btn arrow white

Immer für Sie erreichbar – in Hamburg unter 040 593503 83 und in Köln unter 0221 771 917 0.

Gegen falsche Diagnose vorgehen: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Uwe Brocks

Rechtsanwalt

Inhalts­verzeichnis

Gegen falsche Diagnose vorgehen: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Eine falsche Diagnose kann Ihr Leben auf den Kopf stellen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer ärztlichen Behandlung ein folgenschwerer Fehler passiert ist, fühlen Sie sich möglicherweise hilflos und überfordert. Doch Sie müssen die Situation nicht alleine bewältigen. Als renommierte Experten im Medizinrecht unterstützen wir Sie dabei, Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Diagnosen durchzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Falsche Diagnosen können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben
  • Spezialisierte Anwälte können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz zu erhalten
  • Brocks Medizinrecht bietet zeitnahe Ersteinschätzungen

Die Folgen einer Fehldiagnose

Eine falsche Diagnose kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Verzögerung der korrekten Behandlung
  • Unnötige oder schädliche Therapien
  • Verschlimmerung des Gesundheitszustands
  • Finanzielle Einbußen durch Arbeitsausfall und Behandlungskosten

Viele Betroffene sind verunsichert und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen. Genau hier setzen wir an.

Ihre Rechte bei einer Falschdiagnose

Als Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige und fachgerechte Behandlung. Dazu gehört auch eine korrekte Diagnosestellung. Wurde hier ein vermeidbarer Fehler gemacht, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Diagnoseirrtum ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der Arzt die gebotene Sorgfalt hat vermissen lassen. Um dies zu beurteilen, sind fundierte medizinische und juristische Kenntnisse erforderlich.

So gehen wir gegen Falschdiagnosen vor

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Behandlungsfehlern. Unser Vorgehen bei Verdacht auf eine Falschdiagnose:

  1. Ausführliches Erstgespräch: Wir hören Ihnen zu und erfassen alle relevanten Details Ihres Falls.
  2. Sichtung der Unterlagen: Wir analysieren Ihre Krankenakte und alle vorhandenen medizinischen Dokumente.
  3. Rechtliche Ersteinschätzung: Basierend auf unserer Erfahrung geben wir eine umfassende Bewertung der Erfolgsaussichten.
  4. Einholung von Expertenmeinungen: Bei Bedarf konsultieren wir renommierte medizinische Gutachter.
  5. Entwicklung einer Strategie: Wir erarbeiten einen maßgeschneiderten Plan zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  6. Verhandlungen oder Klage: Je nach Situation verhandeln wir mit der Gegenseite oder vertreten Sie vor Gericht.

Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu erwirken.

Rechtliche Grundlagen bei Falschdiagnosen

Die rechtliche Beurteilung von Falschdiagnosen ist komplex. Zentrale Grundlagen sind:

  • §§ 630a ff. BGB zum Behandlungsvertrag
  • Umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu Diagnoseirrtümern und Befunderhebungsfehlern
  • Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Diagnose- und Befunderhebungsfehlern. Bei Letzteren gelten für Patienten günstigere Beweisregeln.

Auch die Verjährungsfristen spielen eine wichtige Rolle. In der Regel haben Sie drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn Sie Kenntnis von dem Fehler erlangt haben, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.

Warum Sie einen spezialisierten Anwalt brauchen

Der Nachweis einer Falschdiagnose ist oft schwierig. Ärzte und Krankenhäuser verfügen über erfahrene Juristen und Haftpflichtversicherungen. Um Ihre Interessen effektiv durchzusetzen, benötigen Sie einen ebenso spezialisierten Rechtsbeistand.
Als führende Kanzlei im Arzthaftungsrecht bieten wir Ihnen:

  • Jahrzehntelange Erfahrung mit Behandlungsfehlern
  • Enge Zusammenarbeit mit renommierten medizinischen Gutachtern
  • Nachweisliche Erfolge in zahlreichen Fällen
  • Auszeichnung als TOP-Kanzlei im Arzthaftungsrecht
  • Persönliches Engagement und hartnäckige Interessenvertretung

Wir wissen, wie belastend die Situation für Sie ist. Deshalb setzen wir alles daran, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich beizustehen.

Praktische Tipps für Betroffene

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer Falschdiagnose geworden zu sein, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf so genau wie möglich.
  2. Holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.
  3. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Arztbriefe, Laborberichte etc.).
  4. Notieren Sie Namen von Zeugen (z.B. Angehörige, die bei Arztgesprächen dabei waren).
  5. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht.

Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen, erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen einer falschen Diagnosestellung durchzusetzen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen

Eine Falschdiagnose kann Ihr Leben massiv beeinträchtigen. Doch Sie müssen die Folgen nicht einfach hinnehmen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Als Ihr Partner im Kampf gegen ärztliche Behandlungsfehler steht Ihnen die Kanzlei Brocks Medizinrecht zur Seite. Wir bieten Ihnen:

  • Zeitnahe Ersteinschätzung
  • Jahrzehntelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht
  • Persönliche Betreuung und hartnäckige Interessenvertretung

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Fall die Aufmerksamkeit erhält, die er verdient. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Erstgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt überhaupt eine Falschdiagnose vor?

Eine Falschdiagnose liegt vor, wenn ein Arzt bei der Diagnosestellung die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und dadurch eine fehlerhafte oder unvollständige Diagnose stellt.

Wie kann ich beweisen, dass eine Falschdiagnose vorliegt?

Der Nachweis einer Falschdiagnose erfordert in der Regel medizinische Gutachten. Wir arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um den Behandlungsfehler zu belegen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Falschdiagnose vorzugehen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Falschdiagnose Kenntnis erlangt haben.

Was kann ich als Entschädigung erwarten?

Die Höhe der Entschädigung hängt von den individuellen Umständen ab. Sie kann Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und ggf. eine Rente umfassen.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Falschdiagnose?

Die Dauer variiert stark. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Monate erzielt werden, Gerichtsverfahren dauern oft mehrere Jahre.

Kann ich auch gegen ein Krankenhaus vorgehen?

Ja, Ansprüche können sowohl gegen einzelne Ärzte als auch gegen Krankenhäuser geltend gemacht werden.

Was passiert bei der ersten Beratung?

Wir hören uns Ihren Fall an, sichten vorhandene Unterlagen und geben eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung. Wir finden gemeinsam eine Lösung zur Finanzierung.

Wie kann ich meine Krankenakte einsehen?

Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Wir unterstützen Sie bei der Anforderung und Auswertung der Unterlagen.

circle

So unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftungs­recht

Möglicher ablauf

Sie werden von Ärzt:innen behandelt

Dabei entsteht ein Schaden

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

Was unsere Mandant:innen bewegt

Zurück nach oben