Vertretung von Patient:innen
Wir setzen uns für Sie ein: Ihre Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht
Wenn Ärzt:innen bei Behandlungen Fehler machen, haben die nicht selten schwere, teils lebenslange Folgen – sowohl gesundheitlicher als auch finanzieller Art. Diese Folgen reichen von Schmerzen, über Erkrankungen und langwierige Behandlungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit.
Wir möchten, dass Sie in diesen Fällen bestmöglich vertreten werden. Dafür setzen wir uns als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht mit jahrzehntelanger Expertise bei Behandlungsfehlern ein.
Ein offener und ehrlicher Austausch mit Ihnen ist dabei sehr wichtig. Nicht jede Verschlechterung der Gesundheit nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Es ist immer zu unterscheiden zwischen schicksalhaftem Verlauf und Unterschreitung des Facharztstandards: Bei einem schicksalhaften Verlauf tritt ein bestimmtes Risiko ein. Das führt nur dann zum Schadensersatz, wenn über das Risiko vor der Behandlung nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Ein Behandlungsfehler – oder eben Unterschreitung des Facharztstandards – führt meistens zum Ersatz des daraus folgenden Schadens.
Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.
Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
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