Vertretung von Hinterbliebenen
Für Klarheit und Sicherheit: Ihre Anwälte für Arzthaftungsrecht
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt das oft Fragen. Besonders, wenn der Tod während einer ärztlichen Behandlung eintritt. Wir setzen uns mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung dafür ein, dass Sie Klarheit bekommen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und unterstützen Sie dabei gegebenenfalls einen angemessenen Ausgleich zu erhalten.
Ein offener und ehrlicher Austausch ist dabei sehr wichtig. Denn nicht jeder Tod nach einer Behandlung führt zu Schadensersatzansprüchen. Wenn ein mögliches Risiko tatsächlich eintritt, spricht man von einem schicksalhaften Verlauf. Und das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch haben. Außer es wurde über das Risiko nicht oder nicht vollständig aufgeklärt.
Wird allerdings der Facharztstandard unterschritten, also tatsächlich ein Fehler in der Behandlung gemacht, steht Ihnen meistens Schadensersatz zu.
Anhand unserer medizinrechtlichen Kenntnisse, der Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrechtrecht, die wir bereits bearbeitet haben, eigener Recherche in der einschlägigen Medizinliteratur, den Leitlinien und den Urteilsdatenbanken können wir Ihnen nach der Auswertung ganz klar sagen, ob konkrete Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen. So sind wir auch in der Lage, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation zu überprüfen.
Wenn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung bestehen, beraten wir Sie gern dabei, welche Möglichkeiten Sie nun haben und führen die nächsten Schritte mit Ihnen und für Sie durch.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht
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