen alle in Deutschland niedergelassenen Kanzleien im Medizinrecht durchsetzen. Im Jahr 2019 ist sie zur TOP-Kanzlei im Medizinrecht auf Geschädigtenseite gewählt worden. Die Auswertung erfolgte über das Handelsblatt und die WirtschaftsWoche.
Rechtsanwalt Uwe Brocks ist 2019 zu einem der führenden Medizinrechtler in Deutschland und als TOP-Anwalt gewählt worden.
Unser Einsatz endet nicht mit unserer anwaltlichen Tätigkeit. Auch darüber hinaus setzen wir uns für Patient:innen, Eltern geburtsgeschädigter Kinder und Hinterbliebene ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden.
So sind all unsere Anwälte Mitglieder im Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und in der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V. aktiv.
Darüber hinaus engagiert sich Dr. Johannes Brocks im Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. und im Plexuskinder e.V.
Uwe Brocks ist außerdem Mitglied im:
- Patienten-Initiative e.V.
- Vertrauensanwalt des DCCV e.V.
- Vorstand des Medizinrechtsanwälte e.V. (2015 – 2018)
- Hamburgischer Anwaltsverein
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