An der Seite der Mütter

Geburtsschäden bei Müttern: Schmerzensgeld ja oder nein?

Natürlich liegt bei der Geburt die gesamte Aufmerksamkeit auf den kleinen Neuankömmlingen. Aber auch die Mütter sollten nicht vergessen werden – für sie sollte die Geburt ein wunderbares, intimes und unvergessliches Erlebnis sein. Diese Erwartungen werden nicht selten massiv enttäuscht, wenn die Betreuung während und nach der Geburt fehlerhaft und belastend gewesen ist.

Gerade im Rahmen einer vaginalen Geburt kann es zu Geburtsverletzungen kommen, die weitreichende Konsequenzen für die Mutter mit sich bringen. Für den größten Teil dieser Verletzungen kann niemand etwas. Meist heilen sie schnell und unkompliziert wieder aus und bleiben nicht langfristig erhalten.

Doch es gibt auch Beschwerden, wie z.B. Inkontinenz, die häufig vermeidbar sind und auf einem Behandlungsfehler beruhen können – z.B. wenn bei Dammrissen die höhergradigen Rissverletzungen von den behandelnden Assistenzärzt:innen nicht erkannt und damit nicht richtig versorgt werden. Das kann zu lebenslanger Stuhlinkontinenz führen und Sie erheblich einschränken.

Wenn Sie glauben, dass Sie nicht richtig betreut wurden und dadurch Verletzungen und Schäden erlitten haben, prüfen wir gern, ob das der Fall ist und Schadensersatzansprüche wie z.B. Schmerzensgeld bestehen.

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So setzen wir uns bei Geburts­schäden für Sie ein

Möglicher ablauf

pregnant

Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt

Dabei entsteht ein Geburtsschaden ​

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

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