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Schulterdystokie Tod: Wenn das größte Glück zur Tragödie wird

Uwe Brocks

Rechtsanwalt

Inhalts­verzeichnis

Schulterdystokie Tod: Wenn das größte Glück zur Tragödie wird

Die Geburt eines Kindes sollte der glücklichste Moment im Leben von Eltern sein. Doch manchmal wird dieser Augenblick zu einer unfassbaren Tragödie, wenn es zu schwerwiegenden Komplikationen kommt. Eine besonders gefährliche Situation ist die sogenannte Schulterdystokie, bei der die Schulter des Babys im Geburtskanal (in der Regel an der Symphyse) stecken bleibt. Im schlimmsten Fall kann dies zum Tod des Neugeborenen führen.

Für betroffene Eltern bricht in diesem Moment eine Welt zusammen. Neben der unbeschreiblichen Trauer kommen oft quälende Fragen auf: Hätte diese Tragödie verhindert werden können? Gab es Behandlungsfehler? Wer trägt die Verantwortung?

Als erfahrene Kanzlei für Medizinrecht möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen. In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Aspekte bei Schulterdystokie mit Todesfolge und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Schulterdystokie ist eine gefährliche Geburtskomplikation, die zum Tod des Neugeborenen führen kann
  • Bei Verdacht auf Behandlungsfehler haben Eltern Anspruch auf rechtliche Unterstützung und Schadensersatz
  • Brocks Medizinrecht bietet spezialisierte Expertise und einfühlsame Betreuung in Fällen von Geburtsschäden

Was genau ist eine Schulterdystokie?

Bei einer normalen Geburt passiert der Kopf des Babys als erstes den Geburtskanal, gefolgt von den Schultern. Von einer Schulterdystokie spricht man, wenn nach der Geburt des Kopfes die vordere Schulter des Kindes hinter dem Schambein der Mutter hängen bleibt. Dies ist ein geburtshilflicher Notfall, der sofortiges Handeln erfordert.

Typische Risikofaktoren für eine Schulterdystokie sind:

  • Übergewicht der Mutter
  • Gestationsdiabetes
  • Übertragene Schwangerschaft
  • Vermutetes hohes Geburtsgewicht des Kindes
  • Beckenanomalien der Mutter

Erfahrene Geburtshelfer können diese Risiken meist im Vorfeld erkennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dennoch lässt sich eine Schulterdystokie nicht immer vermeiden.

Welche Folgen kann eine Schulterdystokie haben?

Eine Schulterdystokie ist immer ein Notfall, der schnelles und kompetentes Handeln erfordert. Wird nicht richtig reagiert, drohen schwerwiegende Folgen für Mutter und Kind:

  • Sauerstoffmangel beim Baby bis hin zum Tod
  • Plexusparese (Armlähmung) beim Neugeborenen
  • Knochenbrüche beim Baby (Schlüsselbein, Oberarm)
  • Gebärmutterriss bei der Mutter
  • Starke Blutungen bei der Mutter

Im schlimmsten Fall verstirbt das Neugeborene aufgrund von Sauerstoffmangel. Für die Eltern ist dies ein unvorstellbarer Schicksalsschlag, der ihr Leben für immer verändert.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Nicht jede Schulterdystokie mit tragischem Ausgang ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Ärzte und Hebammen müssen in Notfallsituationen oft in Sekundenschnelle schwierige Entscheidungen treffen.

Allerdings gibt es Konstellationen, in denen von einem Behandlungsfehler ausgegangen werden muss:

  • Risikofaktoren wurden im Vorfeld nicht erkannt oder ignoriert
  • Bei Verdacht auf Schulterdystokie wurde nicht schnell genug reagiert
  • Die nötigen Befreiungsmanöver wurden nicht oder falsch durchgeführt
  • Das geburtshilfliche Team war nicht ausreichend geschult
  • Die Herztöne des Kindes wurden nicht adäquat überwacht
  • Eine rechtzeitige Sectio wurde versäumt
  • Es wurde fehlerhaft am kindlichen Köpfchen gezogen

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, bedarf es einer gründlichen Prüfung aller Umstände durch Arzthaftungsrechtler und medizinische Sachverständige. Als spezialisierte Anwaltskanzlei arbeiten wir eng mit erfahrenen Gutachtern zusammen, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Eltern?

Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, haben Eltern das Recht auf Aufklärung und gegebenenfalls Schadensersatz. Folgende rechtliche Schritte sind möglich:

  1. Einsicht in die Behandlungsunterlagen
  2. Einholung eines Sachverständigengutachtens
  3. Außergerichtliche Verhandlungen mit Krankenhaus/Versicherung
  4. Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer
  5. Gerichtliches Verfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Tod eines Neugeborenen lässt sich durch keine Entschädigung der Welt aufwiegen. Dennoch kann eine finanzielle Kompensation helfen, zumindest die materiellen Folgen abzumildern und den Eltern Zeit für ihre Trauer zu geben.
Als Ihre Rechtsvertreter setzen wir uns mit allen Mitteln dafür ein, dass die Verantwortlichen in die Verantwortung gezogen werden und Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Warum ist spezialisierter Rechtsbeistand so wichtig?

Arzthaftungsfälle und insbesondere Geburtsschadensfälle gehören zu den komplexesten Bereichen des Medizinrechts. Um hier erfolgreich zu sein, bedarf es jahrelanger Erfahrung und profunder Fachkenntnisse:

  • Medizinisches Fachwissen zur Beurteilung von Behandlungsfehlern
  • Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht
  • Erfahrung im Umgang mit Krankenhaus-Anwälten und Versicherungen
  • Zugang zu einem Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter
  • Verständnis für die emotionale Ausnahmesituation der Mandanten

Bei Brocks Medizinrecht haben wir uns seit über 25 Jahren auf die Vertretung von Patienten und Angehörigen in Arzthaftungsfällen spezialisiert. Unsere Expertise in Fällen von Geburtsschäden wurde mehrfach ausgezeichnet.

Wie gehen wir konkret vor?

Wenn Sie sich an uns wenden, gehen wir in folgenden Schritten vor:

  1. Ausführliches und einfühlsames Erstgespräch zur Erfassung des Sachverhalts
  2. Anforderung und Prüfung aller relevanten Behandlungsunterlagen
  3. Erstellung einer fundierten Erfolgseinschätzung
  4. Ausarbeitung einer individuellen Strategie (außergerichtlich/gerichtlich)
  5. Verhandlungen mit Krankenhaus und Versicherungen
  6. Bei Bedarf: Prozessvertretung vor Gericht

Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und halten Sie stets auf dem Laufenden. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit den Rücken freizuhalten und bestmöglich für Ihre Rechte zu kämpfen.

Unser Engagement endet nicht mit dem Abschluss des Verfahrens. Wir bleiben auch danach Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner. Sollten im Nachgang neue Fragen auftauchen oder sich Ihre Situation verändern, zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch später noch zur Verfügung, um offene Punkte zu klären, bei der Umsetzung von Vereinbarungen zu unterstützen oder Sie bei Folgeproblemen zu beraten. Unser Ziel ist es, Ihnen langfristig Sicherheit und Unterstützung zu bieten – weit über den eigentlichen Fall hinaus.

Was zeichnet die spezialisierte Medizinrechts-Kanzlei Brocks besonders aus?

Als renommierte Kanzlei verfügen wir über besondere Alleinstellungsmerkmale:

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Arzthaftungsrecht
  • Spezialisierung auf Geburtsschadensfälle
  • Dauerhaft ausgezeichnete Expertise (TOP-Kanzlei 2019-2024)
  • Eigenes Netzwerk führender medizinischer Gutachter
  • Einfühlsame und individuelle Mandantenbetreuung
  • Hartnäckigkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen

Gemeinsam finden wir einen Weg, mit den Folgen dieser Tragödie umzugehen und Ihre Rechte durchzusetzen.

​​Unser Engagement für Sie: Mehr als nur rechtliche Vertretung

Bei Brocks Medizinrecht verstehen wir unsere Aufgabe nicht nur als rein juristische Dienstleistung. Daher bieten wir Ihnen mehr als nur rechtlichen Beistand:

  • Empathische und geduldige Betreuung
  • Verständnis für Ihre emotionale Lage
  • Klare und verständliche Kommunikation
  • Jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Fragen

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit so viel Last wie möglich abzunehmen und gemeinsam mit Ihnen für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Lassen Sie sich helfen

Der Verlust eines Kindes infolge einer Schulterdystokie ist ein unfassbarer Schicksalsschlag. In dieser Situation fällt es schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Doch gerade jetzt ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein.

Als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht stehen wir Ihnen zur Seite – rechtlich versiert und menschlich einfühlsam. Wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir Ihre Situation und zeigen Ihnen mögliche Wege auf. Sie müssen diesen schweren Weg nicht alleine gehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie häufig kommt eine Schulterdystokie vor?

Eine Schulterdystokie tritt bei etwa 0,2-3% aller vaginalen Geburten auf. Schwere Folgen wie der Tod des Neugeborenen sind glücklicherweise selten, kommen aber vor.

Woran erkenne ich, ob bei der Geburt meines Kindes Fehler gemacht wurden?

Als medizinischer Laie ist das schwer zu beurteilen. Anzeichen können sein: hektische Betriebsamkeit im Kreißsaal, plötzlicher Wechsel des Personals, ausweichende Antworten auf Nachfragen. Im Zweifel sollten Sie die Behandlungsunterlagen von Experten prüfen lassen.

Wie lange habe ich Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens.

Welche Unterlagen brauche ich für eine erste rechtliche Einschätzung?

Hilfreich sind: Mutterpass, Geburtsbericht, Krankenakte von Mutter und Kind, Arztbriefe, ggf. Obduktionsbericht. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen.

Wie gehen Sie mit der emotionalen Belastung der Mandanten in solch schwierigen Fällen um?

Wir sind uns der enormen emotionalen Belastung unserer Mandanten bewusst. Wir passen unser Vorgehen an Ihre individuellen Bedürfnisse an und respektieren Ihre Grenzen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit sowohl rechtlich als auch menschlich beizustehen.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren typischerweise?

Die Dauer variiert stark je nach Komplexität und Kooperationsbereitschaft der Gegenseite. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Monate erzielt werden. Gerichtliche Verfahren dauern oft 2-3 Jahre, in komplexen Fällen auch länger.

Welche Entschädigungssummen sind bei Tod durch Schulterdystokie realistisch?

Die Höhe einer Entschädigung hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Wir beraten Sie dazu sehr gerne ausführlich.

Muss ich vor Gericht aussagen, wenn es zum Prozess kommt?

In der Regel ja. Ihre Aussage als Eltern ist wichtig für die Rekonstruktion des Geschehens. Wir bereiten Sie aber sorgfältig darauf vor und stehen Ihnen zur Seite.

Können wir auch ohne Prozess eine Einigung erzielen?

Ja, das ist sogar der häufigere Fall. Wir setzen uns zunächst immer für eine außergerichtliche Einigung ein. Oft lässt sich so eine schnellere und weniger belastende Lösung finden. Zum Prozess kommt es nur, wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.

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So setzen wir uns bei Geburts­schäden für Sie ein

Möglicher ablauf

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Sie wurden ärztlich oder von einer Hebamme behandelt

Dabei entsteht ein Geburtsschaden ​

In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall

Wir prüfen die medizinische und juristische Situation

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

Ziel ist ein gerechter Ausgleich

Was unsere Mandant:innen bewegt

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