Vertretung von Hinterbliebenen
Für Klarheit und Sicherheit: Ihre Anwälte für Arzthaftungsrecht
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt das oft Fragen. Besonders, wenn der Tod während einer ärztlichen Behandlung eintritt. Wir setzen uns mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung dafür ein, dass Sie Klarheit bekommen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und unterstützen Sie dabei gegebenenfalls einen angemessenen Ausgleich zu erhalten.
Ein offener und ehrlicher Austausch ist dabei sehr wichtig. Denn nicht jeder Tod nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Wenn ein mögliches Risiko tatsächlich eintritt, spricht man von einem schicksalhaften Verlauf. Und das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch haben. Außer es wurde über das Risiko nicht oder nicht vollständig aufgeklärt.
Wird allerdings der Facharztstandard unterschritten, also tatsächlich ein Fehler in der Behandlung gemacht, steht Ihnen meistens Schadensersatz zu.
Wir verfügen über umfassende medizinrechtliche Expertise und haben bereits zahlreiche Fälle im Arzthaftungsrecht bearbeitet. Durch unsere Erfahrung, die Kenntniss der relevanten Leitlinien, Urteilsdatenbanken und einschlägigen Fachliteratur können wir Ihre Situation präzise analysieren und Ihnen eine klare Einschätzung geben, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Dabei überprüfen wir auch die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer medizinischen Dokumentation. Sollten sich Hinweise auf einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung ergeben, beraten wir Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
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