Der Begriff „Geburtsschaden“ spielt im Arzthaftungsrecht eine große Rolle. Doch was ist damit gemeint?
Geburtsschäden sind Schäden, die durch eine fehlerhafte Behandlung während der Schwangerschaftsbetreuung, der Geburtsvorbereitung, der Entbindung oder der unmittelbar nach der Entbindung stattfindenden Versorgung, insbesondere neonatologischer Versorgung, entstehen.
Geburtsschäden können sowohl die Mutter als auch das Neugeborene betreffen – je nachdem, ob sich der Fehler auf die Gesundheit des Neugeborenen oder auf die Gesundheit der Mutter ausgewirkt hat.
Gesundheitsschäden bei Neugeborenen
In aller Regel wirken sich Fehler im Zusammenhang mit der Geburt auf die Gesundheit oder gar das Leben des Neugeborenen aus. Kommt es während der Schwangerschaft oder Geburt zu Schwierigkeiten, auf die nicht richtig reagiert wird, kann das auf die Gesundheit des Neugeborenen oder des noch nicht geborenen Kindes erhebliche Auswirkungen haben. Man spricht dann von einem dauerhaften Geburtsschaden. Die Gesundheitsbeeinträchtigungen sind dabei meist enorm: Das Kind kommt entweder leblos oder aber mit schwersten Behinderungen zur Welt.
Die Ursache liegt meistens darin, dass das noch nicht geborene Kind über die Plazenta nicht ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wurde. Das kann unterschiedliche Gründe haben (z.B. Plazentainsuffizienz, Riss einer Kaiserschnittnarbe, …). Werden diese Umstände zeitnah erkannt und rechtzeitig reagiert, z.B. durch Einleiten eines Kaiserschnitts, einer sogenannten Sectio, können langfristige Schäden und Behinderungen oft vermieden werden. Leider kommt es immer wieder dazu, dass Warnsignale nicht richtig gedeutet werden. Oft werden Auffälligkeiten im CTG nicht gesehen oder erst zu spät darauf reagiert – mit fatalen Folgen.
Nicht selten passieren – leider – auch in der unmittelbar anschließenden Versorgung des Neugeborenen (sog. Neonatologie) Fehler. Denn der Entbindungsvorgang bedeutet für das Kind erheblichen Stress. Wenn nun aber rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, können Langzeitschäden des Neugeborenen oft vermieden werden. Wird jedoch fehlerhaft, zu spät oder nicht zweckmäßig gehandelt, kann das zu schwersten Behinderungen und auch zum Tod führen.
Gesundheitsschäden der Mutter
Ein Geburtsschaden kann auch bei der Mutter auftreten. Eine Entbindung ist für die Mutter oft äußerst anstrengend. Gerade bei makrosomen, d.h. verhältnismäßig großen Kindern können Fehler bei der Geburt oder eine unzureichende Aufklärung über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts dazu führen, dass es zu erheblichen Verletzungen kommt. Schwere Dammrisse und Scheidenrisse können in diesem Fall auftreten und z.B. zu einer dauerhaften Inkontinenz führen. In diesem Fall hat auch die Mutter Anspruch auf Schadensersatz.
Was sind typische Fehler bei der Geburt?
- Verspätete Reaktion auf auffälliges CTG
- verspätete Sectio (z.B. zu lange E-E-Zeit)
- kontraindiziertes Kristellern
- schlecht oder nicht ausgeübte Geburtsmanöver
- unzureichende Aufklärung über Risiken und Alternativen (z.B. bei großen Kindern).