Wir für Ihr Kind

Damit Ihr Kind nach einem Geburtsschaden abgesichert ist.

Ein Geburtsschaden ist eine äußerst belastende und traumatische Erfahrung, sowohl für das betroffene Kind als auch für die Eltern. Haben Kinder zum Beispiel Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel bei der Geburt erlitten, sind die Herausforderungen extrem: Oft müssen sie ein Leben lang versorgt werden. Was nicht nur für das Kind Einschränkungen bedeutet, sondern auch für die Eltern. Sie leisten Unglaubliches.

Die meisten Eltern kommen mit vielen Fragen zu uns: Warum ist mein Kind so schwer behindert? Bin ich während der Schwangerschaft und während der Geburt richtig behandelt worden? Wäre die Behinderung vermeidbar gewesen? Wie beweise ich einen Behandlungsfehler? Steht meinem Kind ein Schadensersatzanspruch zu und wie ist mein Kind finanziell abgesichert, wenn ich einmal nicht mehr bin?

Diese Fragen können wir gemeinsam mit Ihnen klären. Dazu werten wir die Behandlungsunterlagen aus der Schwangerschaftsbetreuung, während der Geburt (insbesondere Geburtsbericht) und die Unterlagen des Kindesarztes oder der Kindesärztin aus. Aus über 25 Jahren Erfahrung wissen wir genau, worauf zu achten ist und ob konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen. In Zusammenarbeit mit renommierten Professor:innen für Geburtshilfe und Gynäkologie klären wir im Anschluss, ob Schadensersatzansprüche bestehen oder nicht.

Uns ist bewusst, dass es nicht nur um hohe Schadensersatzansprüche, sondern vor allem auch um ein hoch emotionales Thema geht. Deshalb führen wir rechtliche Auseinandersetzungen nicht nur mit viel Engagement, sondern auch mit großem Einfühlungsvermögen.

Das Thema Geburtsschäden lag uns von Anfang an am Herzen. Es bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit. So sind wir mit allen Fragen zum Geburtsschadenrecht und jedem Behandlungsschritt vertraut und können auf einen breiten Erfahrungsschatz in der Betreuung von Geburtsschäden und ihren Folgen zurückgreifen. Dadurch können wir präzise beurteilen, ob der Vorwurf eines fehlerhaften Geburtsmanagements, einer fehlerhaften Schwangerschaftsbetreuung oder einer fehlerhaften neonatologischen Betreuung (nach der Geburt) gerechtfertigt ist.

Dabei scheint es oft schwierig, den materiellen Schaden genau einzuschätzen – je nach Fall kann er bis zum Kauf eines behindertengerechten Hauses reichen. Durch die Vielzahl der Verfahren, die wir bereits begleitet haben, stehen wir Ihnen aber auch bei umfangreichen Schadensberechnungen sicher zur Seite.

Aktuell haben wir gehäuft Verfahren zu Plexusschäden, nachdem Kinder mit der Schulter am mütterlichen Becken hängenbleiben, Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel, Cytotec/Misoprostol-Behandlung trotz individueller Risikofaktoren, unzureichende Aufklärung über die Vorteile eines Kaiserschnitts und fehlerhafte Auswertung des CTG.

Melden Sie sich gerne, wenn Sie glauben, dass Ihr Kind durch einen Behandlungsfehler Schaden genommen hat. Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Schadensersatzansprüche zustehen, die seine oder ihre Zukunft finanziell sichern.

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So setzen wir uns bei Geburts­schäden für Sie ein

Möglicher ablauf

pregnant

Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt

Dabei entsteht ein Geburtsschaden ​

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

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