Team Brocks Medizinrecht mit Matthias Teichner

Medizinrechts-Koryphäe Matthias Teichner verstärkt Brocks Medizinrecht ab 01.04.2025

Die Kanzlei „Brocks Medizinrecht“ blickt inzwischen auf eine fast 30-jährige Tradition zurück und steht dennoch nicht still: Mitte des Jahres 2024 eröffnete der Standort der Kanzlei in Köln, seit Herbst 2024 verstärkt die anerkannte Expertin im Bereich Geburtsschäden Petra Marschewski die Kanzlei am Standort Köln.

 

Nun konnte die Kanzlei eine Koryphäe im Bereich Medizinrecht gewinnen: Ab dem 01.04.2025 unterstützt Rechtsanwalt Matthias Teichner die Kanzlei als Of Counsel, vor allem im Bereich Arzthaftung.

Team Brocks Medizinrecht mit Matthias Teichner

Jahrzehntelange Erfahrung (Werdegang)

Rechtsanwalt Matthias Teichner stammt aus Hamburg und studierte nach seinem Abitur Rechtswissenschaften sowohl in Hamburg als auch in Stuttgart und Tübingen.

 

Bereits während seiner Studienzeit war das Interesse für Medizin geweckt – er arbeitete neben der juristischen Ausbildung mehrere Jahre als medizinische Hilfskraft im Nachtdienst auf der neurochirurgischen Intensivstation und als wissenschaftlicher Assistent und Sektionsassistent für ein rechtsmedizinisches Institut.

 

Der Weg als Rechtsanwalt im Bereich Medizinrecht war damit vorgezeichnet. So verwundert es nicht, dass Matthias Teichner seit 1985 als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht arbeitet.

 

Seit 2014 wird Rechtsanwalt Teichner in deutschlandweiten Rankings fortlaufend als einer der besten Rechtsanwälte im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet, unter anderem von der WirtschaftsWoche, von Focus-Spezial, Focus oder dem Stern – zuletzt als

  • FOCUS – „TOP-Rechtsanwalt 2024 – Medizinrecht“,
  • STERN – „Die besten Kanzleien für Privatmandanten 2024“ und
  • WirtschaftsWoche – „TOP-Anwalt Medizinrecht 2024“.

Sein Engagement als Rechtsanwalt im Bereich Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung geht dabei jedoch über die Grenzen Deutschlands hinaus. So wurde ihm 2015 die Goldene Ehrennadel der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht für außerordentliche Verdienste um das Medizinrecht verliehen und damit sein Verdienst um das Medizinrecht auch international anerkannt.

Umfassendes medizinisches Wissen

Schon während seiner Studien- und Referendarzeit in Hamburg arbeitete er zunächst ca. fünf Jahre als medizinische Hilfskraft im Nachtdienst auf der neurochirurgischen Intensivstation des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf.

 

Im Anschluss war er rund vier Jahre lang wissenschaftlicher Assistent und Sektionsassistent des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Hamburg.

 

Das medizinische Fachwissen, das er sich über Jahre angeeignet hat, trägt heute zu seiner anerkannten Expertise und seinen Erfolgen im Bereich Arzthaftungsrecht auf Patientenseite bei, da es gerade in diesem Umfeld nicht nur auf juristisches Spezialwissen ankommt: Als Anwalt mit derart umfassenden medizinischen Kenntnissen ist Rechtsanwalt Matthias Teichner besonders gut in der Lage, der Gegenseite – Ärzten und deren Versicherern – auch in medizinischer Hinsicht auf Augenhöhe zu begegnen. Ein unschätzbarer Vorteil, der seinen Mandanten in jedem Fall zugutekommt!

Unermüdliches Engagement für das Medizinrecht

Das Engagement von Rechtsanwalt Matthias Teichner geht aber weit über das Engagement für geschädigte Patientinnen und Patienten hinaus. Er setzt sich seit Jahrzehnten über Einzelfälle hinaus für das Medizinrecht bzw. Patientenrechte ein.

1987 – 1991:

Ständiger Referent zum Thema „Rechtliche Aspekte von HIV und AIDS“ auf Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familien, Frauen und Gesundheit

1993 – 2012:

Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Fachzeitschrift PÄDIATRIE hautnah

1995:

Sachverständiger des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Verabschiedung des HIV-Hilfegesetzes

2008:

Sachverständiger des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Anhörung: Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen

Seit 2009:

2012 – 2022:

Obmann der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht

2019 – 2021:

Meinungsprägend und richtungsweisend zum Thema Patientenrechte​

Neben seinem Engagement für das Medizinrecht und Patientenrechte in unterschiedlichen Verbänden, Vereinen, Arbeitskreisen und anderen Organisationen war Rechtsanwalt Matthias Teichner während seiner gesamten Laufbahn immer auch als Referent und Autor aktiv.

Vortragstätigkeit

So ist er seit rund 30 Jahren als Referent zu medizinrechtlichen / arzthaftungsrechtlichen Themen aktiv.

1991 – 1999:

Referent auf Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie zu Themen aus dem Bereich des Medizinrechts

2017 – 2020:

Dozent am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf

2021 – 2022:

Dozent an der Technischen Universität München

Seit 2021:

Dozent an der Medical School Hamburg (MSH)

Veröffentlichungen

Gleichzeitig hat er seit Beginn seines Studiums und der Referendarzeit wissenschaftlich zu medizinrechtlichen/arzthaftungsrechtlichen Themen veröffentlicht, so dass zwischenzeitlich insgesamt mehr als 100 fachspezifische Veröffentlichungen von ihm vorliegen.

 

Damit gehört er zu den aktivsten Autoren in diesem spezifischen Umfeld und war 1986/1987 nachweislich einer der ersten Juristen, der über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem damals neu aufgetretenen HIV publizierte.

 

In seinem Beitrag „Aufklärungspflicht über AIDS-Infektion bei Bluttransfusion?“ (ArztR 1986, 201 – 203) veröffentlichte er seine Rechtsauffassung zu diesem Thema, die 1991 in einem wegweisenden Urteil des BGH ihren Niederschlag fand (BGH, Urteil v. 17. Dezember 1991, Az.: VI ZR 40/91). Nicht zuletzt hat er mit seiner Veröffentlichung „Die schriftliche Einwilligungserklärung – ein voll beherrschbares Risiko?“ (NJW 2002, 276 – 277) Einfluss auf die Entstehung des § 630e Abs. 2 S. 2 BGB genommen, wonach Patienten eine Ab- oder Durchschrift der Einwilligungserklärung auszuhändigen ist.

 

Matthias Teichner war es auch, der 2007 eine Pflichtversicherung für Ärzte, um Patientinnen nach Fehlbehandlungen besser zu schützen, forderte. Sein Engagement und der Kontakt in die Politik führten zu einer Anhörung im Bundestag 2008.  Eine Versicherungspflicht wurde zwar nicht eingeführt, die Ärztekammern änderten aber ihre Berufsordnungen: Ärzte müssen sich nun ausreichend versichern, während sie es vorher nur „sollten“. Matthias Teichner stärkte damit erneut den Patientenschutz.

 

Zu seinen wichtigen Veröffentlichungen in den letzten Jahren zählten u. a.:
 

  • Arzthaftungsrecht in: Formular Bibliothek Zivilprozess, Hrsg. L. Kroiß, 4. Auflage (2022), Nomos-Verlag,
  • Der Beweisbeschluss im Arzthaftungsprozess in: Festschrift 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Deutscher Anwaltsverlag (2018), S. 162 – 173.

Weiterentwicklung des Dezernats „Arzthaftung“

Neben Rechtsanwalt Uwe Brocks verfügt unsere Kanzlei nun mit Matthias Teichner über einen weiteren Experten im Bereich Arzthaftungsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung und Spezialisierung.

 

Wir sind stolz darauf, dass Matthias Teichner unser Team aus Experten als Of Counsel bereichern wird und wir auf diesem Weg das Dezernat „Arzthaftungsrecht“ auf ein neues Level bringen können.

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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