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Schmerzensgeld bei bleibenden Schäden – Ihr Recht auf Entschädigung

Uwe Brocks

Rechtsanwalt

Inhalts­verzeichnis

Schmerzensgeld bei bleibenden Schäden – Ihr Recht auf Entschädigung

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen Behandlungsfehler oder Geburtsschaden dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, stehen Ihnen möglicherweise erhebliche Schmerzensgeldzahlungen zu. Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – mit Expertise, Engagement und nachweislichen Erfolgen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bleibende Schäden durch Behandlungsfehler können Anspruch auf hohes Schmerzensgeld begründen
  • Spezialisierte anwaltliche Vertretung erhöht Erfolgschancen bei der Durchsetzung von Ansprüchen
  • Brocks Medizinrecht bietet zeitnahe Ersteinschätzung

Die Situation von Betroffenen

Ein Behandlungsfehler oder Geburtsschaden mit bleibenden Folgen stellt das Leben von Betroffenen und Angehörigen oft völlig auf den Kopf. Neben den körperlichen und seelischen Belastungen kommen häufig existenzielle Sorgen hinzu: Wie geht es weiter? Welche finanziellen Folgen hat der Schaden? Wer kommt für zusätzliche Kosten auf?

Viele unserer Mandanten fühlen sich in dieser Situation zunächst überfordert und alleingelassen. Sie sind verzweifelt und wütend zugleich – auf das Gesundheitssystem, in dem der folgenschwere Fehler passieren konnte, aber auch auf sich selbst, weil sie die Situation nicht verhindern konnten.

Hinzu kommt oft die Angst vor einem langwierigen Rechtsstreit. Viele zweifeln, ob sie gegen „die Großen“ – Krankenhäuser, Ärzte und deren Haftpflichtversicherungen – überhaupt eine Chance haben.

Genau an diesem Punkt setzen wir an: Als Ihre spezialisierten Anwälte nehmen wir Ihnen diese Sorgen ab und kämpfen mit aller Kraft für Ihre Rechte!

Schmerzensgeld bei bleibenden Schäden - die rechtlichen Grundlagen

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Die rechtliche Basis dafür bildet insbesondere § 823 Abs. 1 und § 249 iVm. § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als dessen (haftungsausfüllende) Rechtsfolge.

Das Schmerzensgeld soll dabei einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Leiden sowie für den Verlust von Lebensqualität bieten. Bei bleibenden Schäden kommt dem Schmerzensgeld zudem eine Genugtuungsfunktion zu, vgl. Urteil des BGH v. 08. Februar 2022 – VI ZR 409/19.

Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes wird von den Gerichten nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegt. Dabei spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Art, Schwere und Dauer der Verletzungen
  • Ausmaß der Beeinträchtigungen im Alltag
  • Grad des Verschuldens auf Seiten des Schädigers
  • Wirtschaftliche Verhältnisse beider Parteien
  • Vergleichbare Präzedenzfälle (Schmerzensgeldtabellen)

Bei bleibenden Schäden ist besonders relevant, dass auch zukünftige Entwicklungen und Beeinträchtigungen in die Bemessung einfließen.

Unsere Leistungen für Sie

Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei:

  • Gründliche Analyse Ihres Falls im Erstgespräch
  • Beschaffung und Auswertung der Behandlungsunterlagen
  • Einholung medizinischer Sachverständigengutachten
  • Beweissicherung und Dokumentation der Schäden
  • Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen
  • Außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten der Abfindung

Dabei setzen wir auf eine sachliche und durchsetzungsstarke Verhandlungsstrategie gegenüber den Versicherungen, fundierte medizinische Beweisführung und unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung.

Unser Ziel ist es, für Sie das höchstmögliche Schmerzensgeld durchzusetzen!

Unsere Expertise - Ihr Vorteil

Als einer der führenden Spezialisten im Arzthaftungsrecht verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen bei bleibenden Schäden. Unsere Expertise in diesem komplexen Rechtsgebiet wird durch unsere kontinuierliche Auszeichnung als TOP-Kanzlei im Arzthaftungsrecht in den Jahren 2019 bis 2024 eindrucksvoll bestätigt. Diese Anerkennung spiegelt unser tiefgreifendes Verständnis der medizinischen und rechtlichen Aspekte sowie unseren engagierten Einsatz für die Interessen unserer Mandanten wider.

Unsere Anwälte kennen die einschlägige Rechtsprechung im Detail und können Schmerzensgeldforderungen präzise beziffern. Wir wissen genau, worauf es bei der Beweisführung ankommt und wie wir Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen.

Von dieser Expertise profitieren Sie als unser Mandant in mehrfacher Hinsicht:

  • Höhere Erfolgschancen durch spezialisierte Vertretung
  • Schnellere Verfahrensdauer durch zielgerichtetes Vorgehen
  • Bessere Verhandlungsposition gegenüber Versicherungen
  • Höhere Schmerzensgeldzahlungen durch präzise Forderungsberechnung

Vertrauen Sie Ihren Fall Spezialisten an – wir kämpfen für Ihr Recht!

Der Weg zu Ihrem Schmerzensgeld - so gehen wir vor

Wenn Sie sich an uns wenden, starten wir mit einem ausführlichen und zeitnahem Erstgespräch. Darin analysieren wir Ihren Fall im Detail und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

Im nächsten Schritt fordern wir – mit Ihrem Einverständnis – die vollständigen Behandlungsunterlagen an und werten diese sorgfältig aus. Bei Bedarf holen wir zusätzlich ein medizinisches Sachverständigengutachten ein.

Auf Basis dieser Informationen entwickeln wir dann eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei wägen wir sorgfältig ab, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren für Sie vorteilhafter ist.

Während des gesamten Prozesses halten wir Sie kontinuierlich über alle Schritte auf dem Laufenden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir keine wichtige Entscheidung ohne Ihre Zustimmung treffen.

Praktische Tipps für Betroffene

Um Ihre Chancen auf ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhöhen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  1. Dokumentieren Sie Ihre Schäden und Beeinträchtigungen im Alltag möglichst genau.
  2. Heben Sie sämtliche medizinischen Unterlagen sorgfältig auf – von Arztbriefen über Laborberichte bis hin zu Röntgenbildern.
  3. Seien Sie vorsichtig im Umgang mit der gegnerischen Versicherung. Unterschreiben Sie keine Erklärungen ohne anwaltliche Prüfung.
  4. Beachten Sie die Verjährungsfristen. In der Regel verjähren Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren zum Jahresende.
  5. Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu. Je eher wir eingeschaltet werden, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.

Faktoren zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei bleibenden Schäden

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei bleibenden Schäden lässt sich nicht pauschal beziffern, da sie von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängt. Gerichte und Versicherungen berücksichtigen bei der Bemessung unter anderem:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Ausmaß der dauerhaften Beeinträchtigung
  • Alter des Geschädigten
  • Auswirkungen auf Beruf und Privatleben
  • Dauer und Intensität der Behandlungen
  • Grad des Verschuldens auf Seiten des Schädigers

Grundsätzlich gilt: Je gravierender und folgenreicher der bleibende Schaden, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Besonders hohe Summen werden etwa bei Querschnittslähmungen und schweren Hirnschädigungen zugesprochen.

Als Ihre spezialisierten Anwälte setzen wir uns dafür ein, dass alle relevanten Aspekte Ihres individuellen Falls bei der Bemessung des Schmerzensgeldes angemessen berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Entschädigung zu erwirken.

Lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen!

Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler bleibende Schäden davongetragen haben, steht Ihnen in aller Regel ein erhebliches Schmerzensgeld zu. Lassen Sie sich dieses Recht nicht von Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungen absprechen!

Als Ihre spezialisierten Anwälte kämpfen wir mit aller Kraft dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Dafür setzen wir unsere langjährige Erfahrung, unsere medizinischen Kenntnisse und unsere juristische Expertise ein.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne in einem zeitnahen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten!

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch kann mein Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren bleibenden Schäden sind Summen von mehreren hunderttausend Euro möglich.

Wie lange dauert es, bis ich mein Schmerzensgeld erhalte?

Die Dauer variiert stark. Einfache Fälle können in wenigen Monaten gelöst werden, komplexe Verfahren dauern mitunter mehrere Jahre.

Kann ich auch nach längerer Zeit noch Schmerzensgeld fordern?

Ja, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese beträgt in der Regel drei Jahre zum Jahresende, vgl. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.

Was passiert, wenn der Arzt/das Krankenhaus nicht zahlen kann?

In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung ein. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, eine solche abzuschließen.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Nicht zwingend. Viele Fälle werden außergerichtlich gelöst. Kommt es zum Prozess, können wir Sie auf den Prozess gut vorbereiten.

Kann ich neben Schmerzensgeld auch andere Ansprüche geltend machen?

Ja, etwa Schadensersatz für Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Pflegeaufwand.

Wird Schmerzensgeld besteuert?

Nein, Schmerzensgeld muss nicht besteuert werden.

Was ist, wenn sich mein Zustand später verschlechtert?

Bei einer unvorhergesehenen Verschlechterung können Sie unter Umständen eine Erhöhung des Schmerzensgeldes verlangen.

Wie beweisen wir den Behandlungsfehler?

Durch medizinische Gutachten, Zeugenaussagen und die Analyse der Behandlungsunterlagen. Wir kennen die erforderlichen Beweisstandards genau.

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