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Auszeichnung Wirtschaftswoche: 7 x Top-Kanzlei Medizinrecht 2019 - 2025
Auszeichnung Wirtschaftswoche: Uwe Brocks Top-Anwalt Medizinrecht 2025
Auszeichnung Wirtschaftswoche: Dr. Johannes Brocks Top-Anwalt Medizinrecht 2025
Auszeichnung Wirtschaftswoche: Matthias Teichner Top-Anwalt Medizinrecht 2025

Insolvenz des Krankenhauses – und jetzt?

Wir begleiten Patientenanwälte durch das arzthaftungsrechtliche Verfahren bei Krankenhausinsolvenz

Spezialisierte Unterstützung für Patientenanwälte:
Forderungsanmeldung, Insolvenzplanverfahren, Fristenkontrolle, Untervollmacht.

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Warum Klinikinsolvenzen gefährlich werden können

Auszeichnung Wirtschaftswoche: 7 x Top-Kanzlei Medizinrecht 2019 - 2025

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Krankenhausträgers eröffnet, hat das erhebliche Auswirkungen auf die arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzung: Es bringt erheblichen Mehraufwand bei der Mandatsbearbeitung auf Geschädigtenseite mit sich. Aus einem „normalen“ arzthaftungsrechtlichen Mandat wird ein komplexes Geflecht an der Schnittstelle Haftungsrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht.

Denn: Im schlechtesten Fall droht der unwiederbringliche Ausfall von Forderungen von Patientinnen und Patienten gegen das Krankenhaus. Diese Situation kann wiederum Schadensersatzansprüche Betroffener gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung und Vertretung zur Folge haben.

Im Falle einer Krankenhausinsolvenz gilt es deswegen geordnet, zielgerichtet und strategisch geschickt vorzugehen, um rechtliche Fehler mit erheblichen Folgen für betroffene Patientinnen und Patienten und für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu verhindern.

Unsere Leistungen im Überblick

Bestandsaufnahme:
Was ist zu tun?

Icon: Strategie

Entwicklung einer Strategie (Teilnahme am Insolvenzverfahren oder nicht?)

Icon Aufklärungsfehler

Prüfung der insolvenzbedingten Fristsituation

Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Icon: Kommunikation

Kommunikation mit Versicherern und Insolvenzverwaltern

Icon: Prozess

Vertretung in den Terminen vor dem Insolvenzgericht

Icon Prüfung

Prüfung des Insolvenzplans

Icon Arzthaftungsrecht

Vorbereitung und Begleitung der prozessualen Schritte

Unsere Leistungen für Kolleginnen und Kollegen
(auch in Untervollmacht)

Bestandsaufnahme

Eine Bestandsaufnahme ist im Fall der Krankenhausinsolvenz unerlässlich und sehr wichtig. Es ist wichtig zu verstehen, in welcher Situation wir uns befinden: Ist ein Insolvenzverfahren schon eröffnet oder nicht? Ist es in Eigenverwaltung eröffnet worden oder als Regelinsolvenzverfahren? Liegt ggf. sogar schon ein Insolvenzplan vor? Erst wenn diese Bestandsaufnahme erfolgt ist, kann man das weitere Vorgehen sinnvoll und zielführend planen. Denn die weiteren Schritte und rechtlichen Möglichkeiten hängen hiervon ab. Dies besprechen wir mit Ihnen und orientieren uns gemeinsam.

Entwicklung einer Strategie

Auf der Grundlage der Informationen erörtern wir die verschiedenen Optionen und entwickeln so eine Strategie. Nicht immer ist die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren nötig oder sinnvoll. Entscheidend ist, ob in der konkreten Situation aufgrund der Haftung durch die behandelnden natürlichen Personen und den Deckungsschutz ein Ausfall überhaupt zu vermuten ist. Das muss man sich im Detail anschauen. Auch abgelaufene Fristen sind häufig strategisch noch korrigierbar. Man muss nur wissen, wie.

Prüfung der insolvenzrechtlichen Fristsituation

Im Insolvenzrecht gibt es verschiedene Fristen, die man kennen muss. Einige sind wichtiger als andere, aber alle sollten – wenn möglich – eingehalten werden. Es geht dabei um die Anmeldefristen, insbesondere aber auch Fristen aus einem etwa schon bestehenden Insolvenzplan. Dort finden sich nicht selten Ausschlussfristen. Zudem sieht § 259b InsO eine besondere Verjährungsfrist vor, die man kennen muss.

Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Wenn die Entscheidung getroffen ist, am Insolvenzverfahren als Gläubiger teilzunehmen, muss die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies übernehmen wir für Sie. Die Anmeldung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Häufig wird die Forderung „einfach einmal angemeldet“. Das ist fatal, weil die unzureichende Anmeldung die Verjährung nicht hemmt. Hinzu kommt, dass die Tabellen-Feststellungsklage in diesem Fall mangels ordnungsgemäßer Anmeldung nicht zulässig erhoben werden kann. Gerade im Schadensersatzrecht sind hier wichtige Besonderheiten zu berücksichtigen, weil z.B. kein „Feststeller“ angemeldet werden kann.

Kommunikation mit Versicherern und Insolvenzverwaltern

Da häufig Informationen gesammelt und Mitteilungen gemacht werden müssen, übernehmen wir auch diese Tätigkeit. Es müssen Auskünfte zum Versicherungsschutz eingeholt werden. Das Absonderungsrecht gem. § 110 VVG sollte mitgeteilt werden. All diese Schritte kennen wir und haben diese auf dem Schirm.

Vertretung in den Terminen vor dem Insolvenzgericht

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens finden verschiedene Termine statt. An einigen sollte man teilnehmen. Es geht dabei um Berichts- und Prüftermine sowie Abstimmungstermine über einen vorgeschlagenen Insolvenzplan. Die Termine würden wir wahrnehmen und die notwendigen Schritte im Termin auch ergreifen.

Prüfung des Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan kann einschneidende Regelungen im sog. gestaltenden Teil haben. Es ist wichtig diesen – häufig sehr umfangreichen – Plan im Detail zu prüfen und zu schauen, ob er zu einer unangemessenen Benachteiligung der Mandantschaft führt. Dies wäre z.B. der Fall, wenn in das Absonderungsrecht gem. § 110 VVG eingegriffen wird. Man muss dies prüfen und ggf. auch Änderungen mit dem Planersteller und / oder Sachwalter / Insolvenzverwalter besprechen.

Vorbereitung und Begleitung der prozessualen Schritte

Die insolvenzrechtlichen Besonderheiten müssen schließlich von Ihnen im Prozess umgesetzt werden. Anträge müssen umgestellt, das Rubrum angepasst werden. Diese Anpassungen und Schriftsätze bereiten wir für Sie vor. Die rechtlichen Umstände bereiten wir auf, sodass die Arzthaftungskammern das Vorgehen nachvollziehen können.

Wie wir zusammenarbeiten

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Ihr Ansprechpartner für Krankenhausinsolvenz im Arzthaftungsprozess

RA Dr. Johannes Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Johannes Brocks
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
RA Dr. Johannes Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Johannes Brocks
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Johannes Brocks ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner in der Kanzlei Brocks Medizinrecht. Als Teil des spezialisierten Familienunternehmens bringt er nicht nur fundiertes Fachwissen aus seiner anwaltlicher Tätigkeit mit, sondern auch ein besonderes Gespür für komplexe Schnittstellenfälle, wie sie bei der Insolvenz medizinischer Einrichtungen in laufenden Haftungsverfahren auftreten.

In zahlreichen Fällen hat Dr. Johannes Brocks bereits die anwaltliche Vertretung auf Geschädigtenseite übernommen, wenn ein Krankenhausträger Insolvenz anmeldet und sich dabei eine medizinische Haftungsfrage plötzlich in eine komplexe Fallkonstellation aus Insolvenz-, Haftungs- und Versicherungsrecht verwandelt. Diese Praxisfälle haben ihn zu einem der wenigen Anwälte gemacht, die sowohl die juristische Tiefe als auch die strategischen Fallstricke solcher Verfahren aus erster Hand kennen. Er weiß, wie anspruchsvoll es für Patientenanwälte sein kann, die insolvenzrechtliche Komponente eines Arzthaftungsmandats zu durchdringen und bietet hier gezielt kollegiale Unterstützung an.

Was ihm dabei besonders wichtig ist: Ein kollegiales und lösungsorientiertes Vorgehen. Durch seine praxisorientierte, aber nicht weniger wissenschaftliche Arbeitsweise gelingt es ihm, nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch rechtliche Fragestellungen immer wieder im Detail zu klären und hierzu zu veröffentlichen. So beleuchtet er das Thema Kranken­haus­insolvenz im Arzt­haf­tungs­prozess etwa auch in einem aktuellen Fachbeitrag in der Zeitschrift MedR 2025 und einem speziell für Patientenanwälte verfassten Leitfaden.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Ansprechpartner sind, der die Brücke zwischen Arzthaftung und Insolvenzrecht mit fachlicher Tiefe und praktischer Erfahrung schlägt, ist Dr. Johannes Brocks die richtige Wahl. Er unterstützt betroffene Kanzleien kollegial und diskret – auf Wunsch auch in Untervollmacht – und hilft dabei, Mandate rechtssicher zu führen, Haftungsrisiken zu vermeiden und die berechtigten Ansprüche der Geschädigten durchzusetzen.


Erfahren Sie mehr über Dr. Johannes Brocks

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Unser Leitfaden für Patientenanwälte:

Arzthaftung bei Insolvenz des Krankenhausträgers

Mandate mit insolventen Klinikträgern bergen zahlreiche rechtliche und strategische Fallstricke, von Verfahrensunterbrechung und Forderungsanmeldung bis zur Fristenkontrolle nach § 259b InsO.

Unser kostenloser Leitfaden bietet Ihnen eine kompakte, praxisorientierte Übersicht über die wichtigsten insolvenzrechtlichen Schritte für Patientenanwälte, unter anderem:

  • Welche Maßnahmen im Fall einer drohenden oder bereits eröffneten Insolvenz erforderlich sind
  • Was bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle unbedingt zu beachten ist
  • Wie sich verjährungsrelevante Fristen und Ausschlussregelungen aus dem Insolvenzplan sicher handhaben lassen
  • Wie Sie Haftungsrisiken durch strukturiertes Vorgehen und spezialisierte Zusammenarbeit vermeiden

Fordern Sie den Leitfaden jetzt an – unverbindlich und kostenfrei. Wir senden ihn Ihnen gern direkt zu und stehen Ihnen für Fragen oder einen fachlichen Austausch zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Beratung von Patientenanwälten bei Krankenhausinsolvenz im Arzthaftungsprozess

Dr. Brocks unterstützt Patientenanwälte in Arzthaftungsmandaten mit insolvenzrechtlicher Komplexität. Die Begleitung erfolgt gezielt bei insolvenzrechtlichen Fragen, insbesondere bei Forderungsanmeldung, Fristenkontrolle, Klageumstellung oder der Kommunikation mit Insolvenzverwaltern und Versicherern. Ziel ist es, das Arzthaftungsmandat abzusichern, ohne die Hauptvertretung aus der Hand geben zu müssen.

In der Praxis übernimmt Dr. Brocks die insolvenzrechtliche Begleitung in Untervollmacht oder als streng beschränkter Verfahrensvertreter. Sie behalten das Hauptmandat in voller Verantwortung und bleiben für die Mandantschaft erster Ansprechpartner. Die Unterstützung ist transparent, diskret und auf die insolvenzrechtliche Spezialmaterie begrenzt.

Sie profitieren von spezialisierter Expertise, ohne Mandate abzugeben oder wirtschaftliche Einbußen zu erleiden. Typische Vorteile sind:

  • Haftungsvermeidung durch professionelle Fristenkontrolle und Fehlervermeidung bei insolvenzrechtlichen Hürden
  • Effizienzgewinn bei komplexen Fallkonstellationen
  • Mandatsbindung und keine Störung der bestehenden Mandantenbeziehung
  • Fachlicher Austausch auf Augenhöhe bei schwierigen Konstellationen (z. B. Insolvenzplan, Deckungsschutzprozesse)

Patientenanwält:innen profitieren vor allem bei:

  • Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO
  • ungeklärter oder angefochtener Deckung durch den Haftpflichtversicherer
  • drohender Verjährung nach § 259b InsO
  • Insolvenzplan mit Ausschlussfristen
  • Unsicherheiten bei der kapitalisierten Forderungsanmeldung
  • Strategischer Umstellung laufender Klagen

Ja. Gerade bei drohenden Fristen oder komplexen Planverfahren ist eine kurzfristige Mandatsübernahme im Teilbereich Insolvenzrecht möglich. Nehmen Sie im Zweifel lieber frühzeitig Kontakt auf – insbesondere, wenn Unsicherheiten beim Deckungsschutz oder der Fristberechnung bestehen.