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Krankenhaus verklagen nach einem Todesfall: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Uwe Brocks
Rechtsanwalt
Krankenhaus verklagen nach einem Todesfall: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schmerzhafte Erfahrung. Besonders tragisch ist es, wenn der Tod möglicherweise durch einen Behandlungsfehler im Krankenhaus verursacht wurde. In solchen Fällen stehen Angehörige oft vor der schwierigen Entscheidung, ob sie rechtliche Schritte einleiten sollen. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten geben, wenn Sie ein Krankenhaus nach einem Todesfall verklagen möchten.
Das Wichtigste im Überblick
- Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler mit Todesfolge haben Angehörige das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.
- Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie Brocks Medizinrecht kann Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen.
Die emotionale Belastung für Angehörige
Der Verlust eines Familienmitglieds durch einen vermuteten Behandlungsfehler ist eine enorme emotionale Belastung. Trauer, Wut und das Gefühl der Hilflosigkeit vermischen sich oft mit dem Wunsch nach Aufklärung und Gerechtigkeit. Viele Angehörige befürchten zudem, dass die Wahrheit verschleiert werden könnte und sie dem Krankenhaus machtlos gegenüberstehen.
Wir verstehen Ihre Situation: Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht begleiten wir Sie einfühlsam und kompetent durch diese schwierige Zeit. Kontaktieren Sie uns für ein zeitnahes Erstgespräch.
Rechtliche Grundlagen bei Behandlungsfehlern mit Todesfolge
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler zum Tod Ihres Angehörigen geführt hat, stehen Ihnen als Hinterbliebene verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen hierfür sind:
- §§ 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag)
- § 823 BGB (Deliktische Haftung)
- Relevante BGH-Urteile zur Beweislastverteilung bei groben Behandlungsfehlern
Diese Gesetze und Urteile regeln die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche und die Beweislastverteilung in Arzthaftungsprozessen.
Voraussetzungen für eine Klage gegen ein Krankenhaus
Um erfolgreich gegen ein Krankenhaus vorgehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Behandlungsfehler vorliegen.
- Dieser Fehler muss kausal für den eingetretenen Tod sein.
- Der Fehler muss schuldhaft begangen worden sein.
Die Beweisführung in solchen Fällen ist oft komplex und erfordert medizinisches Fachwissen. Hier ist die Unterstützung durch erfahrene Anwälte im Medizinrecht unerlässlich.
Unsere Expertise für Ihren Fall: Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arzthaftungsrecht verfügen wir über das nötige Know-how, um Ihren Fall erfolgreich zu vertreten.
Der Ablauf eines Arzthaftungsprozesses
Ein Arzthaftungsprozess gliedert sich in mehrere Phasen:
- Beweissicherung und Sachverhaltsermittlung
- Außergerichtliche Verhandlungen
- Gerichtliches Verfahren (falls nötig)
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
In jeder dieser Phasen ist eine professionelle rechtliche Begleitung von großer Bedeutung.
Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Bei Brocks Medizinrecht nutzen wir unser Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter und setzen auf eine Kombination aus außergerichtlichen Verhandlungen und, wenn nötig, konsequenter gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unsere Erfahrung zeigt: Je früher Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte.
Handeln Sie zeitnah: Lassen Sie sich von uns beraten, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.
Checkliste: Erste Schritte nach einem Verdacht auf Behandlungsfehler
- Dokumentieren Sie alle Ereignisse und Gespräche
- Sichern Sie medizinische Unterlagen, die Ihnen vorliegen (Krankenakte, Arztbriefe etc.)
- Sammeln Sie Zeugenaussagen von Angehörigen oder Mitpatienten
- Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht
Mögliche Entschädigungen und Schadensersatzansprüche
Bei einem erfolgreichen Arzthaftungsprozess können verschiedene Arten von Entschädigungen geltend gemacht werden:
- Schmerzensgeld für das Leid des Verstorbenen
- Unterhaltsansprüche für Hinterbliebene
- Bestattungskosten
- Vermögensschäden durch den Verdienstausfall des Verstorbenen
- Hinterbliebenenschmerzensgeld
Die Höhe der Entschädigungen kann je nach Fall erheblich variieren. In der Vergangenheit konnten wir für unsere Mandanten erfolgreich Entschädigungen und Schadensersatzansprüche erstreiten.
Warum Sie sich für Brocks Medizinrecht entscheiden sollten
Als Top-Kanzlei im Arzthaftungsrecht bieten wir Ihnen:
- Langjährige Spezialisierung seit 1996
- Nachweisliche Erfolge in zahlreichen Fällen
- Ausgezeichnete Expertise im Medizinrecht
- Empathische und hartnäckige Vertretung Ihrer Interessen
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Als mehrfach ausgezeichnete Kanzlei im Arzthaftungsrecht setzen wir uns mit allen Mitteln für Ihre Rechte ein.
Der Weg zu Ihrem Recht: So starten wir die Zusammenarbeit
- Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
- Zeitnahes Erstgespräch: Wir hören Ihnen zu und erfassen die Details Ihres Falls.
- Prüfung der Unterlagen: Wir sichten alle relevanten Dokumente und holen diese für Sie ein.
- Rechtliche Einschätzung: Sie erhalten eine erste Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten.
- Strategieentwicklung: Gemeinsam erarbeiten wir das weitere Vorgehen.
Ihre Rechte durchsetzen, Gerechtigkeit erfahren
Der Verlust eines geliebten Menschen durch einen möglichen Behandlungsfehler ist eine enorme Belastung. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie nicht nur Gerechtigkeit für Ihren verstorbenen Angehörigen erwirken, sondern auch dazu beitragen, dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden.
Brocks Medizinrecht steht Ihnen mit Expertise, Engagement und Mitgefühl zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.
Ihr erster Schritt zur Gerechtigkeit: Kontaktieren Sie uns für eine zeitnahe Ersteinschätzung Ihres Falls.
Häufig gestellte Fragen
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben, vgl. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. Es ist jedoch ratsam, möglichst früh zu handeln.
Wichtige Beweise sind die vollständige Krankenakte, Laborberichte, Röntgenbilder, der Obduktionsbericht sowie Zeugenaussagen. Ein medizinisches Gutachten ist oft entscheidend.
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Wir besprechen in einem ersten Beratungsgespräch die möglichen Kostenszenarien und prüfen individuelle Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei untersuchen wir auch, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob Prozesskostenhilfe oder eine Prozessfinanzierung in Frage kommt. Unser Ziel ist es, eine für Sie tragbare und transparente Kostenlösung zu finden.
Die Dauer kann stark variieren, von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein, um Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ja, eine Patientenverfügung schließt eine Klage wegen Behandlungsfehlern nicht aus. Sie bezieht sich in der Regel auf Entscheidungen am Lebensende, nicht auf die Qualität der medizinischen Behandlung.
Wir prüfen jedes Vergleichsangebot sorgfältig und beraten Sie, ob es angemessen ist oder ob eine Klage bessere Aussichten bietet. Die Entscheidung liegt letztendlich bei Ihnen.
Das hängt von der Verjährungsfrist ab. In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, etwa wenn der Behandlungsfehler erst später erkannt wurde. Lassen Sie uns Ihren individuellen Fall prüfen.
Bei einer Niederlage vor Gericht müssen in der Regel die Prozesskosten getragen werden. Wir besprechen vorab alle Risiken mit Ihnen und raten nur zu einer Klage, wenn wir die Erfolgsaussichten als gut einschätzen.
Ja, erfolgreiche Klagen können dazu führen, dass Krankenhäuser ihre Prozesse überprüfen und verbessern. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
Möglicher ablauf
Sie werden von Ärzt:innen behandelt
Dabei entsteht ein Schaden
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall
Wir prüfen die medizinische und juristische Situation
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht
Ziel ist ein gerechter Ausgleich
Was unsere Mandant:innen bewegt