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Immer für Sie erreichbar – in Hamburg unter 040 593503 83 und in Köln unter 0221 771 917 0.

Anwalt Medizinrecht Köln

Erfahrene Spezialisten im Medizinrecht an Ihrer Seite - für Aufklärung, Gerechtigkeit und faire Entschädigung

Zeitnahe Ersteinschätzung
Ihres Falles

Spezialisiert auf Arzthaftung und Geburtsschäden seit 1996

Ausgezeichnet als TOP-Kanzlei 2019-2024

Behandlungsfehler: Ihr Recht im Fokus

Fühlen Sie sich nach einer medizinischen Behandlung und Schäden allein gelassen? Suchen Sie nach Antworten und Gerechtigkeit nach einem vermuteten Behandlungsfehler?

Wir verstehen Ihre Verzweiflung und Sorgen. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht stehen wir seit über 25 Jahren Patienten und Angehörigen zur Seite, die durch ärztliche Fehler Schaden erlitten haben. Unser erfahrenes Team aus Fachanwälten und Spezialisten für Medizinrecht kämpft mit Expertise und Engagement für Ihre Rechte. Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Sorgen ernst und setzen uns hartnäckig dafür ein, dass Sie die Aufklärung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

WiWo TOPKanzlei Medizinrecht 2023 BROCKS Medizinrecht

Unsere Leistungen im Überblick

Arzthaftung­srecht

Geburts­schadens­recht

Aufklärungs­fehler

Behandlungs­fehler

Befund­erhebungs­fehler

Diagnose­fehler

Gutachten­erstellung

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Was unsere Mandant:innen bewegt

Unsere Leistungen

Arzthaftungsrecht

Unser Kerngebiet ist das Arzthaftungsrecht. Wir vertreten Sie bei Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen. Dabei prüfen wir sorgfältig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Unsere langjährige Erfahrung und unser Netzwerk an medizinischen Gutachtern ermöglichen es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu führen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Geburtsschadensrecht

Geburtsschäden können das Leben eines Kindes und seiner Familie für immer verändern. Als anerkannte Experten im Geburtsschadensrecht setzen wir uns mit besonderem Engagement für Familien ein, deren Kinder durch Fehler während der Geburt geschädigt wurden. Wir kennen die medizinischen und rechtlichen Besonderheiten solcher Fälle und kämpfen dafür, dass Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihr Kind erhalten. Unser Ziel ist es, eine Entschädigung zu erwirken, die die langfristige Versorgung und Förderung Ihres Kindes sicherstellt.

Aufklärungsfehler

Jeder medizinische Eingriff erfordert Ihre informierte Einwilligung. Wurden Sie nicht ausreichend über Risiken und Alternativen aufgeklärt, kann dies ein Aufklärungsfehler sein. Wir prüfen, ob die ärztliche Aufklärung den rechtlichen Anforderungen entsprach und vertreten Sie, wenn Ihre Patientenrechte verletzt wurden. Dabei geht es nicht nur um formale Aspekte, sondern darum, dass Sie als Patient eine echte Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Behandlung haben müssen.

Behandlungsfehler

Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen haben. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Fehler in Ihrer Behandlung aufzudecken und rechtlich dagegen vorzugehen. Dies umfasst die sorgfältige Prüfung Ihrer Krankenakte, die Einholung von Sachverständigengutachten und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unser Ziel ist es, nicht nur eine finanzielle Entschädigung zu erreichen, sondern auch zur Aufklärung beizutragen und zukünftige Fehler zu verhindern.

Diagnosefehler

Eine verzögerte oder falsche Diagnose kann lebensbedrohlich sein. Wir helfen Ihnen, Diagnosefehler nachzuweisen und die daraus resultierenden Schäden geltend zu machen. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Experten zusammen, um die Kausalität zwischen dem Fehler und Ihrem Gesundheitsschaden zu belegen. Unser Ziel ist es, dass Sie die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten und für erlittene Schäden angemessen entschädigt werden.

Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?

Zeitnahe Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für eine erste Beurteilung Ihres Falls.

Ausführliches Erstgespräch

Wir besprechen Ihre Situation im Detail und erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Individuelle Fallbearbeitung

Wir setzen uns mit voller Kraft für Ihre Rechte ein und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Brocks Medizinrecht ist eine hochspezialisierte Medizinrechtsboutique mit Sitz in Köln, die seit 1996 konsequent den Weg der Spezialisierung geht. Unser Familienunternehmen wird von Rechtsanwalt Uwe Brocks geleitet, der die Kanzlei vor über 25 Jahren gründete. An seiner Seite arbeiten seine beiden Söhne, Rechtsanwalt Dr. Johannes Brocks und Rechtsanwalt Anselm Brocks – ein einzigartiges Team, das juristische Expertise mit familiärem Zusammenhalt verbindet.

Unsere bewusste Entscheidung für absolute Spezialisierung auf Arzthaftung und Geburtsschäden ermöglicht uns, Mandanten auf höchstem Niveau zu betreuen. Jeder Fall wird mit der nötigen Aufmerksamkeit und persönlichem Engagement bearbeitet. Wir sind stolz darauf, dass unsere Mandanten immer einen direkten Ansprechpartner in unserer Kanzlei haben.

Das Anwalts-Team wird von erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und einem kompetenten Office-Team unterstützt. Diese Struktur gewährleistet, dass wir uns voll und ganz auf die juristische Arbeit und die Bedürfnisse unserer Mandanten konzentrieren können.

Unser Ziel ist es, die bestmögliche Kombination aus fachlicher Exzellenz und persönlicher Betreuung zu bieten. Wir verstehen die emotionale Belastung, die mit Fällen von Behandlungsfehlern oder Geburtsschäden einhergeht, und setzen uns mit Leidenschaft und Hartnäckigkeit für die Rechte unserer Mandanten ein.

Die jahrelange Erfahrung und der Fokus auf Medizinrecht machen uns zu anerkannten Experten auf diesem Gebiet. Wir sind stolz darauf, zahlreiche Erfolge erzielt und vielen Betroffenen zu ihrem Recht verholfen zu haben. Mit Brocks Medizinrecht haben Sie einen starken, engagierten und spezialisierten Partner an Ihrer Seite.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten fachlichen Standard entspricht. Da dies oft schwer zu beurteilen ist, empfehlen wir Ihnen, sich bei Zweifeln von uns beraten zu lassen. Wir prüfen Ihren Fall.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

In der Regel verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, vgl. § 195 BGB. Im Arzthaftungsrecht ist der Begriff der “Kenntnis” sehr patientenfreundlich auszulegen, sodass in der Regel auch nach drei Jahren noch keine Verjährung eingetreten ist.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Nicht in jedem Fall ist eine Klage nötig. Wir versuchen zunächst, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte es zu einem Prozess kommen, bereiten wir Sie sorgfältig darauf vor.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Die Dauer kann stark variieren. Einfache Fälle können außergerichtlich binnen weniger Monate gelöst werden. Komplexe Gerichtsverfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir setzen uns für eine möglichst zügige Bearbeitung ein.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung für unsere Vertretung. Wir prüfen gerne, ob Ihre Versicherung greift und finden sonst individuelle Lösungen zur Finanzierung.

Kann ich auch dann Ansprüche geltend machen, wenn der Eingriff schon länger zurückliegt?

Grundsätzlich ja, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Wir prüfen dies gerne für Sie. Wichtig ist, dass Sie zügig handeln, sobald Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben.

Wie gehen Sie mit meinen sensiblen Gesundheitsdaten um?

Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt?

Auch wenn sich kein Anspruch durchsetzen lässt, erhalten Sie von uns eine fundierte rechtliche Einschätzung. Häufig hilft dies den Patienten, Angehörigen und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern dabei, abzuschließen. Denn alle Fragen werden geklärt, es ist dann wirklich nichts zu machen. Diese Auswertung hilft vielen dennoch sehr.

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